
Man sollte aus den 12 Jahren Nazi-Herrschaft gelernt haben, daß das wichtigste Kennzeichen einer funktionierenden Demokratie das Recht auf freie Meinungsäußerung ist, und Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Deutschland neigt immer noch dazu, mißliebige Meinungen verbieten zu wollen.

Herr Kiwitt:
Wie recht Sie doch haben! Neben einem Gesetz gegen NS-Wiederbetätigung müßte es allerdings auch ein Gesetz gegen Komunismus-Wiederbetätigung geben. Es sollte kein Anlaß für Augenklappen geben, die entweder rechts oder links getragen werden. Beides war und ist gleichermaßen verderblich.

Nazis haben Deutschland ein Mal zerstört; an dem intellektuellen Aderlaß, den zwölf Jahre Nazi-Diktatur verursacht haben, leidet dieses Land bis heute.
Allein diese Spätfolge der Nazi-Diktatur könnte eigentlich Grund genug sein, Neonazi-Aufmärsche und alle sonstigen Aktivitäten dieser potentiellen Verbrecher grundsätzlich zu untersagen.
Im Rahmen eines Verbots der "NS-Wiederbetätigung", wie es dies in Österreich seit langem gibt, sollte es dafür auch eine rechtlich / juristisch wasserdichte Möglichkeit geben.
Eckhardt Kiwitt
Freising