Urteil

Bank haftet für Missbrauch beim Homebanking

Von Joachim Jahn

Klau von Kontodaten im Netz - ein Massenproblem

Klau von Kontodaten im Netz - ein Massenproblem

04. Juli 2008 Wer bei Geldüberweisungen vom Heimcomputer aus ein gängiges Virenschutzprogramm benutzt, haftet nicht, wenn Kriminelle trotzdem Daten abzapfen. Das hat das Amtsgericht Wiesloch in einem noch unveröffentlichten Urteil entschieden. Obwohl die Sorge vor Missbrauch beim Homebanking weit verbreitet ist, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

Dabei registrierte das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr eine Zunahme solcher Diebstähle von Passwörtern (Phishing) um etwa 20 Prozent auf rund 4.200 Fälle. Wenn sich die Linie des aktuellen Richterspruchs durchsetzt, müssen Geldinstitute künftig in vergleichbaren Fällen die Haftung übernehmen. „Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank", heißt es in der Gerichtsentscheidung.

„Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank“

Im Streitfall waren von dem Familiencomputer eines kaufmännischen Angestellten ohne dessen Wissen rund 5.000 Euro auf ein anderes Konto überwiesen worden; als Verwendungszweck wurde ein angeblicher Kauf bei dem Versandhändler Ebay angegeben. Die Empfängerin hob das Geld in bar ab und ließ es mit dem Dienstleister Western Union ins russische Sankt Petersburg transferieren, wie sie später vor der Kriminalpolizei zugab. Die Bank berief sich gegenüber dem geschädigten Kontoinhaber auf einen „Anscheinsbeweis", wonach er selbst die Überweisung vorgenommen habe oder zumindest jemand, der in seinem Auftrag gehandelt habe. Deshalb wollte sie die Abbuchung nicht rückgängig machen. Außerdem pochte sie darauf, Hinweise zur Sicherheit von Online-Banking ins Internet gestellt zu haben.

Diese Argumente wies der zuständige Richter nun zurück. Dabei stützte er sich auch auf besondere Kenntnisse, die er zufälligerweise von dieser Materie besitzt: Er hatte früher als Staatsanwalt typische Fälle von Computerbetrug verfolgt. Dabei werden heimlich Schadprogramme auf die Rechner von Bankkunden geschleust, um Transaktionsnummern (TAN) und persönliche Identifikationsnummern (PIN) auszuspionieren. Mit deren Hilfe überweisen Kriminelle dann Geld auf das Konto von Helfern - sogenannten Finanzagenten -, die dieses gegen Provision ins Ausland weiterschicken, weil sie mitunter nicht einmal den kriminellen Hintergrund erkennen.

Sorgfaltspflichten eines „durchschnittlichen PC-Benutzers“ reichen

Das Gericht sah es auch in dem jetzigen Fall als erwiesen an, dass die Überweisung durch den Einsatz „bösartiger Software" zustande gekommen war. Es bezeichnete die Aussage der Ehefrau des Kontoinhabers als glaubhaft, nach der sie zuvor bei einer anderen Überweisung eine TAN eingegeben habe, die darauf „verschwunden" sei, während der Bildschirm zweimal ganz kurz schwarz geworden sei. Ein daraufhin eingeschalteter Gutachter, dessen Kosten die Bank nun ebenfalls erstatten muss, fand 14 verschiedene Viren auf dem Rechner. Nicht endgültig klären ließ sich allerdings, ob ein „Trojaner" darunter war, der etwa die Tastatureingaben ausspähte (Keylogging) oder den Nutzer auf eine gefälschte Website lotste (Pharming).

Maßgeblich war für das Gericht, dass der betroffene Kunde die Sorgfaltspflichten eines „durchschnittlichen PC-Benutzers" eingehalten hatte. Die Familie hatte sich nämlich von einem Freund ein kostenpflichtiges Antivirenprogramm installieren lassen, das zwischenzeitlich aktualisiert wurde und zudem Angriffe durch eine sogenannte Firewall abwehrte. Ein Kreditinstitut könne nicht das gesamte Risiko auf seine Kontoinhaber abwälzen, heißt es in dem Gerichtsentscheid - zumal es durch Einsatz des Internets Personalkosten spare (Az.: 4 C 57/08).

"Das Urteil stellt klar, dass in einem solchen Fall überhaupt kein Überweisungsvertrag zwischen Kunde und Bank zustande kommt", sagte der Mannheimer Rechtsanwalt Stefan Schilling von der Kanzlei Baumert & Vigano dieser Zeitung. Er hatte den Kontoinhaber vor Gericht vertreten. Der allgemeine Warnhinweis des Geldinstituts auf seiner Homepage, Kunden müssten sich vor aktuellen Bedrohungen schützen, genüge jedenfalls nicht. Wohl erstmals habe ein Gericht damit die Haftung des Geldinstituts bekräftigt und nicht nur des zwischengeschalteten - und meist mittellosen - Finanzagenten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Einbruch, Feuer oder Blitzschlag - schützen Sie Ihr Hab und Gut gegen Schäden. Jetzt vergleichen!

