Einbürgerung

Faustrecht oder Meinungsfreiheit?

SPD-Politiker sind empört: Viele Deutsche würden die nun vom Innenministerium vorgelegten Fragen des Einbürgerungstest nicht bestehen, werfen sie Schäuble vor. Der Test ist einer von mehreren Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft. Von Peter Carstens

Lesermeinungen zum Beitrag

08. Juli 2008 20:52

3 kurze Gedanken und ein Kommentar zur Kritik am Einbuergerungstest

Jan Gutermuth (jan.gutermuth)

1. Man muss nicht unvorbereitet an dem Test teilnehmen Die Fragen, Hintergrundinformationen und richtige Antworten sind oeffentlich zugaenglich. 2. Eine kleine Vorbereitung auf den Test ist nicht zuviel verlangt. Wer dazu nicht bereit ist zeigt wenig Interesse an Deutschland und sollte daher die Staatsbuergerschaft und die vielen damit verbundenen Vorteile auch nicht erhalten. 3. Wer diese einfachen Fragen als zu schwer kritisiert sollte Sie vielleicht zunaechst einmal lesen. Auch sollte man das Wissen der Bundesbuerger nicht zu sehr unterschaetzen und komplette Unwissenheit zum nationalen Standard erheben. Ich lebe zur Zeit mit meiner Familie in den USA. Ein Sprachtest und ein Wissenstest sind hier ebenfalls zur Erlangung der Stattsbuergerschaft erforderlich. Fuer viele Menschen sind das Bestehen dieser Pruefungen und die feierleiche Verleihung der US-Staatsburgerschaft sehr bedeutungsvolle Momente in Ihrem Leben. Es ist richtig, dass auch das Erlangen der Deutschen Staatsbuergerschaft eine Grundkenntnis von Verfassung, Grundrechten, Geschichte, Geographie, etc. erfordert. Man kann schliesslich einer Gesellschaft nicht einfach "Beitreten".

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08. Juli 2008 20:34

Detailfragen zu dem Artikel

thomas schulz (peanutbutter)

"Sie dürfen in der Zeit ihres bisherigen Aufenthalts keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben." Wenn der Bewerber vor seinem Aufenthalt irgendwo außerhalb D eine derartige Straftat begangen hat und/oder rechtskräftig verurteilt wurde, die auch nach deutschem Recht als solche geandet werden würde, ist er von dem Erwerb der Staatbürgerschaft ausgeschlossen ? Würde während des Aufenthalts ein derartige Straftat, die außerhalb des deutschen Hoheitsgebiet begangen wird, die Nichterfüllung oben genannter Vorraussetzung bedeuten ? Vielleicht gibt es unter den usern hier Fachleute, die diese zwei Fragen beantworten können.

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08. Juli 2008 19:54

Ein neues Verwaltungsmonster

Michael Wilhelm (michaelwi)

Was für ein Blödsinn! Dieser Test soll zu schwer sein? Es geht hier um die deutsche Staatsbürgerschaft und um diese bekommen zu können, soll man 17 von 35 Fragen, also nicht einmal die Hälfte, richtig beantworten. Dabei drehen sich die Fragen um ganz gewöhnliches Allgemeinwissen der einfachsten Sorte. Was soll man denn bitte daran noch einfacher machen? Wenn dieser Test irgendeinen Sinn haben soll, außer ein paar neue Beamtenstellen zu schaffen, dann würde ich erwarten, dass bei so einfachen Fragen die Schwelle für ein Bestehen des Test deutlich höher gelegt wird. Ansonsten kann man sich den Test lieber gleich ganz sparen, da er keinerlei Aussagekraft hat und nur eine Alibiveranstaltung zur Aufblähung der Verwaltung darstellt. Zu den empörten SPD-Politikern ist noch anzumerken, dass wenn sie diese Fragen zu schwer finden, sie wohl auch nicht damit rechnen, dass die neuen Staatsbürger einer bezahlten Arbeit nachgehen werden. Denn wenn es so wäre, könnten die Fragen ja ein Niveau haben, dass der Komplexität einer deutschen Einkommensteuererklärung entspricht. Allerdings wäre damit wohl weiteren Einbürgerungen dann endgültig der Riegel vorgeschoben.

