Steuertipp

Benzingutschein rettet die Pendlerpauschale

Tankgutscheine haben ihre Tücken

Tankgutscheine haben ihre Tücken

21. Juli 2008 Die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug schenken dürfen (abgestimmter Ländererlass, Aktenzeichen: S-2334 - 281 - StO 212). Zwar ist ein Tankgutschein bis zu 44 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei, doch die Anforderungen sind strikt.

Gemäß OFD-Erlass darf der Gutschein keine Zahlungsfunktion erfüllen. Der Mitarbeiter darf außerdem nichts mit der Abrechnung der Tankfüllung zu tun haben. Besonders wichtig: Auf dem Benzingutschein darf kein Geldbetrag verzeichnet sein, bis zu dem der Mitarbeiter seinen Tank füllen kann. Richtig wäre dagegen eine Formulierung wie „Gutschein für Herrn/Frau ... über 27 Liter Superbenzin, einzulösen bei der Tankstelle xy.“

Teurer Sprit, mehr Steuern

Gerade dieser Punkt birgt aber Steuerfallen, wie der Informationsdienst Steuer-Schutzbrief mitteilt. Viele Unternehmen überprüfen die Formulierung der Gutscheine nicht kontinuierlich. So schnell und stark wie zurzeit die Spritpreise steigen, ist der Gutschein über 27 Liter Superbenzin plötzlich und unbemerkt mehr als 44 Euro wert.

Die Folge: Das Finanzamt lehnt den Gutschein ab, auf den Gegenwert sind Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Tipp: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten ihre Benzingutscheine jeden Monat prüfen, ob sie unter der 44-Euro-Grenze bleiben. Maßgeblich ist dafür nicht der Zeitpunkt des Tankens, sondern der Übergabe des Gutscheins an den Mitarbeiter.

Gefährliche Blanko-Gutscheine

Außerdem erkennt das Finanzamt keine Blankogutscheine an, auf die der Mitarbeiter erst in der Tankstelle die genaue Litermenge einträgt. Daher rät der Steuer-Schutzbrief von allen handschriftlichen Angaben auf dem Gutschein ab, ausgenommen natürlich die Unterschrift des Chefs.

Der Arbeitgeber sollte die Tankgutscheine vollständig am Computer ausfüllen und erst dann drucken. Dann kann das Finanzamt auf keinen Fall behaupten, es handele sich um einen Blankogutschein.

Beim Steuer-Schutzbrief sind ein kostenloser Mustervordruck für Tankgutscheine sowie eine Prüfliste erhältlich. Dieses Muster lässt sich per Textverarbeitung ausfüllen und drucken. Mit der Checkliste können Unternehmer und Mitarbeiter feststellen, ob ihre Gutscheine den strengen Anforderungen des Finanzamts entsprechen. Der Text enthält zudem weitere Details und Beispiele zum Thema.

www.steuer-schutzbrief.de



Bildmaterial: ddp

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