Urteil

Kontoinhaber haften bei Phishing

Online-Banking Kunden müssen eine Virenschutzsoftware und Firewall benutzen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Online-Banking einen Virenschutz erfordert. Bankkunden müssen für einen ausreichenden Schutz vor Betrügern sorgen. Sonst können sie das Geld nicht von der Bank zurückfordern - sondern allenfalls von dem Straftäter. Von Joachim Jahn

Internetkriminalität

Betrug im Online-Banking wird raffinierter

Online-Banking Kunden müssen eine Virenschutzsoftware und Firewall benutzen

Internet-Kriminelle beschaffen sich mit immer trickreicheren Phishing-Methoden die Kontodaten der Bankkunden. Sie entwenden die Informationen mit Hilfe von - meist unsichtbaren - Spionageprogrammen. Das als sicher geltende iTAN-Verfahren ist kein Hindernis mehr. Von Holger Schmidt

Anlagebetrug

Die Maschen der Anlagebetrüger

Anlagebetrüger locken mit traumhaft hohen Renditeversprechen. Experten verraten Tipps, wie man sich vor Verlusten schützen kann.

Internet-Banking

Mehr Online-Konten werden geplündert

Die Tricks werden immer raffinierter

Bei Online-Bankgeschäften kommt es nach Branchenangaben zu immer mehr kriminellen Zugriffen auf Kontodaten. Im vergangenen Jahr ist die Zahl betrügerischer Attacken um 23 Prozent auf mehr als 3250 Fälle gestiegen.

Internet

Raub beim Onlinebanking

Klau von Kontodaten im Netz - ein Massenproblem

Der Betrug im Internet nimmt seit einem Jahr stark zu. Datendiebe ergaunern PIN und TAN immer raffinierter. Mit der Kulanz ihrer Bank können geprellte Kunden kaum noch rechnen.

Online-Banking

Phishers Fritz fischt Konten ab

Phishing: Der Nutzer als Sicherheitsrisiko

Immer öfter gelingt es Betrügern, übers Internet an das Geld argloser Bankkunden heranzukommen. Finanztest erklärt, wie der Online-Diebstahl funktioniert, gibt Tips für mehr Sicherheit und sagt, mit welcher Technik Onlinebanking sicher ist.

Spuren im Netz

Fahnder nutzen elektronische Fährten

Der Fahndungserfolg gegen Nutzer von Kinderpornographie zeigt: Wer am Wirtschaftsleben teilnimmt, hinterlässt Spuren.

Test-Ergebnisse

Tips für Onlinebanking

Die folgenden Tips führen nicht zu absoluter Sicherheit beim Onlinebanking. Sie verringern aber das Risiko, Opfer einer Online-Attacke zu werden.

Test-Ergebnisse

Stichworte zum Onlinebanking

FinTS, HBCI, Keylogger, Pharming, Phishing, Pin/Tan-Verfahren, Trojaner - die wichtigsten Stichworte zum Thema Onlinebanking.

Kreditwirtschaft

Banken wollen Online-Kunden besser schützen

Banken, Sparkassen und Volksbanken stehen unter Druck. Die kritischen Stimmen zur Sicherheit beim Online-Banking am Computer mit Persönlicher Identifikationsnummer (Pin) und Transaktionsnummer (Tan) werden immer lauter. Die Institute geloben aber Besserung.

Online-Banking

Phishing war erst der Anfang

Die Sicherheit beim Online-Banking wird aus immer neuen Richtungen bedroht: Schon können Hacker angeblich die Online-Sitzung eines Bankkunden übernehmen und selbst Überweisungen tätigen. Wirkungsvoller Schutz: Fehlanzeige.

Online-Banking

Neue Sicherheitstechnik gegen Phishing

Mit unterschiedlichen Methoden versuchen die Banken der wachsenden Bedrohung durch Paßwortdiebstähle zu begegnen. Die Postbank führt eine durchnumerierte TAN ein, die Dresdner Bank verbessert die Verschlüsselung.

Kriminalität

Trickbetrüger nehmen Internet-Banking ins Visier

Die Postbank ändert ihre Sicherheitstechnik

Das illegale Fischen nach Paßwörtern im Internet nimmt zu. Vor allem Bankkunden sind im Visier der Betrüger. Nun ändern die Banken ihre Sicherheitstechnik. Bisher waren Kunden nicht bereit, für mehr Sicherheit zu zahlen.

Online-Durchsuchung

Die Angst vorm Bundestrojaner

Datendiebstahl ist gefährlicher als ein Bundestrojaner

Manche vergleichen Innenminister Schäuble schon mit dem früheren Stasi-Chef Erich Mielke und fürchten einen „Überwachungsstaat“ durch Online-Durchsuchungen. Aber die Angst ist unbegründet - und lenkt von echten Gefahren im Internet ab. Von Stefan Tomik.

Kriminalstatistik 2006

Identitätsklau im Netz

Täuschend ähnlich: Hier können Postbank-Kunden schnell zum Phishing-Opfger werden

Die Internetkriminalität nimmt zu, digitale Betrüger werden immer professioneller. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Die Polizei ist personell und technisch nicht in der Lage, etwa gegen kriminelle Methoden wie das „Phishing“ vorzugehen.

nach oben

F.A.Z. Electronic Media GmbH 2001 - 2009 Medienpartner: NZZ Online

Quellen: Technologie und Kursdaten von der TeleTrader Software AG sowie Fondsdaten aus der FWW-Fondsdatenbank, FWW GmbH. Dieser Service ist powered by X.finance GmbH & Co. KG, © 2009. Alle Börsendaten werden mit mindestens 15 Minuten Verzögerung dargestellt.