Wegen Hitler-Gruß

Rechtsextremist Mahler zu sechs Monaten Haft verurteilt

Horst Mahler

Horst Mahler

23. November 2007 Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist wegen Zeigens des Hitler-Grußes abermals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Cottbus verhängte gegen den einschlägig vorbestraften 71 Jahre alten früheren RAF-Terroristen am Freitag eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

Mahler hatte im November vergangenen Jahres beim Haftantritt wegen einer wegen Volksverhetzung verhängten Strafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen den verbotenen Hitlergruß gezeigt und ausgerufen und dies laut Gericht auch zugegeben.

Der Jurist, dem wegen wiederholter rechtsextremistischer Äußerungen die Anwalts-Lizenz entzogen wurde, kann binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.

Mahler und seine Anwältin waren zur Urteilsverkündung nicht erschienen. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Gefängnis für Mahler verlangt, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Der 71-Jährige ist laut Amtsgericht sechsmal vorbestraft, unter anderem auch wegen der Leugnung des Holocaust. Zwei Vorstrafen resultieren laut Gericht aus der Zeit, als Mahler noch die linksterroristische Rote Armee Fraktion (RAF) unterstützte.

Text: FAZ.NET mit AFP/ddp
Bildmaterial: dpa

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