Leipziger Korruptionsskandal

Was nicht passt, wird weggelassen

Von Reiner Burger

Klaus Bartl pflegt einen selektiven Umgang mit Unterlagen

Klaus Bartl pflegt einen selektiven Umgang mit Unterlagen

28. September 2007 Ohne das „Jasmin“ wird die Geschichte vom „Sachsen-Sumpf“ nicht schlüssig, muss sich Simone H. gedacht haben. In ihrem mittlerweile berühmt-berüchtigten Dossier „Abseits III“, in dem die Geheimdienstlerin staatsgefährdende Strukturen organisierter Kriminalität in Leipzig nachweisen will, spielt das Bordell „Jasmin“ und der Prozess gegen Betreiber Michael W. jedenfalls eine wichtige Rolle.

Die ehemalige Staatsanwältin behauptet, dass in Sachsen Kriminelle sogar Gerichtsurteile manipulieren können. Denn Richter N. habe im Jahr 1994 gegen W. eine weitaus geringere Strafe (vier statt zehn Jahre) als vorgesehen verhängt. Er habe den Bordellbesitzer ruhigstellen und damit verhindern wollen, dass W. gegen ranghohe Personen aus Justiz, Polizei und Verwaltung aussagt, die im „Jasmin“ Freier gewesen seien.

Problematische Zeugin

Doch der Fall des Leipziger Bordellbesitzers Michael W. macht vor allem deutlich, wie massiv der Verfassungsschutz manipulierte, als er naheliegende Nachprüfungen unterließ, und wie selektiv auch die Linkspartei-Politiker Klaus Bartl und Volker Külow, die sich seit Monaten als Chefaufklärer gerieren, agieren: Was nicht passt, wird weggelassen.

Vor allem Bartl ist ein Kenner der Materie. Bis vor kurzem war er Anwalt des zentralen „Sumpf-Zeugen“, eines Kriminalhauptkommissars, der auch dem Verfassungsschutz als Quelle diente. (...).

Bis heute ist Frau Ch. - eine weitere Sumpf-Zeugin - Mandantin der Rechtsanwaltskanzlei Bartls. Der wiederum war maßgeblich an der Formulierung des (stark mängelbehafteten) Beschlusses für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss beteiligt. So wichtig schien ihm das „Jasmin“, dass er es dort explizit erwähnt.

„Ein regelrechtes Netzwerk aufgebaut“

Als einen der zentralen Belege für die Existenz des „Sachsen-Sumpfs“ präsentierte Bartl den Fall W. aber schon im Juni in einem Interview in der Zeitung „Junge Welt“, die laut Verfassungsschutz dem „linksextremistischen Bereich“ zuzuordnen ist. Das Interview dokumentiert den kuriosen Versuch, die Deutungshoheit in der Geschichte festzuzurren. Denn noch bevor Bartl, der zu DDR-Zeiten als Staatsanwalt und als Leiter der Abteilung Staat und Recht der SED-Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt tätig war, den Vorsitz des Untersuchungsausschusses übernahm, legte er darin dar, was dem Gremium als Faktum gelten soll.

Im Freistaat Sachsen, behauptete er, sei es Anfang der neunziger Jahre einer „zahlenmäßig nicht kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und Polizei“ gelungen, „ein regelrechtes Netzwerk aufzubauen“. Unter dessen Einfluss sei „zumindest in einem regional begrenzten Bereich die Gewaltenteilung praktisch aufgehoben“ gewesen.

Gegenseitiger Schutz vor Polizeizugriff

Die Mitglieder dieses Zirkels hätten den Gleichheitsgrundsatz ignoriert. Für sie galt: „Über uns ist nur der Himmel . . .“ Man schützte sich gegenseitig vor dem Zugriff von integer ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälten. Das geschah durch Amtsmissbrauch, Erpressung, Unterlassung der Strafverfolgung oder grenzenlose ,Vermilderung' der Strafen.“

So habe der „Jasmin“-Betreiber W. im Jahr 2000 gegenüber hartnäckigen Ermittlern offenbart, dass ihm die milde Strafe vor Prozessbeginn zugesichert worden sei, falls er im Verfahren keine „schmutzige Wäsche“ wasche, also keine Namen nenne, behauptet Bartl. „Das roch förmlich nach anrüchiger Milde - und war es auch“, sagte dann im Juli ebenfalls in der „Jungen Welt“ Volker Külow, der wie sein Parteifreund Bartl zu DDR-Zeiten der Staatssicherheit spitzelnd zu Diensten stand.

