Scheidungsfall

Richterin wegen Rechtfertigung von Gewalt durch Koran abberufen

Mit Hinweis auf das Züchtigungsrecht im Koran verweigerte eine Richterin in Frankfurt einer Frau marokkanischer Herkunft die vorzeitige Scheidung von deren gewalttätigem Ehemann. Das Amtsgericht hat die Juristin nun für befangen erklärt.

Lesermeinungen zum Beitrag

26. März 2007 22:34

@Yussuf Almani 2

Jens Muche (yahel)

Es steht außer Frage, daß der muslimische Bevölkerungsteil hier in D Probleme bevorzugt durch Gewalt, in welcher Form auch immer, „löst“. Dies hat nichts mit den, nicht nur von Ihnen, unterstellten Feindbildern oder Islamfeindlichkeit zu tun, sondern ist erwiesen. Nicht nur die Kriminalstatistiken der Länder, sondern auch zahlreiche Studien zeigen auf, daß die Gewaltbereitschaft überproportional zur Gesamtbevölkerung ist. Da einige Studien zu diesem Thema von Muslimen stammen, werden Sie die vermutlich als „Nestbeschmutzer“ bezeichnen.
Eine Studie sei Ihnen empfohlen, das Buch von Ahmed Toprak „Das schwache Geschlecht, die türkischen Männer“, sehr interessant, sicher auch für Sie.

Ich habe, berufsbedingt durch meine Frau, sehr viel Kontakt zu muslimischen Jugendlichen. Die Frage, weshalb Gewalt angewendet und nicht geredet wird, beantworten sie: „Man muß stark sein, wer redet ist schwach, steht in Koran.“ Diese Haltung setzt sich im weiteren Lebensweg fort, die Hauptgründe: Mangelnde Sprachkompetenz, Selbstüberschätzung, mangelnde Kritik- und Konfliktfähigkeit vorgelebt in der Familie. (Der Mann/der Ältere hat immer Recht) Ich brauche kein „Feindbild“, das muslimisch/türkische Leben findet fast vor meiner Haustür statt.

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26. März 2007 22:34

@ Yussuf Almani 1

Jens Muche (yahel)

Meine Frage war: „..was erzählen Sie denn nun den zahlreichen Muslimen hier in D die sich immer so eifrig auf den Koran berufen, wenn es genau um solche Auswüchse geht?“

Ihre Antwort darauf ist die, auch von den sogenannten Dachverbänden, sattsam bekannte und gebetsmühlenartig vorgetragene Tirade über Muslim- und Islamfeindlichkeit, verbunden mit der Vermutung der Bösartigkeit.
Fest steht, das Muslime den Koran als Wort-für-Wort-Offenbarung verstehen und ihn über die Gesetze des Landes stellen in dem sie leben; somit auch über die UN-Charta der Menschenrechte, die von den Staaten der OIC nicht anerkannt wird. Nicht nur die Sure 4/35, sondern eine Vielzahl weiterer Suren enthalten diskriminierende und gewaltbejahende Vorschriften, die mit den Gesetzen dieser Republik unvereinbar sind.


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25. März 2007 21:48

@Jens Muche

Yusuf Almani (kornpicker)

Richtig ist, dass die islamischen Verbände nur einen kleinen Teil der Muslime vertreten können. Wenn sie sich aber schon unisono zu einem Thema äußern, dann ist es völlig klar, dass auch der allergrößte Teil der nichtorganisierten Muslime hinter der von ihnen getroffenen Aussage steht. Ich frage mich und Sie, woher Sie Ihr Wissen nehmen wollen, dass "zahlreiche Muslime hier in D sich auf den Koran berufen, wenn es um solche Auswüchse geht"? Das ist nämlich definitiv unwahr. Solche Aussagen höre ich nur von Nichtmuslimen, die den Muslimen solche Aussagen gerne in den Mund legen würden. In meinem multinational-muslimischen Bekanntenkreis ist man sich mit großer Selbstverständlichkeit einig, dass einem Mann das Verprügeln seiner Ehefrau verboten ist. Wenn nun vor allem nichtmuslimische Stimmen mit lautem Trara ihre eigene natürlich islamfeindliche Interpretation den Muslimen aufdrücken wollen, dann kann man nur eine böse Absicht dahinter vermuten. Es gibt halt Leute, die brauchen ein Feindbild, wie andere Leute Luft zum Atmen, damit ihr vorurteilbehaftetes Weltbild nicht zusammenbricht. Solche Leute lassen sich einfach nicht aufklären, auch wenn man es ihnen tausendmal erklärt.

