16. Juni 2006 Im Bundesrat hat für einige Länder mit unionsgeführter Regierung der Hamburger Bürgermeister von Beust (CDU) den Gesetzentwurf im Bundesrat als zu weitgehend und zu bürokratisch kritisiert. Es berge noch mehr Rechtsunsicherheit, noch mehr Prozesse als die bisherigen Regelungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte viel Gutes und Neues, sagte der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Rüttgers (CDU). Leider sei jedoch das Gute nicht neu und das Neue nicht gut. Rüttgers kritisierte zudem begriffliche Unschärfen in dem Gesetzentwurf. Der Staatssekretär im Justizministerium, Diwell, verteidigte den Entwurf von Justizministerin Zypries (SPD).
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollen europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, die vor Diskriminierung schützen sollen. Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr aus Gründen der Rasse, der Religion, des Geschlechts, einer Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters sollen damit verhindert und anderenfalls mit Sanktionen bedacht werden. Alle genannten Merkmale haben im Gesetz die gleiche Bedeutung.
Widerstand in der Union
Gegen den Entwurf regt sich vor allem bei der Union seit Wochen Widerstand. Die Grünen sind für das Gesetz, das weitgehend ihren Wünschen entspricht. Die FDP lehnt es ab. Die Justizministerin teilte hingegen am Freitag mit, sie sehe keinen Anlaß zu Änderungen. Wir gehen davon aus, daß die politische Einigung im Koalitionsausschuß von Anfang Mai steht, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Über die EU-Richtlinie hinaus sei man gegangen, wo es im Sinne einer effektiven und in sich stimmigen Gleichbehandlungsgesetzgebung unerläßlich sei. Der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Kauder (CDU) wollte hingegen Korrekturen nicht ausschließen. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht verhindern.
In Bundesländern mit einer Regierungsführung der Union wurde dafür geworben, alles aus dem Gesetz herauszunehmen, was über die verbindlichen EU-Richtlinien hinausgeht. Gegen das Gesetzvorhaben wurde unter anderem argumentiert mit dem Hinweis auf großen bürokratischen Aufwand, den beispielsweise Wohnungsvermieter betreiben müßten, um beweisen zu können, daß ein Mietinteressent für eine Wohnung nicht benachteiligt oder diskriminiert wurde. Bei Verstoß gegen ein Diskriminierungsverbot in einem Betrieb steht dem Beschäftigten Schadensersatz zu. Bei groben Verstößen kann auch der Betriebsrat oder die Gewerkschaft im Sine des Geschädigten klagen. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll eine Antidiskriminierungsbehörde eingerichtet werden.
Text: pca., F.A.Z.
Bildmaterial: REUTERS
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