Arbeitswelt

Zeitwertkonten werden beliebter

Von Philipp Krohn

Erwartet gute Geschäfte: Generali Deutschland in Köln

Erwartet gute Geschäfte: Generali Deutschland in Köln

03. November 2009 Die Zeiten für Vorruheständler werden nicht leichter. Wer vom kommenden Jahr an frühzeitig in Rente gehen will, muss künftig auf die Förderung der Bundesagentur für Arbeit verzichten. Zum 31. Dezember läuft die Altersteilzeitregelung aus. Und durch das steigende gesetzliche Renteneintrittsalter erhöhen sich die Abschläge, wenn man frühzeitig aus dem Beruf ausscheidet.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber suchen deshalb nach eigenen Modellen, mit denen sich ein frühzeitiger Ruhestand, aber auch Auszeiten wie Sabbatjahre oder die Pflegezeit kranker Angehöriger finanzieren lassen.

Lieber Versicherung statt Fonds für Zeit

Gut 53 Prozent der deutschen Unternehmen haben Interesse daran, dies mit Hilfe von langfristigen Zeitwertkonten zu lösen - eine Steigerung von 5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr, wie eine repräsentativen Umfrage der Gothaer Versicherung ergab. Nachdem bislang Investmentfonds als Anlageklasse für die Wertguthaben der Versicherungspolicen dominierten, rücken demnach Versicherungsprodukte in den Fokus.

Wollten 2008 noch 46 Prozent der Arbeitgeber ihre Guthaben in Versicherungspolicen anlegen, waren es in diesem Jahr schon 73 Prozent. Nicht nur das größere Sicherheitsbedürfnis durch die Finanzkrise, sondern auch gesetzliche Änderungen haben diese Entwicklung befördert.

Und steuersparend ist es auch noch

Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet, ein Zeitwertkonto zu führen, kann dieser verschiedene Zeit- oder Geldwerte ansparen, die er sich nicht auszahlen lässt. Das können Überstunden, Resturlaubstage oder Sonderzahlungen sein - je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Zeitwerte werden nach den aktuellen Stundenentgelten in Geldeinheiten umgerechnet. Auf diese Ansparteile zahlt der Arbeitnehmer zunächst keine Steuern und keine Sozialabgaben. Sie werden erst in der Entsparphase fällig. Dadurch kann ein höherer Betrag über die Kapitalanlage verzinst werden.

Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmer bei sofortiger Auszahlung in eine höhere Steuerprogressionsstufe rutschen würden. Somit sparen sie Steuern, wenn die Gesetzgebung sich bis zur Auszahlphase nicht erheblich ändert. Große Konzerne bieten solche Lösungen selbst an. Kleinere Betriebe aber greifen auch auf Komplettangebote von Versicherern, Fondsgesellschaften oder Beratern zurück.

Weniger Flexibilität nach „Flexi II“

Anfang dieses Jahres trat ein Gesetz namens „Flexi II“ in Kraft, das die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zeitwertkonten regelt. Es hat viele Fragen nicht beantwortet - etwa, wie viel Sozialversicherungsbeiträge die Arbeitgeber zurücklegen müssen.

Zudem legt das Gesetz restriktive Vorgaben für die Kapitalanlagen fest. So darf die Quote, die in Aktien oder Aktienfonds investiert wird, 20 Prozent nicht überschreiten, wenn der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Zumeist muss den Anlegern ihr eingezahltes Kapital während der gesamten Laufzeit zur Verfügung stehen, so dass die Arbeitnehmer eine einjährige Auszeit zu jedem Zeitpunkt aus dem Angesparten finanzieren können.

„Hier sehen wir uns im Vorteil, weil wir als Lebensversicherer geübt darin sind, langfristige Garantien bereitzustellen“, sagt Rüdiger Bach, Vorstandsmitglied in der R+V. Sein Unternehmen verspricht sich ein wachsendes Geschäft, weil es eine Partnerschaft mit der Chemieindustrie geschlossen hat. Deren Tarifvertrag mit der Gewerkschaft IG BCE sieht vor, dass Unternehmen jährlich 300 Euro je Tarifarbeitnehmer aus einem Demographietopf erhalten, nachdem sie mit einer Studie untersucht haben, welche Folgen der demographische Wandel für sie hat.

Dieses Geld kann für Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden oder eben dafür, Zeitwertkonten einzurichten. „Im nächsten Jahr wird viel passieren. Wir sind schon in vielen Gesprächen mit möglichen Kunden“, sagt Bach.

Kein hohes Anbieterwachstum erwartet

Auch die Generali beobachtet eine wachsende Nachfrage. Sie hat ähnliche Vereinbarungen mit der Metall- und Textilindustrie abgeschlossen. Die Allianz oder die Alte Leipziger zählen zu den wenigen weiteren Anbietern. Dass es deutlich mehr werden könnten, bezweifelt Michael Ries, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten. „Weil das Produkt Zeitwertkonto sehr beratungsintensiv ist, würden viele Anbieter das als Verkomplizierung ihres Geschäftsmodells ansehen.“

Zudem verlangten die meist verwendeten Kapitalisierungsprodukte - Sparpläne ohne Todesfallschutz - eine Genehmigung durch die Finanzaufsicht. Und eine Unsicherheit bleibe bestehen: Obwohl Versicherer am ehesten die Anlagevorgaben des Gesetzes erfüllen, könnten Gerichte die Branchenrestriktionen als ungenügend ansehen. Denn Versicherer dürfen mehr als 20, nämlich bis zu 35 Prozent ihrer Anlage in Aktien investieren.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Foto Wolfgang Eilmes

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