Gesetzgebung

Bundesrat stimmt Kompromiß zur Familienförderung zu

10. Februar 2006 Die Länder tragen den mühsam ausgehandelten Kompromiß der großen Koalition zur Förderung der Kinderbetreuungskosten mit. Im Bundesrat fand die Vereinbarung am Freitag in Berlin eine breite Mehrheit. Der Bundestag soll sich in der nächsten Woche mit dem Vorhaben befassen.

Der Koalitionsstreit über die künftige Familienförderung war am Dienstag vergangener Woche in einer sechsstündigen Verhandlungsrunde der Spitzen von Union und SPD mit Familienministerin Ursula von der Leyen beigelegt wurde. Nach der Vereinbarung können in Zukunft berufstätige Eltern und Alleinerziehende die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre zu zwei Dritteln als Werbungskosten von der Steuer absetzen - bis zur Höhe von 4000 Euro pro Jahr.

Gesetzentwurf zu Zwangsverheiratung

Weiterhin hat der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Strafbarkeit von Zwangsverheiratungen unternommen. Er verabschiedete mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf Baden-Württembergs, der die Einfügung eines speziellen Tatbestands im Strafgesetzbuch mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Haft vorsieht. Damit würden insbesondere türkische Frauen, die in Deutschland zu Ehen gezwungen werden, besser geschützt.

Zudem sollen Ehen, die durch Drohungen zu Stande gekommen sind, künftig leichter aufzuheben sein. Auch soll ausgeschlossen werden, daß gegen Frauen, die zur Ehe gezwungen wurden, Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Keine Mehrheit fand hingegen ein ergänzender Antrag Berlins, wonach auch der Abschiebeschutz verbessert werden soll, wenn die Ehe geschieden wird.

Hilfe für verwahrloste Kinder gefordert

Der Bundesrat fordert außerdem mehr Hilfe für verwahrloste und vernachlässigte Kinder und verabschiedete auf Initiative Hamburgs einen entsprechenden Entschließungsantrag. Der Hamburger Gesundheitssenator Jörg Dräger sagte, der Fall der wegen gröbster Vernachlässigung gestorbenen neun Jahre alten Jessica habe die Öffentlichkeit alarmiert. „Wir wollen mit unserer Initiative keine Zwangsuntersuchungen an Kindern schaffen“, sagte Dräger. Es solle aber möglichst vielen Kindern die Teilnahme an solchen Früherkennungsuntersuchungen ermöglicht werden, die den Eltern bislang nur empfohlen werden. Künftig sollten gesetzliche Krankenkassen die Eltern verbindlich zu den Untersuchungen ihrer Kinder einladen. Sollten die Kinder dennoch nicht zu den Terminen erscheinen, müßten die Kassen verpflichtet werden, dies den zuständigen Behörden wie etwa den Jugendämtern zu melden.

Jugendlichen Straftätern soll nach dem Willen des Bundesrats künftig mit einem „Warnschuß-Arrest“ der „Ernst ihrer Situation“ verdeutlicht werden. Dieser Arrest soll neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden können. Ferner will der Bundesrat ein Fahrverbot für Jugendliche als eigenständige Sanktionsmöglichkeit einführen.

Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Stalking

Der Bundesrat beschloß außerdem einen Gesetzentwurf zur künftigen Strafbarkeit von Stalking, also intensiven Belästigungen durch Psychoterror und Verfolgung. Täter sollen demnach mit Haft von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Vorstoß geht über den Gesetzentwurf der alten rot-grünen Bundesregierung hinaus. Er sieht die Einführung einer sogenannten Deeskalationshaft vor. Der Entwurf müßte nun nach dem üblichen Verfahren im Bundestag beraten werden.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa einigten sich Bund und Länder aber auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die möglichst rasch einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag erarbeiten soll. Auch das Bundesjustizministerium, das ähnliche fast wortgleiche Vorstöße des Bundesrates bislang abgelehnt hatte, signalisierte jetzt Verständigungswillen. Einig waren sich alle Parteien schon bislang, daß der bisherige gesetzliche Schutz der Stalking-Opfer nicht ausreicht. Umstritten war aber, wie hart darüber hinaus auf Stalking reagiert werden müsse.

Besteuerung von Geldspielautomaten

Im Bund-Länder-Streit um die künftige Besteuerung von Geldspielautomaten zeichnet sich unterdessen keine Annäherung ab. Die Länder lehnen die Pläne des Bundes für eine Aufhebung der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung öffentlicher Casinogeräte ab und beharren auf der Einführung einer nur ihnen zustehenden Spieleinsatzsteuer.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen. Nach den Plänen der Mehrheit der Länder-Finanzminister soll für Geldspielautomaten ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent auf den Einsatz erhoben werden. Die erhofften Einnahmen aus dieser neuen Spieleinsatzsteuer soll nur den Ländern zufließen. Die neue Bundesregierung will wie die Vorgänger-Regierung auch bei staatlichen Spielbanken eine Umsatzsteuer erheben. Die müßten sich Bund und Länder teilen.

Kennzeichnung von Schlachtabfällen

Außerdem fordern die Bundesländer eine strenge Kennzeichnung von Schlachtabfällen. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat auf Antrag Baden-Württembergs gefaßt. Ziel der Einfärbung „tierischer Nebenprodukte“ sei es, einer mißbräuchlichen Verwendung vorzubeugen. Die Wege der Abfälle sollen nachvollziehbar werden, und es soll verhindert werden, daß die Abfälle in die Futtermittel- und Nahrungsmittelkette gelangen.

Auch wollen die Länder die Pläne der Europäischen Union zur Luftreinhaltung mittragen. Sie wollen aber selbst bei den Feinstaub-Messungen bürokratisch entlastet werden. Wenn die EU wie geplant künftig die besonders gesundheitsschädlichen Feinststäube mit einem Grenzwert von 2,5 Mikrogramm zum Maßstab erhebe, solle sie auf die parallele Messung des jetzigen Wertes von zehn Mikrogramm verzichten, forderte der Bundesrat in einem Antrag. Auf Basis von zehn Mikrogramm war festgestellt worden, daß Städte wie Berlin, Stuttgart und München den Wert teilweise erheblich überschreiten.



Text: FAZ.NET mit Material von dpa, AP, Reuters
Bildmaterial: picture-alliance / dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

 
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