08. Januar 2008 In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Kosten weiter. Nachdem im vergangenen Jahr bereits die meisten Kassen ihre Beiträge erhöht haben, verlangen nun 67 gesetzliche Versicherer zum Jahresbeginn abermals mehr Geld von ihren Mitgliedern. Darunter sind nach Zählung des Dienstes für Gesellschaftspolitik 59 Betriebskrankenkassen. Die Beiträge steigen bei der Bahn BKK zum Beispiel um 1,3 Prozentpunkte auf 15,2 Prozent. Die Techniker Krankenkasse erhöht um 0,3 auf 14,7 Prozent. Dem stehen allerdings auch 16 Kassen gegenüber, die den Beitragssatz gesenkt haben. Weniger Geld als bisher bezahlen zum Beispiel die Mitglieder der AOK Thüringen, die sich mit der AOK Sachsen zusammengeschlossen hat. Sieben weitere Fusionen haben die Gesamtzahl der Krankenkassen auf 219 reduziert.
Durch die Beitragssatzerhöhungen, die bei der nächsten Lohnabrechnung erstmals das Budget belasten, nähert sich der durchschnittliche bundesweite Satz 15 Prozent an. Davon tragen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 0,9 Prozentpunkte allein, der Rest wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der Beitragssatz wird auf ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von bis zu 43.200 Euro im Jahr erhoben.
Nicht nur auf das Geld achten
Die Beitragssätze liegen weit auseinander. So hat die City BKK auf 16,9 Prozent erhöht. Damit ist sie die teuerste Krankenkasse, sagt Wolfgang Lange vom Dienst für Gesellschaftspolitik. Es geht deutlich günstiger. Einige regionale Krankenkassen kommen mit 13,2 Prozent aus. Die IKK-direkt hat gerade ihren Beitragssatz von 12,9 auf 13,3 Prozent erhöht, bietet unter den bundesweit zugänglichen Krankenkassen aber immer noch die niedrigsten Beitragssätze. Der Vergleich lohnt sich also, da bei überdurchschnittlichen Einkommen der Unterschied bis zu 800 Euro im Jahr ausmachen kann.
Die großen Krankenkassen argumentieren, der Preis solle nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl sein. Auch Beratung, Service und Zusatzleistungen seien wichtig. Viele Krankenkassen werben mit Leistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Katalog hinausgehen. Über Bonus-Programme können zum Beispiel Mitglieder der Barmer sparen, die sich auf einen Hausarzt beschränken. Zudem werden für einige Erkrankungen wie Asthma, Diabetes und Brustkrebs besondere Behandlungsprogramme angeboten.
Wechseln ist einfach
Doch es gilt auch, dass etwa 95 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle Krankenkassen müssen diese Grundversorgung abdecken, auch die Kassen mit niedrigen Beitragssätzen. Zudem können gesetzlich Versicherte, die mit der Leistung ihrer neuen Kasse unzufrieden sind, nach einer Wartezeit von 18 Monaten wieder zurückwechseln.
Der bürokratische Aufwand ist überschaubar. Der erste Schritt ist die formlose Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten. Das heißt, im Januar kann noch zum 31. März gekündigt werden. Versicherungsbeginn bei der neuen Kasse wäre dann der 1. April. Innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung schicken die Kassen die Kündigungsbestätigung zu. Danach hat der Wechselwillige zwei Monate Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen. Der Vertrag mit der neuen Kasse muss also bei einer Kündigung im Dezember spätestens im Februar geschlossen sein. Der letzte Schritt ist schließlich, dass der Versicherte die Mitgliedsbescheinigung seiner neuen Krankenkasse dem Arbeitgeber vorlegt.
Günstige Kassen haben etwas zu verteilen
Doch zahlt sich der Wechsel dauerhaft aus? Auch dann, wenn im kommenden Jahr der Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Beitragssatz für alle Kassen geschaffen wird? Eindeutig ja. Der Wechsel lohnt sich, sagt Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK-direkt. Die mit hohen Kosten belasteten Kassen müssten unter dem Regime des Gesundheitsfonds Nachschläge von ihren Mitgliedern verlangen. Die Kassen mit heute niedrigen Beitragssätzen hätten dann mehr Geld, als sie benötigen und könnten es ihren Mitgliedern zurück geben. Wie viel das sein wird, weiß ich nicht, sagt Hermes. Aber es werde etwas zu verteilen geben.
Text: F.A.Z., 08.01.2008, Nr. 6 / Seite 19
Bildmaterial: F.A.Z.
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