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08. Juli 2008 19:46

Das Verlogenheit des „Arguments“, dass dann auch vielen Deutschen

Torsten Klier (TorstenKlier)

die Staatsbürgerschaft entzogen werden müssen, wurde schon oft genug aufgezeigt. Deshalb hier nur für´s Protokoll: Dass es deutsche Analphabeten, Vergewaltiger, Mörder, Sozialhilfeempfänger, Diebe und Lügner gibt - ist kein Grund, allen Analphabeten, Vergewaltigern, Mördern, Sozialhilfeempfängern, Dieben und Lügnern dieser Welt die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben (wenn es erlaubt ist das so drastisch auszudrücken). Dass die SPD immer tolle Vorstellungen für die Umverteilung hat ist bekannt. Leider hat sie (wie immer) auch in diesem Fall keinen Plan, wie deren Wohltaten finanziert werden können. Am besten hat sich mit dieser Problematik Doris Neujahr auseinandergesetzt. Interessierte googeln bitte nach „Furchtbare Humanisten“.

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08. Juli 2008 19:31

schwere Fragen für einfache Einbürgerung

Peter Müller (Damrko)

Danke des im Berichts eingefügtem Link konnte ich mir einen Eindruck über die Fragen des Einbürgerungstests machen. Meiner Meinung nach sollte ein Vorschüler bzw. Erstklässler mindestens 80% der fragen richtig beantworten. Einfacher kann man einen test nicht gestalten und dazu noch Multiple bzw. Single choice da hat man sogar noch die Chance bei nicht wissen etwas richtig zu haben. Vielmehr sollten die Einbürgerungswilligen einen Aufsatz schreiben über z.B. folgendes Thema. Warum will ich Deutscher werden und das in mindestens 300 Wörtern umschreiben. Wer vorige Woche SpiegelTV gesehen hat konnte sich ein Bild machen wer die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommt. In Berlin Neukölln wurde bei der Einbürgerung die deutsche Nationalhymne abgesungen wobei 90% nicht einmal richtig deutsch konnten um den vorgegeben Text der Hymne abzulesen. Anderen ging es nur um das reine "Papier". Sozusagen verschenkte Einbürgerungen. Die Einführung des Tests kann man mit einem erweitertem Hauptschulabschluss vergleichen statt eines normalen Hauptschulabschlusses. Klasse!

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08. Juli 2008 19:28

Die Fragen sind tatsächlich ausgesprochen missverständlich abgefasst!

Walther Schmidt (silitoe)

Auch wenn man grundsätzlich einen solchen Test begrüsst, muss man zugeben, dass die Fragen, mit Verlaub, saublöd abgefasst sind. Z. B. Frage 12, kann die Pressefreiheit abgeschafft werden? Richtige Antwort wäre ja, im Wege der Grundgesetzänderung, aber nicht ganz wegen Art. 79 III GG, Wesensgehaltsgarantie. Diese Antwort ist aber nicht vorgesehen. Z. B. Frage 8: Antwort A steht wörtlich im GG, Antworten C und D lediglich sinngemäß, die richtige Antwort ist B, es steht nicht im GG, dass alle Menschen gleich viel Geld haben sollen. Letztere Antwort gilt aber vor dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes auch nur eingeschränkt. Aufgabe 16 ist ganz schwer. Die Meinungsfreiheit wird im GG ganz allgemein durch die allgemeinen Gesetze, z. B. § 185 StGB. Ob eine Religion, der Staat oder die Bundesregierung beleidigungsfähig ist, ist eine Frage, die schwer genug ist, um im juristischen Staatsexamen gestellt zu werden. Frage 17 ist ebenfalls missverständlich, eine Ungleichbehandlung der Bürger ist in der BRD keineswegs verboten. Verboten ist eine Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte lediglich, wenn dazu kein sachlicher Grund vorliegt. Aufgabe 23 bringt zum Lächeln. Und so geht es munter weiter.

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08. Juli 2008 19:00

Alle Testen!

