Freitagsgebet in einer Moschee in Deutschland - Sind Koran und Grundgesetz vereinbar?

Einbürgerung

Suggestivfragen zur Weltanschauung

„Was halten Sie davon, daß in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?“ Diese und andere Fragen aus dem baden-württembergischen Gesinnungstest für Ausländer, die Deutsche werden wollen, sorgen für Empörung.

Lesermeinungen zum Beitrag

09. Januar 2006 11:11

Grundsatzfragen

Dietmar Nix (d.nix)

- Dialog:
Es ist schwierig, eine Diskussion zu führen, deren Meinungsbeiträge zum Verschwinden neigen.
- Bibel:
Diese besteht aus zwei Teilen (AT, NT), wobei nur letzteres jenes "neue Gesetz" ist, das Grundlage unserer westlichen Kultur sein soll. Wenn die Differenz Koran<->GG eine Verbindungslinie ist und sich Muslime diskriminiert fühlen, welche Religion wäre das analog, wenn Frau S. Müller Zitate aus dem AT zutreffend als Differenz zum GG nennen kann?
- Grundsatzfragen:
1) Der strittige Fragebogen ist Instrument aller Bewertungsgespräche. Aber alle Kommentare hier sind sich einig, daß nur Muslime somit diskriminiert sein sollen. Wie kommt das?
2) Falls die Löschungen beabsichtigen, eine Diskussion des Koran zu vermeiden, etwa aus Respekt vor Religionsfreiheit, wie wollten wir mit dem Problem umgehen, wenn eine Religion die Werte des GG ablehnt?
3) Wenn das Problem erkannt wäre, und die Reaktion auch hier nur ist, Grundsatzfragen zu umgehen oder zu vermeiden, wie kann diese Republik dann noch eine gemeinsame Werte-Ordnung haben? Wenn sie keine mehr hätte, was für eine Gesellschaft wäre das Resultat - eine friedliche?
4) Wie kann man einerseits Integration von Ausländern wünschen, wenn man andererseits nicht mehr sagen kann oder will, WORIN sie sich integrieren sollen?
5) Kann es sein, daß die hier diskutierte Kontroverse enthüllt, daß unserer Gesellschaft Orientierung und Selbstverständnis fehlen?

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06. Januar 2006 19:09

Immer die gleiche Leier

Torsten Klier (TorstenKlier)

Für die Freunde von Gleichheitsgrundsatz, Unschuldsvermutung, Meinungsfreiheit und anderen edlen Werten:
Wenn einem Bewerber nichts nachgewiesen werden kann, begründet das keinen Anspruch des Bewerbers auf Einstellung – weder in eine Firma noch in einen Staat.
Auch den Hinweis, dass in der Firma oder in dem Staat ohnehin schon viele Spitzbuben sind, ist kein Grund, unbeschränkt Bewerber einzustellen. Im Gegenteil, in diesem Fall muss ganz besonders sorgfältig ausgewählt werden. Denn wenn der Anteil von Spitzbuben ein bestimmtes Maß überschreitet, macht der Laden (Firma oder Staat) pleite.
Jeder (ob Staat oder Firma) hat das Recht, sich vor der Einstellung von der zu erwartenden Loyalität des Bewerbers zu überzeugen. Bei Zweifeln erfolgt keine Einstellung.
Damit werden die Rechte des abgewiesenen Bewerbers nicht verletzt. Er kann sich jederzeit in einer anderen Firma bewerben. Genauso hat er das Recht, sich jederzeit um die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu bewerben.

Und weil die Freunde der unbeschränkten Einwanderung und Einbürgerung ohnehin keine Gelegenheit auslassen, Deutschland Ausländerfeindlichkeit zu unterstellen, wäre das im beiderseitigen Interesse, d.h. der Bewerber sollte sich gleich um die Staatsbürgerschaft eines mehr ausländerfreundlichen Staates als Deutschland bewerben (Welche sind das eigentlich?).

