Neue Steuervorteile

Nebenberufliches Engagement lohnt sich

30. Mai 2007 Kindern nach der Schule das Tanzen beibringen oder den Kirchenchor leiten wird noch attraktiver. Bis zu 2100 Euro im Jahr sollen Engagierte steuer- und abgabenfrei dazuverdienen können, wenn sie in einem gemeinnützigen Verein oder in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts jobben.

Auch für Ehrenämter und Spenden will die Bundesregierung höhere Steuervorteile einführen. Die Verabschiedung der neuen Regelung im Bundestag gilt als sicher, so dass sie rückwirkend ab 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. FINANZtest sagt, welche Lehrende, Betreuer, Helfer und Spender profitieren werden.

Nebenjob wird lukrativer

Bis jetzt können Helfer und Mitarbeiter 1848 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben im Jahr kassieren, wenn sie in einem gemeinnützigen Verein oder bei juristischen Personen öffentlichen Rechts arbeiten. Dieser „Übungsleiterfreibetrag“ soll für dieses Jahr um 252 Euro angehoben werden. Trainer, Betreuer, Ausbilder, Lehrende und Dozenten, die davon profitieren, sind im Einzelnen hier aufgelistet.

Der Nebenjob kann über Steuerkarte, als Minijob ohne Abgaben oder auf Honorarbasis laufen. Bei Minijobs und Jobs auf Steuerkarte kann der Übungsleiterfreibetrag schon bei der Auszahlung berücksichtigt werden: entweder über das ganze Jahr oder auf die Monate verteilt, die der Nebenjob dauert.

Optimal: Minijob plus 2100 Euro

Bei Nicht-Arbeitnehmern kann ein Nebenjob auf Steuerkarte günstig sein. Sie erhalten dafür den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und können 3020 Euro Lohn im Jahr ohne Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (2100 + 920 Euro). Das sind 252 Euro im Monat. Wer eine Steuererklärung abgibt, trägt den Nebenverdienst auf der Anlage N ein.

Noch günstiger ist ein Minijob auf 400-Euro-Basis. Durch den Übungsleiterfreibetrag von 2100 Euro steigt der Lohn, den jeder damit steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann, auf 575 Euro im Monat. Die Abrechnung in der Steuererklärung ist dafür ebenfalls nicht nötig. Nebenbei verdiente Honorare aus selbstständiger Arbeit kann dagegen jeder in beliebiger Höhe ohne Abgaben ausgezahlt bekommen. Die Abrechnung mit dem Finanzamt erfolgt später über die Steuererklärung. Darin können Jobber dann den Übungsleiterfreibetrag geltend machen.

Ehrenamt wird belohnt

Wer ehrenamtlich und unentgeltlich arbeitet - etwa alte, kranke und behinderte Menschen pflegt - soll auch rückwirkend ab 1. Januar eine Steuergutschrift von 300 Euro erhalten. Der Steuerrabatt ist für Betreuer gedacht, die ihr Ehrenamt bei einem gemeinnützigen Verein oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts haben.

Sie können zum Beispiel beim Malteser Hilfsdienst, bei der Arbeiterwohlfahrt oder dem Deutschen Roten Kreuz beschäftigt sein. Die Arbeit dort muss mindestens 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr dauern. Bedingung ist außerdem, dass das Ehrenamt freiwillig und kostenlos ist. Schüler, Studenten und Rentner mit Ehrenamt gehen jedoch leer aus, wenn sie keine Steuern zahlen.

Steuervorteil für mildtätige Spender

Sozial engagierte Spender sollen nach dem Willen der Bundesregierung einen größeren Spielraum zum Steuern sparen erhalten und etwas geringeren bürokratischen Aufwand. Das Finanzamt soll von Spenden für Jugendclubs, die Lebenshilfe, Sturmflutopfer und andere förderungswürdige Zwecke 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben anerkennen.

Hat ein Spender Einkünfte von 30.000 Euro, sind das bis zu 6000 Euro im Jahr. Zurzeit können Spender maximal 10 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte mit Steuervorteil spenden. Mit Einkünften von 30.000 Euro sind das höchstens 3000 Euro im Jahr. Wie hoch die eigenen Einkünfte bisher waren, kann jeder im letzten Steuerbescheid nachlesen.

Tipps

Steuervorteile

Prüfen Sie, ob die neuen Vorteile für Nebenjobs, Ehrenämter und Spenden für Sie infrage kommen. Sie können immer profitieren, wenn Sie an das Finanzamt Steuern zahlen müssen.

Gesetzgebung

Berücksichtigen Sie, dass das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements noch den Bundesrat passieren muss. Die Länder können noch Änderungen durchsetzen. Sie haben zum Beispiel den 2100-Euro-Freibetrag für Nebenjobs auch für ehrenamtliche Betreuer vorgeschlagen, die alte, kranke oder behinderte Menschen rechtlich betreuen. Außerdem soll der einfache Nachweis von Spenden auf Beträge bis 200 Euro ausgedehnt werden.

Arbeitnehmer

Die Steuervorteile für Ehrenämter und Spenden können Sie als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Dafür brauchen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung vom Finanzamt. Hat er Erfolg, zahlen Sie schon bei der Gehaltsabrechnung weniger Steuern.

Honorar

Sie können nebenbei verdiente Honorare aus selbstständiger Arbeit in jeder beliebigen Höhe ohne Abgaben ausgezahlt bekommen. Später rechnen Sie mit dem Finanzamt in der Steuererklärung ab. Darin können Jobber dann den Übungsleiterfreibetrag geltend machen.

Arbeitszeit

Sie erhalten den Freibetrag aber nur, wenn die Arbeitszeit im Nebenjob maximal ein Drittel so lang ist wie die einer Vollzeitkraft. Bei 42 Stunden Vollzeit die Woche dürfen sie bis zu 14 Stunden nebenher arbeiten. Ihre Arbeit im Hauptberuf kann die gleiche wie die im Nebenjob sein.

Der Text und die Tabelle wurden von unserem Kooperationspartner „Stiftung Warentest“ erstellt. Die vollständigen Informationen sind kostenpflichtig unter www.test.de abzurufen.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance / dpa, Stiftung Warentest

Kursabfrage 
NamePunkteProzent
Dax 6.127,44 -2,42
TecDax 761,19 -4,17
DowJones 11.220,96 +0,29
Nasdaq 2.255,88 -0,14
STOXX 50 3.185,83 -2,72
Nikkei 225 12.212,23 -2,75
S&P 500 Zert. 12,28 -3,08
Euro/Dollar 1,43 +0,01
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