Fred Seibert (fred_2007)

>SPD-Politiker sind empört: Viele Deutsche würden die nun vom Innenministerium >vorgelegten Fragen des Einbürgerungstest nicht bestehen. Da haben sie sicher recht! Ein Blick auf die Bildungspolitik der SPD der letzten Jahrzehnte reicht völlig aus, um die Frage zu beantworten, warum das denn wohl liegen könnte... Vielleicht sollte man konsequenterweise nicht nur alle Einbürgerungwilligen, sondern generell alle deutschen Bürger testen und bei Nicht-Bestehen radikal ausweisen. Millionen abgeschobener deutsche Deppen - eine sehr reizvolle Vorstellung...

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08. Juli 2008 18:52

Teils Einfach Teils Definitionssache

Moritz Petersen (Mo1234)

Die meisten Fragen sind sehr einfach zu beantworten. Dass manche Deutsche sie nicht beantworten können ändert nichts daran, dass ein deutscher Staatsbürger die Antwort wissen sollte, sondern es zeigt nur was für armselige Bürger die jeweiligen sind! Allerdings gibt es auch einige Fragen, die desswegen nicht ohne weiteres beantwortet werden können, weil die genaue Definition nicht Rechtsgelehrten in der Regel nicht bekannt ist. Z.B. wären nach allgemeinen Verständnis alle Antworten auf die Frage 5 falsch. Was ist nach Gesetztbuch also die Definition von "auf Verlangen"? Bei Frage 15 muss man die Definition von "Zwangsarbeit" genau kennen. Denn nach allgemeinen Verständnis wäre auch die Wehrpflicht, Zivildienst, oder die Strafe: gemeinützige Arbeit Zwangsarbeit, weil es einen Zwang zur Arbeit gibt (sonst Freiheitsentzug und evtl. Geldstrafen). Frage 36 ist wieder eine Frage die um eine Ecke der alltagsfernen Definition geht. Frage 219: was genau ist mit "Deutschland" Gemeint? Je nach Definition gibt es verschiedene Antworten. Meine Meinung ist folgende: Die gefragten Inhalte sind in Ordnung, aber die Fragen und Antworten müssen auch mit Alltagsdeutsch und ohne Beamtendeutsch verstanden werden können, und dennoch eindeutig sein.

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08. Juli 2008 18:52

Herr im Haus

Dieter A.B. Raab (dabraab)

Wer sich einbürgern lassen will, muss sich nach dem richten, der die Vorschriften hierzu erlässt. Es ist ein Unding, dass der Gast dem Gastgeber vorschreibt, wie der Gastgeber ihn aufnehmen soll. Dieter A.B. Raab

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08. Juli 2008 18:47

Herr im Haus

Dieter A.B. Raab (dabraab)

Diejenigen die sich einbürgern wollen müssen sich dem beugen der sie aufnimmt. Und nicht umgekehrt. Ansonsten ist die Frage erlaubt: Wo leben wir eigentlich? DAB

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08. Juli 2008 18:45

Die Anforderungen sind viel zu niedrig

Hans H Niller (Niller)

Das deutsche Bürgerrecht sollte ausschließlich an Einzelbewerber vergeben werden, die sich während einer jahrzehntelangen Erprobungsphase nicht das Geringste zuschulden kommen ließen, auch nicht Schwarzfahren und "Klauen". Im übrigen sollte man nur noch Leute zulassen, die Deutschland und seine Kultur schätzen und lieben und ausdrücklich Deutsche werden wollen, wobei dies ruhig ein bis drei Generationen dauern darf, aber nicht länger. Aspiranten, die der Ansicht sind, Assimilation sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sind von vornherein auszuschließen.

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08. Juli 2008 18:42

Sonst geht's noch, oder?

Markus Müller-Dott (mmd1965)

Wahnsinn, was sich da Ströbele und die Kuschelideologen der SPD wieder so zusammenreimen. Nur weil vielen Deutschen inzwischen eine gute Allgemeinbildung abhanden gekommen ist, dürfen wir aus Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und Gleichmacherei ausländischen Mitbürgern, die Deutsche werden wollen, keine entsprechenden Fragen im Einbürgerungstest stellen. Ja ne, is klar! Geht's noch? Haben wir wirklich derzeit keine drängenderen Probleme zu lösen? Die Lösung des Problems ist doch ganz einfach: Wir führen den Sommer- bzw. Winterschlussverkauf wieder ein und bieten die deutsche Staatsbürgerschaft ohne Test und sonstigen Anforderungen Jedem an, der noch rechtzeitig am Wühltisch der Behörde erscheint. Amen.

