16. Februar 2007 Nicht alle staatlich geförderten Angebote für die Altersvorsorge jenseits der gesetzlichen Rente eignen sich für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbständige gleichermaßen. Je nach Berufsgruppe, Alter oder auch Gehalt sollten Sparer gut kalkulieren, für welche staatliche Förderung sie sich entscheiden.
Riester-Rente: Nur für kleinere Beträge
Angestellte, Arbeiter und Beamte können Riester-Verträge abschließen und die staatliche Förderung kassieren. Auch Selbständige, deren Ehepartner Anspruch auf Riester-Förderung haben, erhalten einen Riester-Vertrag. Mit Zulagen und Steuerbefreiung hilft der Staat kräftig beim Sparen. Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinn: Sie erhalten dann zumindest die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulagen zum Rentenbeginn.
Vorteil: Die Beiträge bestehen aus eigenen Einzahlungen und Zulagen, die der Staat in den Vertrag einzahlt. Der Zuschuss beträgt 114 (ab 2008: 154) Euro Grundzulage und 138 (ab 2008: 185) Euro Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Der eigene Beitrag muss zusammen mit den Zulagen vom Staat drei (ab 2008: vier) Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen, höchstens aber 1.575 (ab 2008: 2.100) Euro im Jahr. Sonst gibt es weniger Zulage.
In der Steuererklärung können Riester-Sparer für die Zulagen vom Staat und die eigenen Beiträge den Abzug als Sonderausgaben beantragen. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die Zulagen, bekommen sie die Differenz über den Steuerbescheid.
Nachteil: Die Rente oder Kapitalauszahlung ist im Alter voll steuerpflichtig. Zudem fördert der Staat durch die Grenze von 1.575 Euro pro Jahr nur relativ geringe Einzahlungen.
Rürup-Rente: Vor allem für Selbständige gedacht
Von der Rürup-Rente sollen vor allem Selbständige profitieren, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Förderwerk einzahlen. Doch auch Angestellte oder Beamte können Verträge abschließen.
Im Vergleich zur Riester-Rente können Sparer hier mehr Geld einzahlen. Allerdings ist die staatliche Förderung geringer als bei Riester-Verträgen. Für die eingezahlten Beiträge erhalten Sparer Steuervergünstigungen. Die Finanzbeamten erkennen bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende bzw. 40.000 Euro für Ehepaare an. Davon ziehen sie in diesem Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben ab. Das sind bis zu 12.800 bzw. 25.600 Euro. Allerdings müssen Arbeitnehmer und Beamte diesen Betrag noch um den Rentenbeitrag kürzen, den sie zusammen mit dem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Vorteil: Der Prozentsatz, den Sparer von ihren Beiträgen absetzen können, steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Maximal sind es dann 20.000 bzw. 40.000 Euro im Jahr, die das Finanzamt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke anerkennt.
Nachteil. Im Gegenzug müssen Sparer immer mehr von ihrer Rürup-Rente versteuern. Renten, die ab 2040 beginnen, sind voll steuerpflichtig. Bis dahin hängt die Höhe des steuerpflichtigen Teils vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte, die 2008 die erste Zahlung bekommen, müssen 56 Prozent Rente abrechnen.
Betriebliche Altersvorsorge: Sozialversicherungspflicht kommt
Nur Angestellte und Arbeiter können neben Riester und Rürup noch in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Die Beiträge für Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds sind steuerfrei. Bis Ende 2008 fallen auch die Sozialabgaben weg. Dafür sind allerdings die Renten oder Kapitalsummen im Alter voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Vorteil: Die Beiträge der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge zweigt der Arbeitgeber vom Lohn ab. Sie sind bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei. Das sind in diesem Jahr 2.520 Euro.
Zusätzlich zu den steuerfreien Beiträgen und der Befreiung von Sozialabgaben (bis 2008) können Arbeitnehmer 1.800 Euro Lohn im Jahr steuerfrei investieren, wenn sie keine Direktversicherung oder keinen Pensionskassen-Vertrag aus der Zeit vor 2005 haben, in den sie pauschal versteuert Lohn einzahlen.
Nachteil: Die Rente oder Kapitalauszahlung ist später voll steuerpflichtig. Auch Sozialabgaben fallen an. Ab 2008 müssen Sparer zudem Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen.
Lohnend kurz vor Rentenbeginn
Alle drei Varianten der staatlich geförderten Altersvorsorge lohnen sich am meisten für Sparer, die kurz vor der Rente stehen. Die Rendite erhöht sich besonders stark, da sich die staatliche Förderung der Einzahlungen nur noch auf wenige Jahre im Berufsleben verteilt. Trotzdem: Auch junge Arbeitnehmer und Selbständige sollten sich die Chance auf staatliche Förderung nicht entgehen lassen.
Riester- und Rürup-Verträge lohnen sich immer mehr als beispielsweise private Rentenversicherungen ohne Förderung. Wenn die Verträge eine Produktrendite von vier Prozent bringen, können daraus durch die Förderung bis zu zehn Prozent werden.
Für Spitzenverdiener ohne Sozialabgabenpflicht sind auch Firmenverträge immer günstig. Bei vollen Sozialabgaben sinkt die Rendite über längere Laufzeiten dagegen trotz Förderung manchmal unter vier Prozent, weil die Abgaben im Alter sehr hoch sind.
Kurz vor der Rente sind alle Varianten der geförderten Altersvorsorge immer ein Renditehit. Denn die Förderung, die Sparer im Jahr der Einzahlung für ihren Beitrag bekommen, wird über wenige Jahre Laufzeit gestreckt.
Tipps
Riester
Riester-Verträge sind für Sie erste Wahl. Wenn Sie selbstständig sind und Ihr Ehepartner Anspruch auf Riester-Förderung hat, können Sie ebenfalls einen Vertrag abschließen.
Rürup
Die Rürup-Förderung ist geringer als bei Riester-Verträgen. Allerdings: Der Staat fördert höhere Beiträge und jeder bekommt die Förderung.
Firmenverträge
Wenn Sie Spitzenverdiener sind, erzielen Sie mit Firmenverträgen ähnlich hohe Renditen wie bei der Riester-Renten. Sie müssen aber jetzt und später über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, damit Einzahlung und Auszahlung frei von Sozialabgaben sind.
Auswahl
Oft können Sie die staatliche Förderung mehrfach nutzen und zum Beispiel Riester und Rürup kombinieren.
Hartz IV
Geld in geförderten Verträgen ist hartz-sicher. Es wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
Der Text und die Tabelle wurden von unserem Kooperationspartner Stiftung Warentest erstellt. Die vollständigen Informationen zum Test sind kostenpflichtig unter www.test.de abzurufen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, FAZ.NET
Liechtenstein-Affäre: Für Selbstanzeige noch immer nicht zu ![]()
Keiner produziert mehr Autokennzeichen als er
Reaktionen auf die Entscheidung: Untergang am Samstag um 15.30 Uhr
| Name | Punkte | Prozent |
|---|---|---|
| Dax | 6.440,70 | -1,46 |
| TecDax | 721,58 | -3,36 |
| DowJones | 11.349,28 | -2,43 |
| Nasdaq | 2.280,11 | -1,97 |
| STOXX 50 | 3.354,58 | -0,97 |
| Nikkei 225 | 13.603,31 | +2,18 |
| Euro/Dollar | 1,57 | -0,01 |
| Bund Future | 110,94 | +0,75 |
| Gold | 927,45 | +0,62 |
| Öl | 124,98 | -1,22 |
