Bundesinnenministerium

Änderung des Waffenrechts geplant

03. September 2007 Das Innenministerium plant, bei einer Änderung des Waffenrechts das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen mit größerem Kaliber von derzeit 21 auf 18 Jahre herabzusetzen. Damit würde eine Änderung rückgängig gemacht, die der damalige Innenminister Schily (SPD) nach dem Amoklauf von Erfurt angeregt hatte, bei dem ein Minderjähriger sechzehn Mitschüler mit großkalibrigen Waffen erschossen hatte.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ und gab zur Begründung Harmonisierungsbedürfnisse mit dem EU-Recht an. Er sagte zudem, die Altersmaßgabe habe keinen „messbaren Sicherheitsgewinn“ erbracht. Es bleibe bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Sportschützen, die ebenfalls nach Erfurt eingeführt wurde.

Psychologische Eignungsuntersuchung

Es solle aber für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr eine psychologische Eignungsuntersuchung vorgeschrieben werden. Das sei wirksamer als eine starre Altersgrenze. Unzutreffend sei, dass man durch die Änderungen ein „stattliches Waffenarsenal“ anlegen könnte. Der Sprecher sagte, die Abstimmung über die Gesetzesänderung finde derzeit noch statt. Eine Beratung im Kabinett werde noch in diesem Jahr angestrebt. Das Ministerium begründet laut „Spiegel“ die geplante Änderung unter anderem damit, dass derzeit in Europa einheitliche Regelungen angestrebt würden.

Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck kann die Pläne des Innenministeriums nicht nachvollziehen. Er respektiere Sportschützen, es gebe aber keinen Grund dafür, das Waffenrecht freizugeben, sagte Beck am Montag dem SWR. Nach den schrecklichen Übergriffen von Erfurt hätten alle deutlich gemacht: Je weniger Waffen im Umlauf seien, umso größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass solche Dinge nicht passierten. Beck widersprach auch dem Verweis des Ministeriums auf die Notwendigkeit, das Waffenrecht europaweit zu harmonisieren. „Da fällt mir anderes ein, was harmonisiert werden müsste als die Tatsache, dass man leichter an Waffen kommt“, sagte der Parteichef.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte der „Netzeitung“: „Ich lehne eine Liberalisierung des Waffenrechtes ab.“ Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, sagte der „Neuen Presse“ aus Hannover, er habe die dies „mit einiger Bestürzung zur Kenntnis genommen“, sagte „Das zeigt, dass Schäuble offensichtlich die Konsequenzen aus den grausigen Ereignissen an der Schule in Erfurt im Jahr 2002 leichtfertig über Bord werfen will.“ Es gebe „überhaupt keinen einsichtigen Grund, warum ein junger Erwachsener ein großkalibriges Gewehr zum Spaß zu Hause im Schrank haben soll“, sagte Ströbele.

„Nicht den Wünschen einzelner nachgeben“

Kritik kam auch von der FDP und der Gewerkschaft der Polizei. Bei dem Attentat im April 2002 in Erfurt hatte ein 19-Jähriger 16 Menschen an einer Schule erschossen. Danach war das Mindestalter für den Erwerb und den Besitz von großkalibrigen Gewehren und Pistolen für den Schießsport von 18 auf 21 Jahre erhöht worden.

FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der „Netzeitung“: „Schäuble sollte jetzt nicht den Wünschen einzelner Schützenverbände nachgeben und in einen Gesetzgebungs-Aktionismus verfallen.“ Um die Wirksamkeit des Waffengesetzes überprüfen zu können, solle eine kriminologische Untersuchung in Auftrag gegeben werden. Es dürfe nicht allein um die Frage gehen, ab welchem Alter künftig großkalibrige Waffen gekauft und mit nach Hause genommen werden dürfen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sagte der Kölner Zeitung „Express“ zu den Plänen der Bundesregierung: „Der entscheidende Kritikpunkt aus Sicht der Polizei ist, dass auf ein zentrales Waffenregister verzichtet wird - in einem Land, in dem jede Banane und Kartoffel registriert wird. Zu wissen, wie viele legale Waffen es gibt, ist unverzichtbar.“

Auch Thüringer Unions-Politiker stellen sich gegen Schäuble. Die Fraktionschefin der CDU im Thüringer Landtag, Christine Lieberknecht, lehnt eine Liberalisierung des Waffenrechts grundsätzlich ab. „Gerade großkalibrigen Waffen sind extrem gefährlich“, sagte sie. Die Entscheidung, die Altersgrenze heraufzusetzen, sei sinnvoll gewesen. Argumente, dass dies keinen Sicherheitsgewinn gebracht habe, wies sie zurück: „Wie will man das messen.“ Die Direktorin des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums, Christiane Alt, sagte der in Erfurt erscheinenden „Thüringer Allgemeine“, die Entscheidung, das Waffenrecht nach der Bluttat im April 2002 zu verschärfen, sei keine Entscheidung aus der Betroffenheit heraus, sondern längst überfällig gewesen. Es gebe keinerlei Anlass, dies jetzt rückgängig zu machen. „Waffen gehören nicht in die Wohnung“, sagte sie.



Text: pca., F.A.Z. / FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa

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