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08. Juli 2008 18:41

Dümmer geht's nicht!

Volker Boeger (Volker-Boeger)

Mal ehrlich: Ich hab mich nur bis zur Frage 59 durchgescrollt. Und da waren auch schon die Fragen, die manche Bürger oder SPD-Politiker nicht beantworten können/wollen: Frage 27: "Deutschland ist ... - eine kommunistische Republik - ein demokratischer und sozialer Bundesstaat - eine kapitalistische und soziale Mornarchie - ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat" oder Frage 59: "Welche PArteien wurden in Deutschland 2007 zur Partei 'Die Linke'?" - CDU und SSW - CSU und FDP - PDS und WASG - Bündnis '90/Die Grünen und SPD" Für manch einen Linken sind diese Frage gar nicht so leicht zu beantworten... ulösbar: 55 Unter der Abblildung des Reichstages mit dem (c) Deutscher Bundestag wird die Frage gestellt: "Was zeigt dieses Bild? - den Bundestagssitz in Berlin - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - das Bundesratsgebäude in Berlin - das Bundeskanzleramt in Berlin" Bitte, liebe SPD-Politiker: Jeder Bürger dürfen WÄHLEN! Dann muss er aber auch wissen, wie der Staat funktioniert, an dessen Stellrädchen er herumbastelt! Und wenn wir schon zu viele Deutsche haben, die zu blöd sind, dann können wir nicht noch mehr blöde Deutsche gebrauchen: Außer, man muss noch von ihnen gewählt werden. VBöger

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08. Juli 2008 18:22

Schwierige Fragen

Jürgen Lamprecht (j.lamprecht)

Aufgabe 12 ist tatsächlich eine schwierige Frage. Ob ein Grundrecht mit der notwendigen Mehrheit abgeschafft werden könnte entzweit die Gelehrten. Beschränkt werden kann es jedenfalls. Persönlich halte ich die mutmaßlich gewünsche Antwort 3 für falsch und Antwort 2 für richtig. Aufgabe 17 hat dafür keine richtige Antwort. Die voraussichtlich erwartete Antwort 4 wird nur dann richtig, wenn man sich den allerdings notwendigen Zusatz "im wesentlichen gleicher Sachverhalte" dazudenkt. Selbstverständlich behandelt der Staat seine Bürger ungleich. Dauernd. Der eine bekommt Hartz IV, der andere nicht. Die eine bekommt Erhiehungsgeld, die andere nicht. Der eine darf zum Kriegsdienst, die andere nicht (Oh, hier sogar eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts!). Aufgabe 23 verführt zu einer polemischen Antwort und bei Aufgabe 26 kommen die Antworten 2 und 4 in Betracht und bei Aufgabe 27 kann ernsthaft nur die Antwort 4 ausgeschlossen werden, da mancherorten schon von Parteiendikatur gesprochen wird. Bei Aufgabe 41 ist nur die zweite Antwort offensichtlich falsch, die Antworten der Aufgabe 42 ist für den Bund unpräzise, um nicht zu sagen falsch. Aufgabe 52 suggeriert, daß die (staatliche) Polizei ohne Grund verhaften dürfe ...

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08. Juli 2008 18:04

Amtliche Fahrlässigkeit…

Harry LeRoy (Cimon)

Wenn man bedenkt, dass es durch Gebot des Grundgesetzes fast unmöglich ist, ein einmal rechtmäßig erteiltes Bürgerecht wieder zu entziehen, so erscheint es mir höchst leichtfertig und gefährlich wie man hierzulande das Bürgerrecht an Fremde vergibt; entweder man streicht das Ausbürgerungsverbot aus der Verfassung oder man geht hier mit der gebotenen Sorgfalt und mit rechtlichen Sicherungsklauseln ans Werk; alles andere führt dazu, dass man in dieser allzu liberalen Rechtsordnung die Elemente vermehrt, die danach trachten selbige zu beseitigen und mit der SED-Nachfolgerin und ihrer völkischen Nemesis hat man eigentlich schon genügend solche Element im Staat. Es besteht also Handlungsbedarf, sofern man nicht will, dass in Zukunft der Verfassungsschutz der größte Arbeitgeber des Landes wird.

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