Integration

Streit über verhüllte Schülerinnen beigelegt

10. Mai 2006 Der Streit über die zwei Bonner Schülerinnen der Jahrgangsstufe elf, die nach den Osterferien bis auf einen schmalen Sehschlitz vollständig verhüllt zum Unterricht erschienen waren und anschließend ein vierzehn Tage dauerndes Hausverbot erhalten hatten, ist angeblich beigelegt.

Nach Angaben der Kölner Bezirksregierung hat der Anwalt der beiden 18 Jahre alten Schülerinnen - eine Türkin und eine Deutsche türkischer Herkunft - mitgeteilt, seine Mandantinnen würden die Bertolt-Brecht-Gesamtschule nicht mehr vollständig verhüllt betreten.

„Rein pädagogische Maßnahme“

Die türkische Schülerin hat demnach angekündigt, sie werde unverhüllt zum Unterricht in einer öffentlichen Schule erscheinen. Die andere habe sich zum Ende des Schuljahres von der Schule abgemeldet. Für den Rest des laufenden Schuljahres habe sie einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht gestellt, hieß es.

Der Schulleiter der Bonner Gesamtschule, Stahnke, hatte die Schülerinnen mit der Begründung vom Unterricht ausgeschlossen, daß der Schulfrieden gestört und ein geregelter Unterricht durch ihr Auftreten in dem konservativen islamischen Vollschleier unmöglich geworden sei. Es habe sich um eine rein pädagogische Maßnahme gehandelt, hatte er mehrmals bekräftigt.

„Motive der Schülerinnen unklar“

Stahnke sagte am Dienstag, der Auftritt der Schülerinnen habe ihn überrascht. Es sei nicht abzusehen gewesen, daß die Schülerinnen sich in dieser Weise zum konservativen Islam hinwenden würden. Die Motive der beiden Freundinnen seien unklar.

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Die Eltern der Schülerinnen lehnen es nach Stahnkes Worten ab, daß ihre Töchter einen Vollschleier tragen. Es gebe außerdem keine Hinweise darauf, daß die Schülerinnen einem extremistischen Umfeld zuzuordnen seien oder Verbindungen zur umstrittenen Bonner König-Fahd-Akademie hätten. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes bezeichnete entsprechende Berichte als „abenteuerlich“.

Die Kölner Bezirksregierung teilte zudem mit, es habe sich bei den Schleiern, die die Schülerinnen trugen, nicht um Burkas gehandelt, sondern um als Niqab bezeichnete Schleier. Die Bezeichnung Burka habe sich irrtümlich verselbständigt. An dem Streit über die Suspendierung der Schülerinnen hatte sich eine abermalige Debatte über die Einführung von Schuluniformen entzündet. Dafür hatte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ausgesprochen.

Niqab - der umstrittene Vollschleier

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, mit dem muslimische Frauen - meist aus der arabischen Welt und Nordafrika - ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz verhüllen. Die meisten Niqab-Trägerinnen (Munaqabat) tragen außerdem einen Überwurf (Dschilbab oder Abaya) über ihrer Kleidung.

Die Burka, jene Variante des Vollschleiers, der hauptsächlich in Afghanistan und einigen Teilen Pakistans getragen wird, ist die vollkommenste Ganzkörperverhüllung islamischer Frauen; sie verbirgt den Körper weitaus mehr als der in Iran gebräuchliche Tschador oder die am Golf verbreitete Abaya. Die Burka läßt weder von den Körperformen noch vom Gesicht der Frauen irgend etwas erkennen, wobei das Gesicht nicht, wie das in einigen arabischen Golfstaaten üblich ist, mit einer Maske verdeckt wird, sondern mit einem Stück Tuch, das im allgemeinen mit dem den Körper bedeckenden Umhang zusammen verarbeitet ist.

Nur durch schmale, wie ein Gitter gestaltete Sehschlitze in dem Gesichtstuch können die Trägerinnen der - oft aus hellem Stoff verfertigten - Burka die Außenwelt wahrnehmen.

Ursprünglich diente der Niqab zum Schutz vor den widrigen Lebensumständen in der Wüste. Nach traditioneller Auffassung der islamischen Gelehrten müssen muslimische Frauen den Gesichtsschleier tragen, um, wenn sie das Haus verlassen, „ihre Reize zu verbergen“. Das gilt auch, wenn der Ehemann die Frau in der Öffentlichkeit begleitet. Neben dem Gesicht sind es vor allem die Haare, bisweilen auch die Hände, die bedeckt werden müssen.

In Afghanistan und Pakistan geschieht die Verhüllung am perfektesten. Man beruft sich unter anderem auf Koranverse wie: „O du Prophet! Sag zu deinen Gattinnen und Töchtern und Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Dschilbab über sich herunterlassen. Da liegt näher, daß sie erkannt und deshalb nicht verletzt werden...“ (Sure 33, Vers 59). Die verschiedenen islamischen Rechtsschulen bezeichnen das Tragen des Gesichtsschleiers entweder als „notwendig“ (fard) oder als „zu empfehlen“ (mustahab). Andere raten auch davon ab, den Niqab zu tragen.

In der Anfangszeit des Islams war es besonders unter den Frauen der Vornehmen in den Städten üblich, sich zu verschleiern. Die Sitte verbreitete sich allmählich auch unter anderen Teilen der weiblichen Bevölkerung und wurde von den meisten Gelehrten gefordert. (wgl.)



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: FAZ.NET-Andreas Brand, picture-alliance / dpa

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