Firmenwagen

Wie sich 2008 noch Steuern sparen lassen

Von Carsten Wegner

Massenfertigung von Dienstwagen bei Mercedes-Benz in Sindelfingen: Vom nächsten Jahr  an werden Firmenwagen höher besteuert

Massenfertigung von Dienstwagen bei Mercedes-Benz in Sindelfingen: Vom nächsten Jahr an werden Firmenwagen höher besteuert

07. August 2008 Der Kauf eines Firmenwagens könnte in Zukunft um mehrere Tausend Euro teuerer ausfallen, wie der Informationsdienst Steuer-Schutzbrief mitteilt. Dies ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009), dessen Entwurf die Bundesregierung am 18. Juni 2008 beschlossen hat. Nach diesem Entwurf dürfen Unternehmer nur noch die halbe Vorsteuer abziehen, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt wird.

Ein von 2009 an gekaufter Wagen im Wert von 45.000 Euro zum Beispiel käme einen Selbstständigen mit 3600 Euro teuer zu stehen, weil er die Vorsteuer nicht mehr voll mit seiner Umsatzsteuerschuld verrechnen dürfte. Allerdings geht es hier nicht nur um die Vorsteuer, die im Anschaffungspreis und in den laufenden Betriebskosten enthalten ist. Auch geleaste Fahrzeuge werden teurer, weil sich die Vorsteuer in den Leasingraten nur noch zur Hälfte verrechnen lässt.

Berliner Eingeweihte gehen davon aus, dass dieses Gesetz trotz heftiger Proteste der Wirtschaftsverbände verabschiedet wird und vom kommenden Jahr an greift. Da die Vorsteuer-Regelung gegen EU-Recht verstößt, will der Gesetzgeber die Ermächtigung der EU einholen. Im schlimmsten Fall gibt die EU grünes Licht, und das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2009. Unternehmer müssten dann mehrere Tausend Euro Firmenwagen-Vorsteuer nachzahlen.

Wer selbst für seine Sicherheit vor der Steuer sorgen will, sollte die folgenden Auswege aus der Firmenwagen-Steuerfalle kennen:

Lösung 1: Autokauf in diesem Jahr

Wenn Sie als Unternehmer sich einen neuen Firmenwagen zulegen wollen, dann erledigen Sie dies bis zum 31. Dezember 2008. Damit gilt für Sie die alte Umsatzsteuerregelung, gleichgültig wie lange Sie den Pkw als Firmenwagen nutzen. Sie dürfen die volle Vorsteuer abziehen, müssen im Gegenzug aber auch die volle Umsatzsteuer auf Ihre Privatnutzung zahlen. Wichtig: Der Verkäufer muss Ihnen den Firmenwagen bis zum 31. Dezember 2008 übereignet haben, sodass Sie darüber verfügen können.

Lösung 2: Leasingvertrag in diesem Jahr

Wenn Sie Ihren neuen Firmenwagen leasen wollen, müssen Sie ebenfalls bis Silvester 2008 einen Leasingvertrag abschließen. Nur dann können Sie die volle Vorsteuer verrechnen, die in den Raten enthalten ist. Übrigens: Leasing eignet sich sogar als cleveres Steuersparmodell, mit dem Sie Ihren Firmenwagen in einen preiswerten Privatwagen umwandeln.

Lösung 3: Kein privater Vorteil durch den Firmenwagen

Die geplante Steuererhöhung gilt nicht für Firmenwagen, die ausschließlich betrieblich genutzt werden. Unternehmer stellen diese betriebliche Nutzung über zwei Wege sicher: Entweder die Arbeitnehmer ersetzen die genauen Kosten für ihre privat zurückgelegten Kilometer oder aber der Arbeitgeber verbietet jegliche Privatnutzung der Firmenwagen.

a) Erstattung der privaten Fahrtkosten: Jeder Fahrer eines Firmenwagens führt ein Fahrtenbuch. Die Mitarbeiter beteiligen sich in Höhe ihres Privatanteils an den Gesamtkosten des Firmenwagens. Zu den Gesamtkosten gehören zum Beispiel Sprit, Versicherung, Reparatur und die anteilige Absetzung für Abnutzung (AfA).

b) Verbot privater Fahrten: Das Unternehmer verbietet seinen Mitarbeitern, die Firmenwagen privat zu nutzen. Ob sie dieses Verbot einhalten, lässt sich gegenüber dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Das Finanzgericht Niedersachsen hat außerdem Kriterien aufgestellt, mit denen ein Privatnutzungsverbot auch ohne Fahrtenbuch gegenüber dem Finanzamt standhält.

Lösung 4: Privatwagen fürs Unternehmen nutzen

Durch die Regierungspläne wird ein legales Sparmodell attraktiver, das der Steuer-Schutzbrief 2006 vorgestellt hat: Selbstständige nutzen ihren Privatwagen oder den ihres Ehepartners für betriebliche Fahrten. Das Unternehmen zahlt ihnen ein steuerfreies Kilometergeld und setzt dieses Steuern mindernd als Betriebsausgaben ab.

Der Vorteil: Da der Pkw nicht über das Unternehmen oder die Praxis läuft, sind keine Steuern auf die Privatnutzung fällig. Ein späterer Verkaufserlös bleibt steuerfrei. Einziger Nachteil: Die Firma kann keine Vorsteuer aus den Kfz-Kosten geltend machen - aber die sinkt nach den Regierungsplänen ja ohnehin.

Eine ausführlichere Version dieses Artikels ist unter der Internet-Adresse Steuer-Schutzbrief Firmenwagen zu lesen.

Der Autor arbeitet für den Informationsdienst Steuer-Schutzbrief.



Bildmaterial: ddp

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