Schon nach flüchtiger Lektüre der zitierten Vernehmungen muss jeder unbefangene Leser allerdings stutzig werden. Und zwar allein schon deshalb, weil W. ausdrücklich darauf hinweist, dass er nie an Verhandlungen mit dem Gericht teilgenommen hat. Dass das Gericht von ihm verlangte, keine Angaben zur Bordellkundschaft zu machen, geht aus den Vernehmungen ebenfalls nicht hervor.

Im Prozeß soll es nie um Freier gegangen sein

Vielmehr sagt der damals wegen einer anderen Strafsache Inhaftierte den Polizisten, er habe das aus den Gesprächen mit seiner Verteidigerin so verstanden. W. bezieht sich also auf die Rechtsanwältin. Es ist schon deshalb besonders schwerwiegend, dass sowohl Bartl als auch Külow die in ihrem Aktenbestand enthaltene Aussage der Rechtsanwältin außer Acht lassen. Übersehen haben können die beiden Genossen das Dokument unmöglich, denn im Protokoll der Einlassungen des Bordellbesitzers ist es ausdrücklich erwähnt.

Rechtsanwältin C. wies im Juni 2000 darauf hin, dass es im ganzen Prozess nie um Freier gegangen sei. Auch sei W. nie an einer Aussage dazu gehindert worden, „und es gab keinen unlauteren Einfluss in irgendeiner Richtung“. Auch sei nie von einer Strafe von zehn oder zwölf Jahren die Rede gewesen. „Ich habe ihm damals nur einen Rahmen genannt, in dem sich nach meiner Meinung die Strafe bewegen würde, wenn es optimal oder eben nicht so gut läuft. Eine so hohe Strafe habe ich ihm definitiv nicht genannt, weil sie nicht in Betracht kam.“

Bartl irrt mehrfach

Bartl reagiert zuerst verständnislos und dann zunehmend gereizt auf die wiederholte Nachfrage, warum er die Aussage der Zeugin C. bei seiner Darstellung des Falls ebenso wie sein Kollege Külow unter den Tisch fallen lässt. Schließlich behauptet Bartl, er habe die Rechtsanwältin nicht unnötig hineinziehen wollen in die Geschichte. Sie habe in ihrer Zeugenaussage gar nicht eingestehen können, an einem „schmutzigen Deal“ beteiligt gewesen zu sein, weil das Beihilfe zur Rechtsbeugung gewesen wäre. Wegen seiner berufspraktischen Erfahrung wisse er, dass ein Angeklagter wie W., der nichts sage, unmöglich für solche Delikte nur vier Jahre Strafe bekomme könne. „Der formelle Strafrahmen hätte das nie zugelassen.“ Allein für den Tatvorwurf der dirigistischen Prostitution sei eine Einzelstrafe von drei bis vier Jahren anzusetzen.

Doch Bartl irrt mehrfach. Die Gesamtstrafe liegt im vom Strafgesetzbuch vorgegebenen Rahmen - zumal man Sexualdelikte Anfang der neunziger Jahre noch weniger hart bestrafte als heute und das Gericht nach der Anhörung von Zeugen teilweise auf minderschwere Einzeltaten erkannte. Auch war W. geständig und bereute nach Auffassung des Gerichts seine Tat. Strafmildernd berücksichtigte es, dass die Prostituierten jeweils nur kurze Zeit im „Jasmin“ tätig waren und größtenteils aus dem Prostituiertenmilieu und freiwillig kamen.

