10. Januar 2006 Der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) hat in Aussicht gestellt, den Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung in absehbarer Zeit noch einmal zu überarbeiten. Sobald wir belastbares Material haben, spätestens aber nach einem Jahr werden wir eruieren, wie tief die Prüfung nach geltendem Recht geht und welche Fragen sich als sinnvoll erwiesen haben, sagte Oettinger am Dienstag in Stuttgart.
Die Landesregierung hatte bislang davon gesprochen, den Leitfaden erst in einem Jahr zu überarbeiten. Der Leitfaden, der zunächst als Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums erlassen wurde, soll Beamten der 44 Einbürgerungsbehörden in Baden-Württemberg helfen, das Bekenntnis zur grundgesetzlichen Werteordnung von Einbürgerungswilligen zu überprüfen. Das Bundesland hatte als erstes Land versucht, die verlangte Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland bei Einwanderungsbewerbern durch ein formalisiertes Gespräch zu regeln.
Kein Schnellschuß
Die FDP, mit der die CDU die Landesregierung bildet, SPD und Grüne hatten den Leitfaden scharf kritisiert; die Oppositionsparteien hatten von Gesinnungsschnüffelei gesprochen und den im Haus des baden-württembergischen Innenministers Rech (CDU) entwickelten Katalog als verfassungswidrig bezeichnet. Innenminister Rech sagte, der Leitfaden sei keineswegs ein Schnellschuß. Die Fragen seien mit Islamfachleuten entwickelt worden. Rech nannte den Leitfaden nunmehr nur noch eine Handreichung für Beamte, zuvor war immer von einer Verwaltungsvorschrift gesprochen worden. Wir müssen weg von einer reinen Wissensprüfung hin zu einer Gewissensprüfung. Baden-Württemberg werde nicht das einzige Land bleiben, das diesen Weg gehe.
Oettinger sagte, er unterstütze die Handreichung ausdrücklich, er habe sie aber weder in Auftrag gegeben noch korrigiert. Der Fragenkatalog komme aus der Mitte der Fachverwaltung. Deutschland sei das einzige Land der Welt mit einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Der Staat müsse deshalb prüfen, ob die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen, das sei die Pflicht des Staates.
Unsachgemäß oder sogar diffamierend
Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Pfister (FDP) sagte, es handle sich nicht um eine lex Islam, die eine oder andere Frage sei aber unsachgemäß oder sogar diffamierend. Der Ausländerbeauftragte der Stadt Stuttgart, Pavkovic, kritisierte den Fragenkatalog. Für potentielle Terroristen oder Schläfer sind die Fragen zu plump, generell werden jedoch muslimische Bewerber diskriminiert, sagte Pavkovic dieser Zeitung. Es gebe ein Problem mit religiösem Fundamentalismus, deshalb sei ein Gespräch mit den Einbürgerungswilligen auch richtig, allerdings seien in Baden-Württemberg nur 0,7 Prozent aller Ausländer Mitglied einer extremistischen Organisation.
Text: rso., F.A.Z., 11.01.2006, Nr. 9 / Seite 4
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