Bis zu 16 000 Euro für die eigenen vier Wände

Riester-Verträge werden immer beliebter. Nun will der Staat auch den Kauf eigener Wohnungen fördern, damit die Bürger ausreichend für das Alter vorsorgen.

20. Juni 2008 mas. BERLIN, 20. Juni. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie wird Teil der staatlich geförderten Altersvorsorge, die unter dem Namen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Walter Riester (SPD) bekannt geworden ist. Am Freitag hat der Bundestag das Eigenheimrentengesetz beschlossen. Wie bei Lebensversicherungen und anderen klassischen Riester-Produkten gilt auch in dem Fall: In der Phase des Vermögensaufbaus sind die Beiträge steuerfrei. Im Alter, wenn die Leistungen konsumiert werden, werden sie besteuert. Hintergrund der neuen Regelung ist die Überlegung, dass die eigenen vier Wände die Miete im Alter ersparen und deshalb der Staat auch das Wohneigentum fördern sollte.

-Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundzulage für Erwachsene ist erst in diesem Jahr von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage von 138 Euro auf 185 Euro erhöht worden. Zusätzlich sind die Riester-Beiträge von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, wird die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Aufwendungen für die Riester-Rente können am Jahresende als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. 2008 sind bis zu 2100 Euro abzugsfähig.

-Wie hoch ist die Unterstützung?

Eine vierköpfige Familie kann künftig fast 16 000 Euro Unterstützung für den Erwerb einer Wohnung erhalten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, jüngst vorrechnete. Zugrunde gelegt hat er dabei eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro und zwei Kindern, von denen das eine vor dem 1. Januar 2008 und eins danach geboren ist. Sie bekommt nach seinen Angaben fast 40 Prozent vom Staat, wenn sie mit Hilfe eines Riester-Vertrags ein Darlehen von 40 000 Euro tilgt. Demnach müssen sie dafür nur gut 24 000 Euro selbst aufbringen, der Rest würde durch den Staat gedeckt.

-Wie funktioniert die Besteuerung im Alter?

Das geförderte Kapital wird dafür auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten, hinzu kommen jeweils 2 Prozent Zinsen im Jahr. Es greift der individuelle Steuersatz, der im Alter jedoch zumeist niedriger ist als in der Erwerbsphase eines Menschen. Der Geförderte hat zudem zwei Möglichkeiten: die Steuer auf einmal mit einem Abschlag zu zahlen oder sie über die Jahre abzustottern. Im ersten Fall gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Wie lange er im zweiten Fall zahlen muss, hängt davon ab, wann er in Rente geht.

-Wofür kann der "Wohn-Riester" genutzt werden?

Grundsätzlich wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften mit der Zulage oder dem Steuernachlass belohnt. Wird jedoch das Wohneigentum später verkauft und nicht direkt durch neues ersetzt, verlangt der Fiskus die Förderung komplett zurück.

-Wie kann der "Wohn-Riester" gestaltet werden?

Das Geld kann aus bestehenden Riester-Verträgen entnommen werden, um die eigenen vier Wände zu finanzieren. Es muss dann - anders als bisher - nicht bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Ebenso können Bauherren oder Wohnungskäufer den Zuschuss auch nutzen, um die darauf lastenden Schulden zu tilgen.

-Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie soll künftig nur noch gezahlt werden, wenn Bausparer das geförderte Guthaben für den Immobilienkauf oder Renovierungen verwenden. Die Zulage von bis zu 45 Euro ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Junge Bausparkunden unter 25 Jahren können aber weiterhin über den gesparten Betrag nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei verfügen. Die Zweckbindung fällt bei ihnen weg.

-Lohnt sich die Riester-Rente für Jugendliche?

Grundsätzlich gilt: Je länger gespart wird, umso mehr bringen Zins und Zinseszinsen im Alter. Als Bonbon erhalten künftig junge Erwachsene, die noch nicht 25 Jahre alt sind, mit dem Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig 200 Euro.

Text: F.A.Z.

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