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06. Januar 2006 18:41

Dialog vs. Strafandrohung

Stefanie Neubert (contactsteff)

Warum ist es in Deutschland so verpöhnt mit einwanderungswilligen Menschen in einen Dialog über die eigene ("deutsche") Werte treten zu wollen?Warum kommen Lösungen in diese Richtung so fürchterlich verbeamtet und gerichtsurteilshaftig daher?
Ich habe mit Freude den Kommentar von Frau Müller und Herrn Delsmann gelesen... da zeigt sich doch eine gesunde Einstellung von beiden Seiten.
Zu Integration gehört eben auch, dass man sich mit den Leuten auseinandersetzt und ihnen erklärt, was es bedeutet in Deutschland zu leben. Noch besser ist es natürlich, wenn man mit den Menschen dann gleich in einen Dialog tritt und dann vielleicht endlich auch mal mit verstaubten Vorurteilen gegnüber anderen Religionen aufräumen kann uns so ganz nebenbei selbst noch etwas lernt...
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man sich der eigenen Werte bewusst ist... und vielleicht sogar ein bisschen Stolz darauf ist... und Toleranz und Respekt nicht nur leere Worthülsen sind. Landläufig nennt man das auch - so glaube ich - Weltoffenheit.

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06. Januar 2006 15:15

Zu Herrn Rosteks Beitrag

Ralf Bormann (Humberthumbert)

Ich konzediere natürlich gerne, daß man mit einmal eingebürgerten Deutschen zurecht zu kommen hat und deren bisweilen problematische Haltung ggü. dem GG usf. kein Argument dafür ist, auch andere als Deutsche anzuerkennen, mit denen man dann zurecht zu kommen hätte, obschon sie mitunter Ansichten vertreten und ggf. auch umzusetzen bereit sind, die im Widerspruch zum GG usf. stehen.
Ich bestreite, daß sich die Kenntnisse über derlei ggf. unerwünschte Ansichten mit einem Fragebogen vermehren lassen, und insbesondere bestreite ich, daß es mit dem in Rede stehenden Fragebogen überhaupt möglich ist, irgendeine nützliche, signifikante Information (jedenfalls über den Befragten) zu erhalten. Die Zulässigkeit von Auffassungen läßt sich in einer komplexen Gesellschaft dergestalt nicht beurteilen, die Abfrage resp. spekulative Extrapolation der Gesinnung ist ein dazu zu störanfälliges und somit untaugliches Mittel. Das Strafrecht und andere Disziplinierungsordnungen sind dazu ggf. besser geeignet, freilich erst, auch das konzediere ich, wenn die Schwelle der Strafbarkeit überschritten ist. Eine freie Gesellschaft lebt auch von dem institutionellen Vertrauen in den Menschen, der hassen kann (auch die Lebensweise seiner Gastgeber) und dennoch nicht gleich alles in die Luft sprengt. Damit kann ich besser leben als im Wissen um schmalspurige Gesinnungsgängelungen meiner Mitmenschen, die der Heuchelei ohnehin Tür und Tor öffnet, und zwar auf Seiten aller an solchen Verfahren Beteiligten.

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06. Januar 2006 12:50

zu Herrn Bormanns Beitrag

Martin Rostek (ksbodensee)

Mit Ihrer Aussage, dass man Deutsche nicht ausweisen haben Sie den Kern der Sache genau getroffen. Mit Deutschen, die sich nicht an das Grundgesetz halten muss man fertig werden. Aber man braucht niemand einladen die Staatsbürgerschaft anzunehmen, wo schon klar ist, dass seine Art zu leben nicht mit unseren Werten übereinstimmt. Koran hin oder her Dinge wie Zwangsheirat, Unterdrückung der Frau, Ehrenmorde usw. usw. sind nunmal zu ächten. Das ist genau wie in einer Familie: Die ist so wie sie ist. Aber Ihre Gäste können Sie sich aussuchen, oder? Ich bin sogar der Meinung, dass der Fragebogen nicht ausreicht um einen Bewerber zur deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu machen, wie wichtig die Grundrechte sind, soll der Bewerber (nicht auf die Fahne schwören, wäre arg theatralisch - warum eigentlich nicht -Emotionen wirken besser als Belehrungen??) eine spezielle Verpflichtungserklärung unterschreiben.


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06. Januar 2006 12:45

Hektische Kommentare?

