02. Dezember 2008 Die Entscheidung einzelner offener Immobilienfonds, während ihrer vorübergehenden Schließung für die überschaubare Gruppe der privaten Auszahlplaninhaber eine Ausnahme zu machen, stößt in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf wenig Gegenliebe. In einem Schreiben hat die Behörde jetzt klargestellt, dass die weitere Bedienung von Auszahlplänen während der ausgesetzten Rücknahme von Fondsanteilen nicht mit dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung vereinbar und damit investmentrechtlich unzulässig ist. Die Fortsetzung sei nicht möglich, sagte auch eine Behördensprecherin am Dienstag.
Allerdings ist darüber das letzte Wort offenbar noch nicht gesprochen. Wir haben eine feste Rechtsauffassung und stehen dazu, sagte am Montag ein Sprecher des Immobilienfondsanbieters Degi. Der Bundesverband Investment (BVI) bezeichnete in einer ersten Reaktion die Position der Bafin als unglücklich. Die Hintertür bleibt damit erst einmal geöffnet.
Soziale Erwägungen
Auszahlpläne werden unter anderem gern von Ruheständlern genutzt, die damit ihre monatliche Rente aufbessern. Dabei wird zunächst einmalig eine größere Summe, beispielsweise die Auszahlung aus einer Lebensversicherung, in einen Fonds eingezahlt. Daraufhin erfolgt dann die monatliche Überweisung eines zuvor festgelegten Betrages auf das Konto des Anlegers.
Grundsätzlich können solche Vereinbarungen für sämtliche Fondskategorien abgeschlossen werden. Offene Immobilienfonds sind aber besonders beliebt, weil sie einen vergleichsweise stabilen Wertzuwachs - zuletzt durchschnittlich rund 5 Prozent im Jahr - aufweisen. Die monatlichen Auszahlungsraten liegen branchenweit meist zwischen 400 und 600 Euro.
In der ersten Liquiditätskrise offener Immobilienfonds vor drei Jahren spielte die Behandlung von Auszahlplänen noch keine Rolle. Damals nahmen mit Kan-Am und DB Real Estate nur zwei Anbieter keine Anteile mehr zurück, die zudem auch noch wenig Auszahlpläne in ihren Beständen hatten.
Im Rahmen der jüngsten Schließungswelle von elf Immobilienfonds wurde das Problem jedoch drängender, weil es umgehend mehrere Kundenanfragen in diese Richtung gab. Als erster Fonds nahm daraufhin der SEB Immoinvest die Bedienung von Auszahlplänen wieder auf. Es folgten Degi Europa, Degi International, Kan-Am Grundinvest, Kan-Am US-Grundinvest und TMW Immobilien Weltfonds. Dies ist möglich, weil alle Fonds trotz der eingeschränkten Rücknahme weiterhin einen täglichen Anteilswert ermitteln (siehe Infografik). Für den Schritt wurden unter anderem soziale Erwägungen ins Feld geführt.
Anteile von rückzugswilligen Anlegern
Tatsächlich lässt die gesetzliche Regelung in dieser Angelegenheit Interpretationsspielraum. Deshalb hält sich beispielsweise die Immobiliengesellschaft von Credit Suisse - sie hat mit rund 5000 vergleichsweise viele Auszahlpläne in ihrem Bestand - bis zu einer endgültigen Klärung mit Auszahlungen zurück. Der Branchenverband BVI setzt in seiner Argumentation auf eine Sonderrolle der betroffenen Anleger. Der Gesetzeswortlaut nimmt eindeutig nicht auf eine Aussetzung des gesamten Sondervermögens Bezug, sondern auf eine Aussetzung der Rücknahme gegenüber einem einzelnen Anleger, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium. Deshalb könne bei der Bedienung von Rücknahmeaufträgen eine Staffelung nach Größen sowie eine Unterscheidung nach Anlegergruppen erfolgen.
Die Aufsichtsbehörde treibt offenbar vor allem die Sorge um, dass die weitere Bedienung der Auszahlpläne die Öffnung der Immobilienfonds verzögern könnte. Die Fondsanbieter halten dem jedoch entgegen, dass während der Schließung die Fondsanteile für die Auszahlung ohnehin auflaufen und nach der Öffnung umgehend bedient werden müssen. Insofern würden sie keine zusätzliche Belastung darstellen.
Insgesamt nehmen derzeit elf offene Immobilienfonds, die zusammen gut ein Drittel des Marktes ausmachen, keine Anteile von rückzugswilligen Anlegern mehr zurück. Diese Aussetzung ist zunächst auf drei Monate befristet. Spätestens Ende Januar entscheidet sich, ob die Schließungsphase verlängert werden muss.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Bloomberg, dpa, F.A.Z.
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