Minderjährige waren für W. tätig

Die Gewalt des Angeklagten W. habe sich in Grenzen gehalten. Straferschwerend wurde gewichtet, dass für W. fast ausschließlich Minderjährige tätig sein mussten. Im Fall der Susan I., an der sich W. einmal selbst vergangen hatte, erkannte das Gericht auf sexuellen Missbrauch von Kindern, nahm aber den minderschweren Fall an, da sie die Handlungen freiwillig duldete oder vornahm, sexuelle Erfahrungen hatte und kurz vor ihrem 14. Geburtstag stand. Susan I. war übrigens das einzige Kind im auch von Geheimdienstlerin Simone H. dennoch durchweg als „Kinderbordell“ bezeichneten Etablissement. Obwohl Bartl und Külow aus den Vernehmungsprotokollen der Prostituierten deren Lebensdaten kennen, verwenden sie den Begriff ebenfalls.

Für Bartl bleibt suspekt, dass es im Prozess gegen W. nicht auch um Namen von Freiern ging. Für ihn steht fest: „Es gab kein Interesse, das herauszufinden.“ Das sei das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen im Jahr 2000 gewesen, behauptet der Politiker. Aber im Gerichtsverfahren sechs Jahre davor ging es laut Anklage ausschließlich um das Fehlverhalten des W. Weitere Ermittlungen wären Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft gewesen. Richter N. kann man daraus keinen Vorwurf machen.

Im Jahr 2000 (nach der Aussage des Bordellbesitzers) leitete die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren zunächst gegen Unbekannt und dann gegen Richter N. ein. Neben Rechtsanwältin C. wurde die am Prozess gegen W. beteiligte Staatsanwältin befragt. Richter N. erfuhr davon erst durch die Einstellungsverfügung (wegen erwiesener Unschuld) einige Wochen später.

Medienskandal um „Sachsen-Sumpf“

Die Geschichte vom Recht beugenden Richter N. hat sich in einem Leipziger Zirkel der vermeintlich „Guten“ über all die Jahre gehalten. Sie drang - vermutlich über eine obskure Kette des Hörensagens - schließlich auch ins OK-Referat der ehemaligen DDR-Staatsanwältin Simone H., die die Gerüchte zum angeblich staatsgefährdenden Komplex zusammenrührte und vorgibt, auch den Fall des Zuhälters W. auf verblüffend einfache Weise erklären zu können: Richter N., so schreibt sie in ihrem Dossier, sei seit Anfang der neunziger Jahre selbst Freier im „Jasmin“ gewesen.

(...) Doch dafür findet sich nirgendwo der geringste Hinweis. Weil sich auch mancher Journalist seine schöne Geschichte nicht kaputtmachen lassen will, ist der „Sachsen-Sumpf“ und vor allem der Fall des „Jasmin“-Betreibers W. mittlerweile längst zum Medienskandal geworden. In einem Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal 21“ beispielsweise wurde im Juni zwar die Aussage von Bordellbesitzer W. ausführlich zitiert - von Rechtsanwältin C. aber kein Wort.

„Warum, warum, warum?“

Die Zeitung „Der Tagesspiegel“ druckte im Juli ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte und Unschuldsvermutung gleich mehrfach den vollen Namen von Richter N. und teilte ihren Lesern mit, Rechtsanwältin C. habe in ihrer Zeugenaussage geäußert, sie könne sich nicht mehr an jede Einzelheit erinnern. Dabei sagt C. nur wenige Zeilen weiter: Es sei im ganzen Prozess nie um Freier gegangen, „W. wurde nie an einer Aussage gehindert, und es gab keinen unlauteren Einfluss in irgendeiner Richtung.“

Richter N., der pensioniert ist und seit einiger Zeit nicht mehr in Leipzig lebt, fragt sich: „Wieso kommen Menschen auf so eine Hexenjagd? Den ganzen Tag geht mir seit Wochen und Monaten durch den Kopf: Warum, warum, warum?“ Die Vorstellung, demnächst auch dem ehemaligen Stasi-Zuträger und heutigen Untersuchungsausschussvorsitzenden Bartl Rede und Antwort stehen zu sollen, ist für N. ein Graus. Als 17 Jahre alter Schüler musste N. vor der Stasi aus der DDR fliehen, weil er gegen die Niederschlagung des Ungarn-Aufstands durch die Rote Armee protestiert hatte.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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