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23. März 2007 14:17

@ Yussuf Almani

Jens Muche (yahel)

„...wenn Sie die offiziellen Stellungnahmen der islamischen Verbände betrachten,...“

Die Stellungnahmen der islamischen Verbände werden kaum „die“ Meinung der in D lebenden ca. 3,5 Mio Muslime wiedergeben, dazu fehlt ihnen die Legitimation. Die Stellungnahmen fallen mir durch herunterbeten eines Textes auf, in dem die Friedfertigkeit und Toleranz des Islam propagiert werden die die nichtmuslimische Bevölkerung in D beruhigen soll und um der Politik und der Allgemeinheit keine Fläche zur Kritik am Verhalten von Muslimen zu geben.

„...da es einem Mann, wie ich bereits ......, nach der Scharia nicht erlaubt ist, seine Ehefrau zu verprügeln. Dass trotzdem ....... ist wohl der intensiven Pflege von Vorurteilen und Feindbildern zu verdanken, aber nichtsdestoweniger haben sie nichts mit dem Islam zu tun.“

Wie schön, was erzählen Sie denn nun den zahlreichen Muslimen hier in D die sich immer so eifrig auf den Koran berufen, wenn es genau um solche Auswüchse geht? Mein Eindruck ist, daß die wenigsten der hier in D lebenden Muslime je den Koran gelesen hat.

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23. März 2007 12:19

vorschnelle Verurteilung

Hermann Summa (Summa)

Der genaue Text des Schriftstücks (wohl ein Schreiben an eine Rechtsanwältin), mit dem eine Frankfurter Richterin bundesweit Unmut hervorrief, ist mir unbenannt. Bei intensiven Recherchen in Tageszeitungen, aber auch im Internet, habe ich nur mehrere, sehr unterschiedliche Versionen über den angeblichen Inhalt gefunden. Die An-nahme, daß die meisten, die sich in den Chor der Empörten einreihten, auch keine besseren Informationen hatten, ist naheliegend. Es zeigt sich wohl wieder einmal eine Entwicklung, die spätestens 1988 mit der „Jenninger-Rede“ begann. Grundlage einer – nicht selten mit einer Rufmordkampagne verbundenen – öffentlichen Empörung ist nicht das Ereignis, sondern die Berichterstattung über dieses Ereignis. Es kann durchaus sein, daß die – in der FAZ vom 22.03.07 auf dem Niveau eines Blattes mit den großen Buchstaben als „Prügelrichterin“ diffamierte – Kollegin einen Fehler gemacht hatte. Aber nur Dummköpfe maßen sich eine Be- und Verurteilung an, bevor sie alle Fakten kennen.

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23. März 2007 12:00

@Werner Loeffel

Yusuf Almani (kornpicker)

Ich betreibe keine Pauschalisierung und betrachte nicht generell alle Westeuropäer als Ignoranten, denn sonst müsste ich mich selbst ja auch dazu zählen :D . Fakt ist aber, dass es sehr viele (nicht nur) westeuropäische Ignoranten gibt, die meinen, ohne das geringste Hintergrundwissen ihre eigenen Koranauslegungen anstellen müssen, die natürlich immer islamfeindlich sind, damit ihr Feindbild nicht zerstört wird. Solche Ignoranten sind auch nicht in der Lage, die islamische Lehre und ihr widersprechende Einzelfälle voneinander zu unterscheiden. Stattdessen identifizieren sie diese Einzelfälle gar mit der Lehre.

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23. März 2007 11:48

@Angelika Fritz: kein Druck von "Korananhängern"

Yusuf Almani (kornpicker)

Sehr geehrte Frau Fritz,
wenn Sie die offiziellen Stellungnahmen der islamischen Verbände betrachten, werden Sie erkennen müssen, dass es hier keinen Druck von "Korananhängern" geben kann, da es einem Mann, wie ich bereits im vorigen Posting ausgeführt habe, nach der Scharia nicht erlaubt ist, seine Ehefrau zu verprügeln. Dass trotzdem immer wieder solche Stereotypen verbreitet werden (auch in Spanien), ist wohl der intensiven Pflege von Vorurteilen und Feindbildern zu verdanken, aber nichtsdestoweniger haben sie nichts mit dem Islam zu tun.

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23. März 2007 09:59

Die Richterin unter Druck gesetzt wie die Antragstellerin?

