Fondsmarkt

Deutsche Bank will Anleger entschädigen - aber wie?

Von Hanno Beck

07. Februar 2006 Auch ein Unglück nimmt einmal ein Ende. Die Fondsbranche hofft, daß das Unglück um die offenen Immobilienfonds nun zu Ende geht: In der vergangenen Woche verkündete die Deutsche Bank, daß sie die schwer geprügelten Anleger in ihrem offenen Immobilienfonds entschädigen wird.

Von allen Seiten hagelte es Lob und Anerkennung: Man begrüße, daß die Deutsche Bank mit ihrer Ankündigung den Anlegern und dem Fonds eine Perspektive gebe, hieß es beim Branchenverband BVI, und sogar die Bundesbank klopfte dem Branchenprimus verbal auf die Schulter.

Bank gibt eine Art Kapitalgarantie

Nun heißt es zwar immer, daß der Entschluß schwerer sei als die Tat, doch die Tat selbst dürfte auch nicht einfach werden: Wie entschädigt man Anleger in einem offenen Immobilienfonds, der aufgrund von Neubewertungen an Wert verliert? Offiziell verkündete die Deutsche Bank, daß alle Anleger, die noch vor Schließung des Fonds investiert hatten und zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung noch Anteile halten, so gestellt werden, daß sie aufgrund der anstehenden Neubewertung der Fondsimmobilien keinen Verlust ihres ursprünglich eingesetzten Kapitals erleiden. Klingt gut.

Was heißt das in der Praxis? Interpretiert man die Aussagen der Deutschen Bank als eine Art Kapitalgarantie, dann stellt sich das Ganze in etwa wie folgt dar: Das eingesetzte Kapital eines Anlegers ist die von ihm investierte Summe plus dem dabei angefallenen Ausgabeaufschlag. Wer also beispielsweise den Fonds zu einem (hypothetischen) Preis von 100 Euro inklusive Ausgabeaufschlag gekauft hat, müßte dann eigentlich, wenn er seine Anteile nach Öffnung des Fonds zurückgibt, exakt jene 100 Euro wiedererhalten. Hat er aber mit seinen Anteilen am Deutsche-Bank-Fonds mehr verdient, als ihm durch die Abwertung der Fondsimmobilien verlorengeht, so braucht er die Kapitalgarantie nicht - und bekommt auch nichts.

Strafe für langjähriges Investment

In diesem Szenario werden Anleger um so eher entschädigt, je kürzer sie die Fondsanteile besitzen - um so weniger Zeit hatten die Fondsanteile, eine ausreichend hohe Rendite zu erwirtschaften - und je geringer der Abwertungsbedarf bei den Immobilien wird, denn um so weniger Schaden kann entstehen. Bedenkt man, daß die Mietrendite des Fonds im vergangenen Jahr bereits rund 5 Prozent betrug, bedeutet das in diesem Szenario, daß bei einem Korrekturbedarf bei der Neubewertung der Immobilien von - wie derzeit diskutiert - 3 Prozent Anleger mit maximal 3 Prozent entschädigt werden. Die 5 Prozent Ausgabeaufschlag, welche die Bank gleichfalls rückerstatten will, sind praktisch durch die Mietrendite des Fonds gedeckt. Will ein Anleger seine Fondsanteile nicht zurückgeben und der Neubewertungsbedarf liegt unter 5 Prozent, dann muß er gar nicht entschädigt werden.

So ganz astrein klingt dieses Szenario nicht: Jeder Anleger erleidet einen Verlust, wenn die im Fonds befindlichen Immobilien abgewertet werden, egal, ob er danach noch im Plus ist oder nicht. Und so kann sich der bereits seit Jahren im Fonds investierte Anleger fragen, warum er im Gegensatz zu dem erst seit kurzem investierten Anleger für sein langjähriges Investment nun bestraft wird. Insofern läßt sich argumentieren, daß die nachträgliche Kapitalgarantie eher willkürlich ist. Es sollte nicht wundern, wenn sich hier auch bald der ein oder andere Anlegeranwalt einen netten Prozeßzusatzverdienst organisieren sollte.

Soll eine Bank Anleger für Verluste entschädigen?

Einmal abgesehen von diesen eher praktischen Fragen, wirft das Versprechen der Deutschen Bank auch eine grundsätzliche Frage auf: Soll eine Bank Anleger für Verluste entschädigen? Ganz nüchtern betrachtet, muß den Anlegern klar gewesen sein, daß sie mit offenen Immobilienfonds auch Verluste machen können. Wer sie jetzt dafür entschädigt, muß damit rechnen, daß die Anleger in Zukunft nur noch in die Immobilienfonds großer Banken investieren werden, in der Erwartung, daß die Gewinne auf ihr Konto, die Verluste auf das Konto der Bank gehen.

Allerdings muß man bei dieser Argumentation auch hinterfragen, inwieweit den Anlegern hier der Immobilienfonds als risikoloser Geldmarktersatz verkauft worden ist, der Vertrieb also mit schuld ist. Und pragmatisch betrachtet, ging es auch darum, eine Finanzkrise abzuwenden, welche die Deutsche Bank durch ihr ungeschicktes Handeln selbst provoziert hatte. Warum die Deutsche Bank nun das tut, was sie tut, wird für die meisten Anleger unerheblich sein. Sie werden auf den Ausgang der Veranstaltung schielen, denn er ist es, der den Taten ihre Titel verleiht.

Text: F.A.Z., 07.02.2006
Bildmaterial: F.A.Z.

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