Betriebliche Altersvorsorge

Altersvorsorge für Minijobber

Auch Minijobber können vorsorgen

Auch Minijobber können vorsorgen

30. April 2008 Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Dieses Credo wird nicht nur von der Politik verbreitet, sondern auch die Bürger haben es mittlerweile aufgenommen. Doch nicht jeder, der vorsorgen will, kann dies auch ohne weiteres.

Hausfrauen kommen nicht in jedem Fall in den Genuss staatlicher Vorsorgesubventionen, die sich vorwiegend an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbständige richten. Ebenso wenig hatten Minijobber Möglichkeit und Gelegenheit, für ihre Rente vorzusorgen. Da sie zudem zum größten Teil nicht der Sozialversicherungspflicht unterlagen, fiel auch nur wenig staatliche Rente an, da lediglich 12 Prozent des Arbeitgeber-Beitrages an die Minijobzentrale auf das Rentenkonto des Mitarbeiters weitergeleitet werden. So ergibt sich maximal ein Rentenanspruch von 2,96 Euro pro Arbeitsjahr.

Mehr arbeiten für die Rente

Diese Lücke soll jetzt ein neues Konzept schließen, das unter dem Namen eines Vereins namens „Minijobrente - Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringen Einkommen“ entwickelt und organisiert wurde und das in Kooperation mit der Versicherungswirtschaft, allen voran der Volksfürsorge als Risikoträger nun vermarktet wird.

Grundsätzlich funktioniert das System so, dass der Minijobber seine Altersvorsorgebeiträge durch zusätzliche Arbeitszeit erwirtschaftet. Den Lohn zahlt der Arbeitgeber in eine Direktversicherung bei der Volksfürsorge ein. So brächte eine wöchentliche Mehrarbeit von zehn Stunden pro Monat nach 20 Jahren eine Zusatzrente von rund 150 Euro pro Monat, rechnet der Verein auf seinen Internet-Seiten vor. Das wäre dann ein rund dreieinhalbmal höherer Rentenanspruch, ohne dass die Sozialversicherungsfreiheit verloren gehe.

Zwar erscheint die Rendite angesichts der Tatsache, dass in dem Rechenbeispiel 13,3 Jahre Rentenbezug notwendig sind, um die gezahlten Beiträge zu erwirtschaften, zunächst recht niedrig, allzumal die Rentenzahlung steuerpflichtig ist.

Auch für Zweitjobber möglich

Doch wird dies durch die Tatsache mangelnder rechtlicher und finanzieller Alternativen der Zielgruppe stark relativiert. Solange etwa die Beiträge derzeit vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzliche Rentenversicherung, das heißt 2.544 Euro nicht übersteigen, bleiben sie steuerfrei.

Das System steht auch Zweitjobbern offen, indes dann in einer veränderten Form, nicht als Direktversicherung, sondern als Beiträge zu einer Unterstützungskasse, die nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gelten.

Die zweite Alternative ist für Arbeitgeber indes mit zusätzlichen Kosten in Form einer Verwaltungsgebühr und ab dem sechsten Jahr mit einem Insolvenzsicherungsbeitrag verbunden, der 2007 etwa drei Prozent des Beitrages betrug. Ansonsten profitiert der Arbeitgeber davon, dass die Beiträge als Betriebsausgaben gelten und somit steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Nichts für Überbrückungsjobs

Ein wunder Punkt kann für machen Minijobber indes sein, dass ein unbefristetes und auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis Zugangsvoraussetzung ist. Das dürfte doch auf eine Reihe von Beschäftigungsverhältnissen nicht zutreffen, allzumal die Mehrarbeit nicht tarifvertragliche oder Mindestlohn-Vorgaben beeinträchtigten darf.

Interessant erscheint die Versorgung auch durch diverse Nebeneffekte, etwa für angestellte Ehegatten. Sofern kein Scheinarbeitsverträge vorliegt, ist neben dem Gehalt und dem Beitrag zur Minijobzentrale auch der Minijobrentenbeitrag als Betriebskosten absetzbar und mindert daher das steuerpflichtige Einkommen des beschäftigenden Ehegatten.

Die Minijobrente ist eine zielgruppenspezifische Versorgungseinrichtung, die vor allem geringfügig Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zugute kommt, die ihren Arbeitsvertrag nicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufstocken können, weil dies für eine oder beide Seiten nicht lohnt.

Abhängig von der individuellen Situation kann dies eine interessante Möglichkeit der privaten Altersvorsorge sein. Wer indes weitere Optionen hat, tut gut daran, wie bei jeder Variante der privaten Altersvorsorge vor Abschluss eines Vertrages zu prüfen, ob dies die für ihn günstigste Möglichkeit darstellt. Dabei ist es ratsam, einen unabhängigen Berater hinzuziehen. Denn ein Überblick über die private Altersvorsorge ist aufgrund des schier undurchschaubaren Systems staatlicher Zulagen, Steuern und Beiträge für einen Nicht-Profi letztlich nicht zu gewinnen.

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.



Text: mho
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

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