Dietmar Nix (d.nix)

->Müller: Jeder kann mit seiner Meinung im Gegensatz zum GG stehen, egal ob und welche Religion er hat. Aber wenn eine Religion den Gläubigen zu Haltungen verpflichtet, die zum GG im Widerspruch stehen, ist das keine pers. Meinungsfrage mehr. Ist es nicht ein Widerspruch, z.B. Parteien zu verbieten (SRP/1952, KPD/1956) und Sekten, sich die Beurteilung des Koran aber zu verbieten? Welcher Freiheitsbegriff liegt solcher Doppelmoral zugrunde? Muß eine Sekte/Partei nur zahlreich genug werden, um sich einer Bewertungsdiskussion entziehen zu können?

->Bormann: Nach allgemeiner Anschauung liegt das GG im Denkhorizont von NT und Aufklärung. Mit dem AT haben unsere Kulturwerte nichts mehr zu tun. Ein Beispiel des Kritikers wäre nützlich, wo das NT oder die Aufklärung im Gegensatz zum GG stehen könnten. Beispiel für den Widerspruch im Falle Koran hatte ich genannt, ehe sie gelöscht wurden.

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06. Januar 2006 02:57

Vollglück in der Beschränkung

Ralf Bormann (Humberthumbert)

Wenn Herr Nix seine stupende Aufzählung mit dem GG unvereinbarer Aussagen des Koran um solche des auch nur kanonischen NT sowie AT der Bibel ergänzen wollte, wäre nach seinem sonderbaren Syllogismus allen Christen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen (was im übrigen nicht möglich ist) resp. niemals zu erteilen gewesen (was auch nicht möglich ist, jedenfalls wenn sie in Deutschland geboren sind). Eine solche Verwechslung der Kategorien kann in einer aufgeklärten Gesellschaft nur besonders dummen oder besonders böswilligen Individuen unterlaufen. Solange ein deutschstämmiges Millionenheer von Boulevard-Zeitungslesern als Wählerschaft zugelassen ist, die Allgemeinheit betreffende Entscheidungen auf der Grundlage ihrer von infantiler Geltungssucht und Geistlosigkeit beschränkten Lebenswelt zu treffen, muß man (ggf. widerwillig) auf einen Staat hoffen, der in der Gesamtheit seiner Verwaltungsakte mehr Sittlichkeit und Vernunft aufbringt als die Summe seiner kleinkarierten Eingeborenen. Es geht dabei nicht um die (wie eigentlich vernunftgemäß bestimmbare?) Eignung gewisser Personen zur deutschen Staatsbürgerschaft, sondern um die moralische wie intellektuelle Eignung deren Inhaber, über ihren Zustand zu befinden. Was soll denn das für eine (in welcher Beziehung zu einer Staatsbürgerschaft stehende?)Kultur sein, deren Angehörige unfähig sind, in ihrer Ablehnung der möglichen Unzulänglichkeit ihnen vermeintlich fremder Lebensentwürfe ihre eigene Beschränktheit zu entdecken?

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05. Januar 2006 21:53

Nicht erst einbürgern!

Klaus Steffen (krs)

Ich gehe absolut mit Herrn Nix einig, daß geglaubter Islam in keiner Weise mit irgendeiner europäischen Verfassung, dem Grundgesetz, der Charta der Menschenrechte und mit der Demokratie als solcher vereinbar ist.

Da aber der Koran gegenüber "Ungläubigen" das Täuschen und Verschleiern (von Absichten) bishin zur Leugnung ausdrücklich billigt, kann ein Moslem buchstäblich das Blaue vom Himmel lügen um die begehrte Eintrittskarte zu erhalten.

Daher muß in einer Verfassung die Möglichkeit eröffnet werden, eine unter solchen Umständen erschlichene Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Und zwar mit der Wirkung, daß auch die Nachkommen den Status des Ausländers automatisch zurückgewinnen.

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05. Januar 2006 18:11

Die Fragen taugen nur für sehr naiven Bewerber

Michael Marks (hjort)

Die Fragen sind so gestellt, dass die "richtigen" Antworten offensichtlich sind. Man wird doch während der Befragung nicht an ein Lügendetektor angeschlossen?

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