Nach dem Urteil

Wiesbaden und Kiel stoppen Kennzeichenkontrolle

11. März 2008 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben Hessen und Schleswig-Holstein die automatische Erfassung von Autokennzeichen ausgesetzt. Datenschützer, Bürgerrechtler, der ADAC und die Opposition im Bundestag sehen sich in ihrer Kritik an der Überwachung bestätigt.

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) bedauerte hingegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Diese Entscheidung erschwert die Bekämpfung der Kriminalität.“ Die Verfassungsrichter hätten allerdings den Einsatz der Geräte nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Daher wolle man prüfen, unter welchen Voraussetzungen sie zur Gefahrenabwehr verwendet werden könnten. Den bisherigen Einsatz der Kennzeichen-Lesegeräte wertete Bouffier als Erfolg. Die insgesamt neun Geräte der Polizei wurden zwischen März und Dezember 2007 etwa 700 Mal eingesetzt.

„Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag“

Die SPD im hessischen Landtag sieht sich durch das Urteil in ihrer Kritik an Bouffier bestätigt. Der SPD-Abgeordnete Günter Rudolph sagte, der Innenminister sei zum dritten Mal mit seinen Überwachungsgesetzen in Karlsruhe gescheitert. „Gerade die personenbezogenen Daten der Menschen, die sich nichts vorzuwerfen haben, gehen den Staat nichts an und dürfen nicht wahllos erhoben werden“, sagte Rudolph. Er erinnerte an den Richterspruch gegen das hessische Gesetz zur Wohnraumüberwachung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Online-Durchsuchungen.

In Kiel sagte Innenminister Lothar Hay (SPD), bei der Kennzeichenerfassung bestehe „ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag“. In seinem Land seien seit Beginn der Erprobung im August nur 26 Verstöße gegen die Versicherungspflicht festgestellt worden, obwohl 131.000 Kennzeichen gescannt worden seien. Kein einziges gestohlenes Fahrzeug sei entdeckt worden.

Schaar: Datenschutz gestärkt

„Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, sagte Hay. Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Schleswig-Holstein hat laut Hay zwei Scanner angeschafft, die insgesamt 50.000 Euro kosteten.

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Mit seiner Grundsatzentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht der automatischen Erfassung von Autokennzeichen enge Grenzen gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag entsprechende Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig. (Siehe auch: Automatische Kennzeichenkontrolle verfassungswidrig)

Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Karlsruher Entscheidung keinerlei Auswirkungen auf die Bundespolitik. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar äußerte sich positiv über das Urteil. Abermals habe das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. Lob kam auch von den Grünen, der FDP, der Linkspartei und vom ADAC, der schon im vergangenen Jahr die automatischen Kontrollen scharf kritisiert hattee.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, reuters

 
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