10. Juli 2008 Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren wird vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Unter anderen zwei Vertrauensleute einer Volksklage vor dem Staatsgerichtshof gegen die Gebühren haben nach eigener Darstellung vom Donnerstag eine Klage in Karlsruhe eingereicht. Schon zuvor hatte sich ein Student gegen das Votum der hessischen Richter gewandt, nach dem Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar sind.
Die neue Klage beruft sich auf das Minderheitenvotum von fünf der elf hessischen Verfassungsrichter. Sie waren der Auffassung, die Gebühren seien nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Nach deren Artikel 59 muss Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein. Derselbe Artikel lässt aber die Möglichkeit eines angemessenen Schulgeldes zu, sofern die wirtschaftliche Lage des Schülers es erlaubt. In Hessen gibt es günstige Kredite zur Finanzierung der Studienbeiträge. Unentgeltlich heiße, dass etwas nichts kostet und nicht, dass es später bezahlt werden kann, heißt es zur Begründung des Minderheitenvotums.
Mit diesem Argument wurde auch die erste Klage eines Studenten gegen das Votum des Staatsgerichtshofes begründet. In diesem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag dem Anwalt des Studenten, Adam Rosenberg, widersprochen. Das Gericht habe den Studenten in keiner Weise eine Rückforderung bereits gezahlter Gebühren nahegelegt. Der Anwalt hatte dies am Dienstag unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesverfassungsgerichts erklärt.
Zwar hatte der hessische Staatsgerichtshof die Gebühren im Juni für vereinbar mit der Landesverfassung erklärt, doch nach Rosenbergs Auffassung ist dieses Urteil nicht bindend, wenn es um die Verletzung des Grundgesetzes geht. Er macht einen Verstoß gegen das dort geregelte Willkürverbot geltend. Das Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin eine zusätzliche Stellungnahme verlangt, die der Anwalt als versteckte Aufforderung wertete, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern und notfalls einzuklagen.
Gegen die 2007 von der CDU per Gesetz eingeführten Studiengebühren lagen dem Staatsgerichtshof eine Volksklage und Klagen von SPD und Grünen vor. Bei Volksklagen gibt es Vertrauensleute, die die Klage unterschrieben haben. Die Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken hat die Studiengebühren von 500 Euro je Semester inzwischen abgeschafft.
Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: dpa