25. Juni 2007 Die lange Zeit als bürokratisches Monster gescholtene Riester-Rente erobert den Massenmarkt. Allein im ersten Quartal hat sich die Zahl der Verträge um 620.000 auf rund 8,5 Millionen erhöht. Inzwischen dürften es etwa 9 Millionen sein. Damit haben rund 25 Prozent der Beamten und Angestellten, die Zugang zur Förderung haben, einen Riester-Vertrag. Die Zielgruppe wird - samt der Ehepartner - auf etwa 30 bis 36 Millionen geschätzt.
Die staatlich geförderten Sparverträge - im Volksmund nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannt - locken mit Steuervorteilen und Zulagen. Allein im ersten Quartal hat der Staat mehr als 740 Millionen Euro zugunsten der Sparer ausgeschüttet. Das sind rund 50 Prozent mehr als im gesamten Vorjahr. Für die deutschen Finanzdienstleister sind die staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge ein wichtiges Wachstumsgeschäft geworden. Das gilt besonders für Lebensversicherer, auf die rund 80 Prozent der Verträge entfallen. Sie bieten vor allem Riester-Produkte mit umfangreichen Zinsgarantien an.
Geförderte Sparsumme wird kommendes Jahr erhöht
Beim Marktführer Allianz Leben machen sie ein Viertel des Neugeschäfts aus, nach der Stückzahl der Verträge sogar die Hälfte. Auch Fondsanbieter haben das Potential erkannt und ihren Marktanteil seit 2003 von 5 auf 15 Prozent gesteigert. Sie bieten Riester-Verträge mit geringeren Garantien - gesichert ist der Kapitalerhalt am Ende der Laufzeit - an, lassen wegen der stärkeren Gewichtung von Aktien und anderen riskanteren Anlageklassen aber auf höhere Erträge hoffen. Eine Nebenrolle (4 Prozent Marktanteil) spielen Banken.
Beamte und Angestellte sowie ihre Ehepartner können die Riester-Förderung nutzen, Selbständige nicht. Angerechnet werden derzeit maximal 3 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Bemessungsgrenze von 63.000 Euro. Die geförderte Sparsumme wird vom kommenden Jahr an auf maximal 4 Prozent des Einkommens erhöht. Wer in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält Zulagen und einen Steuervorteil. Für jeden Erwachsenen gibt es eine Zulage von maximal 114 Euro, die 2008 auf 154 Euro steigt. Hat der Sparer Kinder, erhält er für jedes bis zu 138 Euro, von 2008 an bis zu 185 Euro, sofern er die Sparsumme von 4 Prozent des Einkommens ausschöpft. Bei der Hälfte der maximalen Sparsumme werden auch die Zulagen halbiert.
Es ist wichtig, Zulagen tatsächlich zu beantragen
Sollte die Regierung die Ankündigung zur Riester-Rente umsetzen, wird die Kinderzulage auf 300 Euro steigen, allerdings nur für Kinder, die nach dem Jahr 2007 geboren werden. Die Zulagen sind besonders für kinderreiche Familien mit geringen Einkommen interessant. Für Sparer mit höheren Einkommen überwiegen die Steuervorteile. Die Riester-Rente ist als Kompensation für vorangegangene Rentenkürzungen geschaffen worden. Für sie gilt der Grundsatz, der Schritt für Schritt in der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt wird: Einzahlungen sind steuerfrei, Rentenzahlungen werden besteuert.
Den zweiten Teil der Förderung gibt es folglich bei der Einkommensteuer. Eigenbeiträge zur Riester-Rente und - das wird oft unterschätzt - auch die Zulagen reduzieren die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Der reduzierende Sparbeitrag ist allerdings begrenzt, im Jahr 2008 zum Beispiel auf 2100 Euro pro Steuerzahler. Höhere Sparsummen sind deshalb nicht sinnvoll. Das Finanzamt zahlt den Steuervorteil aus, aber abzüglich des Zulagenanspruchs. Es ist deshalb wichtig, die Zulagen tatsächlich zu beantragen. Nach der Reform im Jahr 2005 ist das aber kein großer Aufwand mehr. Es reicht ein Antrag, der nur noch bei Änderung der Lebensumstände aktualisiert werden muss.
Für die Förderung nehmen die Sparer allerdings Nachteile in Kauf. Sie kommen erst mit 65 Jahren an ihr Geld. Kündigen sie vorher oder wählen sie den Steuersitz im Alter im Ausland, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Außerdem werden nur 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt, der Rest muss in eine private Rente investiert werden.
Text: F.A.Z., 26.06.2007, Nr. 145 / Seite 21
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