28. Oktober 2008 Die Verunsicherung der Anleger in der Finanzkrise erreicht die offenen Immobilienfonds. Seit Dienstag nimmt die Fondsgesellschaft Kan-Am keine Anteile mehr an ihrem rund fünf Milliarden Euro schweren Grundinvest-Fonds zurück. Der Münchener Nischenanbieter begründete diesen Schritt mit den seit Anfang Oktober zu beobachtenden Umschichtungen vieler Kunden in staatlich garantierte Spareinlagen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß.
Das Fondsmanagement sehe sich inzwischen nicht mehr in der Lage, die ordnungsgemäße Verwaltung und Fortführung des Fonds sicherzustellen. Einen Tag zuvor hatte die Gesellschaft schon den wesentlich kleineren offenen Immobilienfonds Kan-Am US-Grundinvest geschlossen. Rückzugswillige Anleger bleiben damit erst einmal auf ihren Anteilen sitzen. Die Schließung ist zunächst auf drei Monate befristet.
Garantie auf Spareinlagen zeigte Wirkung
Die Liquiditätsnot von Kan-Am kommt für viele Marktbeobachter überraschend. In den ersten acht Monaten dieses Jahres verzeichneten offene Immobilienfonds einen solchen Zustrom an frischem Anlegergeld, dass einige Gesellschaften die Ausgabe neuer Fondsanteile sogar einschränkten. Tatsächlich entwickelt die üblicherweise geringe Schwankungsbreite der Anteilspreise in schwierigen Börsenzeiten eine besondere Anziehungskraft. Auch in der Nachsteuerrendite stehen die offenen Immobilienfonds meist besser da als beispielsweise Rentenfonds, die ebenfalls eine eher risikoscheue Anlegerschaft ansprechen - ein Großteil des Anlageerfolgs kann steuerfrei vereinnahmt werden.
Allerdings zeigte Anfang Oktober die von Bundeskanzlerin Angela Merkel gegebene Garantie auf Spareinlagen bei Banken und Sparkassen Wirkung. Die gesamte Fondsbranche verzeichnete daraufhin spürbare Mittelabflüsse - auch offene Immobilienfonds. Doch bei keinem Anbieter soll diese Rückzugsbewegung so bedrohliche Ausmaße angenommen haben wie bei Kan-Am.
Offene Immobilienfonds bleiben Hort der Stabilität
In der Fondsbranche wird dies auf die Kundenstruktur von Kan-Am zurückgeführt. Der Absatz der Gesellschaft stützt sich vor allem auf professionelle Vermögensverwalter, die die Fondsanteile wiederum an ihre Kunden weiterreichen. Allerdings nehmen sie auch rasch Umschichtungen vor, wenn sich aus ihrer Sicht wesentliche Marktveränderungen ergeben, was mit der Merkel-Garantie offenbar der Fall war. Eine Umfrage dieser Zeitung unter den drei größten Anbietern von Immobilienfonds hat am Dienstag ergeben, dass diese Gesellschaften im Gegensatz zu Kan-Am weiterhin auf ausgesprochen komfortablen Liquiditätspolstern sitzen.
Der Sparkassen-Fondsanbieter Deka beziffert die Liquidität in seinen offenen Immobilienfonds auf 4 Milliarden Euro - bei einem Fondsvolumen von zuletzt insgesamt 16,7 Milliarden Euro. Union Real Estate aus dem Verbund der Genossenschaftsbanken gibt die Liquiditätsquote für seine beiden großen Flaggschifffonds Uni-Immo Deutschland und Uni-Immo Europa mit 42 beziehungsweise 31 Prozent an. Im größten offenen Immobilienfonds auf dem Markt, dem Hausinvest Europa aus dem Commerzbank-Konzern, liegt die Liquiditätsquote bei rund 20 Prozent. Offene Immobilienfonds sind und bleiben ein Hort der Stabilität in der Finanzkrise, die Wertschwankungen in Wertpapierdepots abfedern, sagt ein Sprecher des Fondsbranchenverbandes BVI.
Liqiditätssteuerung im Härtetest
Das Vorgehen von Kan-Am weckt Erinnerungen an die Immobilienfondskrise, die vor knapp zwei Jahren ihren Höhepunkt erreichte. Auch damals stellten die beiden Kan-Am-Fonds für mehrere Monate die Rücknahme von Fondsanteilen ein. In den darauf folgenden Monaten schmolz das insgesamt verwaltete Vermögen in den offenen Immobilienfonds bis auf 74 Milliarden Euro zusammen. Seither hat sich das Volumen auf Basis der zuletzt verfügbaren Branchenstatistik per Ende August auf mehr als 89 Milliarden Euro erholt.
Nun werden die aus der Krise gezogenen Schlussfolgerungen, die inzwischen auch in Gesetzesrahmen gegossen sind, erstmals einem Härtetest ausgesetzt. Vor allem die Liquiditätssteuerung genießt heutzutage einen wesentlich höheren Stellenwert in den Gesellschaften als vor der Immobilienfondskrise. So wurden beispielsweise eine Meldepflicht für Fondsanteilskäufe ab einer bestimmten Größenordnung sowie eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat und höchstens einem Jahr für große Anteilspakete eingeführt. Bei Kan-Am liegt diese Grenze bei einer Million Euro.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.
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