Ich weiß garnicht was sich die Gesetzgeber und Gerichte so denken. Die ewige Diskussion ist Schwachsinn ohne Ziel. Die Sachlage ist doch ganz einfach. Völlige Trennung von Kirche, sprich Religionen, vom Staat. In der Türkei lacht man über unsere ewigen Diskussionen hier in Deutschland. Dort ist es nämlich einfach verboten ein Kopftuch in öffentlichen Gebäuden und Institutionen zu tragen.
Bei uns wird nur immer diskutiert. Alles Pfeifen!
Wir machen anderen Vorschriften und im Vereidigungschwur in Deutschland muß gesagt werden: "So wahr mit Gott helfe". Echter Schwachsinn!
Ich denke immer, dass es nur darum geht, dass Einige wie Anwälte, Richter usw. einfach nur Geld verdienen wollen.
Wir sind ja im Klagen ganz gut und ein Gerichtsverfahren ist nur dann gut, wenn mindestens 5.000 Ordner gefüllt wurden. Schwachsinn!
Alles eine Brut!
Meine Uroma war übrigens strenge Katholikin und hat auf dem Feld sowie im Kuhstall immer ein Kopftuch getragen. Damals hat sich keiner beschwert.
Na ja, was will man machen, gegen Schwachsinn ist kein Kraut gewachsen.
Wolfgang Schroth, Essen
Unglaublich, was sich religionslose Richter in diesem Land alles anmaßen: sie setzen ein Kopftuch der Nonnentracht gleich und machen aus einem Kopftuch ein religiöses Symbol, so als hätten sie darüber zu befinden, was religiös ist oder nicht. Diese Richter entwerten die Rechtsstaatlichkeit zu einer Art Anarchie. Unwillkürlich fragt man sich, ob es bei diesen Rechtsprechern noch richtig tickt?
Ein Kopftuch verpflichtet zu garnichts, nirgendwo wird ein Kopftuch als religiöses Symbol verbindlich vorgeschrieben. Ein Kopftuch hat die gleiche Funktion wie ein Hundehalsband. Nicht zu vergleichen mit der Nonnentracht, die eine religiöse Verpflichtung enthält. Wo ist die religiöse Verpflichtung der Kopftuchträger? Es gibt keine. Dafür weist das Kopftuch Moslemfrauen wie ein Hundehalsband den Hund als Dienerin einer Herrenrasse aus, die sich dieser Dienerin gegenüber zu garnichts verpflichtet.
Und diese Art von Sitten werden jetzt von deutschen Rechtsprechern bei uns eingeführt, die anscheinend das christliche Land abschaffen wollen, getreu der sozialistischen Maxime, erst einmal alles kaputtschlagen und dann aus Ruinen als Sozialistentölpel neu auferstehen...
Der gemeinhin gute Ruf der Verwaltungsgerichtsbarkeit leidet an Entscheidungen wie dieser, egal, ob die Medien - und diese Einschränkung muss man leider häufig machen - die Entscheidungsgründe halbwegs richtig referiert haben (was leider auch in der FAZ nicht immer der Fall ist).
Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart trotz des für verfassungsgemäß gehaltenen baden-württembergischen Gesetzes zum Verbot des Tragens von Kopftüchern in der Schule zu dem gefundenen Ergebnis gelangen konnte, bleibt sein Geheimnis. Die strikte Anwendung des Gleichheitssatzes gibt dieses Ergebnis sicher nicht her, weil man nun einmal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann.
Man kann nur hoffen, dass der VGH Baden-Württemberg die Berufung zulässt und dieses fragwürdige Urteil so schnell wie möglich kassiert, bevor politisch interessierte Kreise, die zumeist nicht den blassesten juristischen Schimmer haben, daraus ihr rot-grünes Gutmenschen-Süppchen kochen können.
Einige Menschen können sich einfach nicht vorstellen, dass es Frauen gibt, die aus tiefster Überzeugung ein Kopftuch tragen und trotzdem selbstbewußt, aufgeklärt und vorallem selbstbestimmt sind. Für mich ist das schlicht und einfach Ignoranz und leider auch Unwissenheit gegenüber den muslimischen Mitbürgern. Ich kann auch keinen Unterschied erkennen zwischen Nonnen die Gott gegenüber ihre Trachten tragen und zwischen einigen Musliminen, die sich aus den gleichen Erwägungen tun. So sollten sich viele ihrer eigenen Geschichte klar werden. Jahrhundertelang bedeckten Frauen im Abendland ihre Häupter mit Hauben und das auch aus religiösen Gründen. Auch heute noch ist es unziemlich in südeuropäischen Ländern eine Kirche ohne Kopfbedeckung zu betreten!
Es gibt im Kopftuchstreit nur zwei verfassungsgemäße Entscheidungen: Entweder gar keine religiösen Symbole oder das gleiche Recht für alle Mitbürger. Ansonsten würden sie das Grundgesetz mit Füssen treten.
Und mit Verlaub die Mehrheit der Muslime in Deutschland, die Kopftuchträgerinnen mit inbegriffen, bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Freiheit bedeutet eben auch die Freiheit ein Kopftuch zu tragen. Alles andere ist scheindemokratisch!
Das KT hat in unseren Schulen absolut nichts zu suchen.
Entscheidungen wie dieser kontakarieren die Versuche, den Islamismus in Schach zu halten und die Kinder nicht zu indoktrinieren. Ferner werden nicht Kopftuchtragende Musliminnen, die sich hier eingliedern möchten, hiermit blossgestellt.
Mir dünkt aber, das ist von der Politiik auch gar nicht gewollt.
Immer mehr scheint mir, die Ausbreitung des Islam in Deutschland ist längst das heimliche Ziel unserer "Elite".
Leider wird im Artikel nicht eindeutig gesagt, warum das Tragen von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen in BW ansonsten verboten worden ist. Es wäre vor allem interessant, zu erfahren, warum gerade in diesem Fall eine Ausnahme gemacht wird. Reicht eine "latente Gefährdung des Schulfriedens" aus, um eine grundsätzliche Befreiung von geltendem Recht durchzusetzen?
Abgesehen davon ist die Argumentation von Herrn Kizilkaya paradox. Wer die Benachteiligung muslimischer Lehrerinnen gegenüber ihren anders- oder nichtgläubigen Kolleg(inn)en beklagt, sollte bedenken, dass das Kopftuch eigentlich gerade ein Zeichen der Diskriminierung von Frauen im Islam darstellt. Es ist befremdlich und besorgniserregend, dass moderne Frauen von diesem religiös nicht weiter bedeutsamen Symbol der Erniedrigung so fasziniert sind, dass sie jahrelang dafür kämpfen. Eine Parallele zur Ordenstracht christlicher Nonnen zu ziehen, zeugt von gravierender religiöser Unwissenheit, Ignoranz und Fundamentalismus. Wirkliche Gleichberechtigung oder interkultureller/-religiöser Dialog werden so erschwert statt erleichtert.
Auch wenn man die Kirche schon lange im Unverständnis verlassen hat,, leuchtet es einem nicht so ganz ein, wie es die deutschen Juristen angesichts der Präambel des Grundgesetzes "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, ..., hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" schaffen, in die Gesetze eine Neutralitätspflicht des Staates hineinzulesen. Aber ein sehr positivistischer Umgang mit dem Recht war - außer in einigen Nachkriegsjahren - schon immer die Stärke des ach so beweglichen deutschen Juristen. Also fordern wir Neutralität gegenüber der Unterdrückung der Frauen unter dem Kopftuch ?