Sachsens Korruptionsaffäre

Bartls Doppelrolle im Untersuchungsausschuss

Von Reiner Burger, Dresden

Arbeitete für SED und Staatssicherheit: Klaus Bartl

Arbeitete für SED und Staatssicherheit: Klaus Bartl

20. Juli 2007 Darauf stieß Klaus Bartl, der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, am Freitag mit Sekt an: Am Abend zuvor war er mit überraschend klarer Mehrheit zum Vorsitzenden des eben eingesetzten Untersuchungsausschusses zur mutmaßlichen sächsischen Korruptionsaffäre gewählt worden. Das Gremium soll vor allem die Verantwortung der sächsischen Staatsregierung für „etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke“ beleuchten.

Anlass sind Akten des sächsischen Geheimdienstes, nach denen einzelne Politiker, Justiz- und Polizeibedienstete in „korruptive Netzwerke“ verstrickt sein sollen. Wochenlang war der Untersuchungsausschuss umstritten, weil die Koalitionsparteien CDU und SPD verfassungsrechtliche Bedenken hatten.

Auch gegen Klaus Bartl richten sich Bedenken, denn er war in der DDR Staatsanwalt, Leiter der Abteilung Staat und Recht bei der SED-Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt und zeitweilig Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit. „Er war eine der Hauptstützen des Systems“, sagt Jürgen Martens, der für die FDP im Ausschuss sitzt.

„Hier bin ich ja nicht der Staatsanwalt“

Dass Bartl dennoch problemlos gewählt wurde, ist dem Umstand geschuldet, dass die Mehrheit des Landtags die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht gefährden wollte. CDU und SPD fürchten, in den Ruch der Vertuschung zu kommen. Doch nicht wegen der DDR-Vergangenheit des Ausschussvorsitzenden, sondern wegen aktuellerer Tätigkeiten Bartls gerät womöglich die reguläre Arbeit des Gremiums in Gefahr.

Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigt Rechtsanwalt Bartl, dass einer der potentiellen Hauptzeugen, der Leipziger Polizist Georg W., in der Vergangenheit sein Mandant war. Es ging um eine mit dem Ausschussauftrag verbundene Angelegenheit. Ebenso gibt Bartl zu, erst Anfang dieses Jahres der Rechtsbeistand einer weiteren möglichen Zeugin aus Leipzig gewesen zu sein, die schon bei den Ermittlungsbehörden gegen einen der Hauptbeschuldigten in der mutmaßlichen Korruptionsaffäre aussagen wollte.

Er sehe „im Moment keinen Grund“, weshalb er trotz dieser Kenntnisse aus abgeschlossenen Mandatssachen nicht unvoreingenommen mit dem umgehen könne, was ihm als Ausschussvorsitzendem obliege, sagt Bartl. „Denn hier bin ich ja nicht der Staatsanwalt, sondern es geht um die strukturelle Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung.“

Besondere Sachkenntnis

Der FDP-Abgeordnete Martens hat dennoch Zweifel. Die besondere Sachkenntnis, die einen Abgeordneten für ein Amt in einem Ausschuss befähige, dürfe keinesfalls zugleich geeignet sein, die eigene Befangenheit zu begründen, formuliert der Anwalt.

Einen Schritt weiter geht CDU-Ausschussmitglied Günther Schneider. Für ihn liegt der Verdacht nahe, dass Bartl im Ausschuss auf Zeugen trifft, mit denen der Politiker der Linken schon in der Vergangenheit als Rechtsanwalt über den Skandal gesprochen hat. Für unbedingt klärenswert hält Schneider zudem, in welchem Verhältnis Bartl zur zentralen Auskunftsperson stand oder steht: zu Simone H., der ehemaligen Leiterin jenes Verfassungsschutzreferats, das die angeblich so brisanten Akten sammelte.

Der frühere sächsische Innenminister Heinz Eggert, ebenfalls für die CDU im Ausschuss, kündigte an, besonders darauf zu achten, „dass keine Manipulation des Gremiums stattfindet. Wenn Bartl befangen ist, muss er den Ausschuss verlassen, so schreibt das Gesetz es vor.“

Keine Strafverfolgungsbehörde

Auch der Ausschuss selbst blieb umstritten. Am Freitag wiederholte Ministerpräsident Milbradt (CDU) seine Zweifel, dass das Gremium verfassungsgemäß zustande kam. Milbradt kündigte eine eingehende juristische Prüfung an und wollte auch eine Klage der Staatsregierung vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof nicht ausschließen.

Dass starke Zweifel an der Verfassungskonformität des Ausschusses angebracht sind, hatte schon in der vergangenen Woche ein Gutachten zum Antrag der Opposition bestätigt, der am Donnerstagabend geringfügig verändert den Landtag passierte. Demnach wird im Antrag der Grundsatz der Gewaltenteilung mehrfach missachtet und sowohl in die Unabhängigkeit der Justiz als auch in den Kernbereich der Regierung eingegriffen. Die Kontrollkompetenz eines Parlaments erstrecke sich grundsätzlich nur auf abgeschlossene Regierungsvorgänge. Auch dürfe sich ein Untersuchungsausschuss nicht an die Stelle von Strafverfolgungsbehörden setzen.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: ddp

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