Finanzmarkt

Neue Zumutung für Zertifikatebesitzer

Per AUTOPILOT zum Absturz

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30. Januar 2008 Die Beziehung der Zertifikatebranche zu ihren Kunden wird durch eine weitere Zumutung belastet. Die SEB-Bank hat zwei Zertifikate vom Markt genommen und lässt die Inhaber im Unklaren darüber, wann und wie viel Geld sie bekommen. Dieser Zustand dürfte für die Besitzer von Zertifikaten auf den Absolute Diversified Homm Select-Index noch länger dauern.

Es sei durchaus denkbar, dass die "Marktstörung mindestens bis Ende November 2008" bestehen bleibe, teilt die Emittentin SEB-Bank mit. Sie hatte die Zertifikate im September vorzeitig gekündigt und sieht sich seither nicht in der Lage, einen Preis zu ermitteln und diesen an die Anleger auszuzahlen.

Willkür der Emissionsbank?

Nun wollen Anlegeranwälte gegen die Bank vorgehen. "Sowohl die Feststellung einer Marktstörung wie auch der Berechnungsmodus des Zertifikatepreises sind derart willkürlich, dass wir im Sinne der Anleger gegen die Bank vorgehen", sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil. Im September hatte die SEB-Bank mitgeteilt, von ihrem Kündigungsrecht der Zertifikate Gebrauch zu machen, weil Florian Homm aus dem Management der den Zertifikaten zugrunde liegenden Hedge-Fonds ausgestiegen ist und damit die Fortsetzung der Anlagestrategie in Frage gestellt sei. Nach den Bedingungen im Prospekt ist die Emittentin "berechtigt, jederzeit alle ausstehenden Zertifikate mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und in Höhe des für diesen vorzeitigen Fälligkeitstag von der Zertifikatsstelle festgestellten Zertifikatswerts" an die Inhaber zurückzuzahlen.

Von dieser Rückzahlung haben die Anleger aber bisher nichts gesehen. An der Börse verkaufen konnten sie auch nicht, weil die Zertifikate zuvor "nach den Regularien der Frankfurter Wertpapierbörse" vom Handel ausgesetzt wurden. Die Risiken für die Inhaber sollten durch diese Maßnahmen minimiert werden. Dass es bisher zu keiner Auszahlung gekommen ist, liegt nach Angaben der Bank daran, dass der Referenzfonds die Rücknahme von Anteilen und die Berechnung des Nettovermögens bis auf weiteres ausgesetzt habe. Daher gebe es keine Auszahlung, solange diese "Marktstörung" vorliege.

Emittenten: Viele Rechte gibt, aber kaum Pflichten

Die Bank könnte nach den Bedingungen in ihren Prospekten den Wert der Zertifikate "nach billigem Ermessen" und "unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktgegebenheiten" schätzen. Eine "faire und seriöse Schätzung" traut sie sich jedoch nicht zu. Damit befindet sich die SEB-Bank im Einklang mit ihren im Verkaufsprospekt genannten Bedingungen. "Diese oft mehrere hundert Seiten dicken Prospekte schaut sich aber kaum ein Anleger an", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. "Täte er es doch, würde er schnell merken, dass der Emittent sich darin viele Rechte gibt, aber kaum Pflichten."

Vergleichbare Klauseln gibt es bei den meisten anderen Zertifikatemittenten auch. "Es muss eine Regelung geben, wenn es eine gravierende Änderung im Basiswert gibt wie zum Beispiel ein Delisting oder eine Übernahme", sagt Dirk Heß von Goldman Sachs. Dies gelte zum Beispiel auch, wenn die Berechnung eines Index wie einst dem deutschen Nemax eingestellt werde. "Wir mussten mit Ausnahme der genannten Beispiele dieses Sonderkündigungsrecht aber noch nie ausüben." Für die SEB-Bank ist es auch das erste Mal. Die ABN Amro berichtet dagegen von bisher zwei Fällen. In dem einen wurde wegen der Insolvenz verschiedener Gesellschaften von Uwe Wagner das Uwe Wagner Bund Future Strategie-Zertifikat vorzeitig gekündigt. Die Anleger konnten dieses jedoch über die Börse noch zum "aktuellen Strategiewert" verkaufen. Der lag mit 107 Euro nicht weit von seinen Höchstständen entfernt. Außerdem wurde das Altersvorsorgegewinner-Zertifikat mangels Anlegerinteresse im Dezember 2006 gekündigt. Die Anleger konnten das Produkt aber weiterhin über die Börse kaufen und verkaufen.

Text: dmoh., F.A.Z., 31.01.2008, Nr. 26 / Seite 23
Bildmaterial: FAZ.NET

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