Angelika Fritz (MyDocAngel)

Eine Richterin zeigt ihre Gesinnung -
Gesinnung gegen Grundgesetz und gegen die Menschenrechte - ob sie sich entschuldigt oder nicht!
Sie ist ja intelligent, kein Dummerchen.
Das sieht zumindest so aus.

Oder wurde sie von Korananhängern genauso unter Druck gesetzt wie die bedrohte Antragstellerin?
Das erste, was viele Frauen in Spanien dazu denken...

Dr. Angelika Fritz, Publizistin

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23. März 2007 08:04

@Jochen Lengerke (Koranvers 4:34)

Yusuf Almani (kornpicker)

Auch der vielzitierte Koranvers 4:34 kann nicht dazu herhalten, einem Mann zu erlauben, seine Ehefrau zu verprügeln. Alle großen sunnitisch- und schiitisch-islamischen Rechtsschulen sind sich in ihrer Auslegung darüber einig, dass das Verprügeln der Ehefrau verboten ist. Sie, geehrter Herr Lengerke, machen nun genau den gleichen Fehler, für den die Richterin getadelt wurde: eine eigenmächtige Interpretation des Koranverses.

Auch der voh Ihnen verwendete Begriff "Ungläubige", der zwar meist so übersetzt wird, trifft nicht den Kern. Der Begriff "Kafir" (pl. Kuffar oder Kafirun) bedeutet in erster Linie "Wahrheitsverdecker" (womit solche gemeint sind, die wider besseres Wissen die Wahrheit bekämpfen) oder "Undankbarer" (womit solche gemeint sind, die die Gnade des von Gott offenbarten Koran ablehnen). Vielleicht sollten Sie sich mal die Koranübersetzung "Tafsir" von Amir Zaidan besorgen. Dort werden viele der schwer übersetzbaren Begriffe genauer definiert.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie sich mal darum bemühen würden, sich über die Exegese der Experten (in der Fachsprache Mufassirun genannt) informieren würden, anstatt Ihre Unwissenheit vor einem breiten Publikum zu demonstrieren.

Besten Dank.

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22. März 2007 23:55

Mehr Sachlichkeit bitte!

Andre Felsch (AndreF)

Es ist schon erstaunlich, welch juristischer Sachverstand sich in dieser Frage zu Wort meldet. Umso erstaunlicher ist, dass all die vielen Juristen auf den Zug der Empörung über ein „Fehlurteil“ einer deutschen Richterin aufspringen und nicht nur disziplinare Konsequenzen fordern.
Ganz sicher war die richterliche Äußerung mehr als nur unglücklich gewählt.
Dennoch darf man - zumindest von Juristen - mehr Sachlichkeit und Interesse an der Faktenlage erwarten. Allein ein Blick in die Pressemitteilung des AG Frankfurt/Main offenbart, dass eben kein Urteil im Namen des Volkes ergangen ist. Nicht einmal einen Beschluss im Prozesskostenhilfeverfahren hat die Richterin erlassen. Hintergrund der Hysterie ist ein gerichtliches Schreiben an die betroffene Antragstellerin und eine dienstliche Äußerung der Richterin bezüglich der zwischenzeitlichen Ablehnung wegen Befangenheit. Der Presseerklärung ist auch zu entnehmen, dass zugunsten der betroffenen Antragstellerin ein Annährungsverbot ergangen ist und ihr die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde. Danach erscheint das in der Öffentlichkeit gezeichnete Bild einer Rabenrichterin in einem anderen Licht.

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22. März 2007 22:18

Lothal: Richter sind keine Beamte

Matthias Rüttgen (MRuettgen)

Oje... Diese Reaktionen hier.

Richter sind keine Beamte. Und das ist auch seeeehr wichtig. Die Unabhänigkeit der Richter ist grundgesetzlich garantiert. Und das ist noch viel viiiiiiiiel wichtiger.

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22. März 2007 21:49

Rechtliches

Hermann Horst (carpediem2007)

Liebe Rechtsgelehrte des internationalen Privatrechts hier in diesem und auch in anderen Foren!

Die Entscheidung ist alleine nach deutschem Recht ergangen und sonst nichts.

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22. März 2007 18:00

Herr Franke, ich muß mich korrigieren:

Lars Finke (akfinke)

Wie ich inzwischen gelesen habe, besaß die Ehefrau, die aus Marokko stammt, die deutsche Staatsangehörigkeit. Dann war von vornherein deutsches Scheidungsrecht anzuwenden, und nicht marokkanisches.

Ich hatte zunächst - wohlwollend - vermutet, daß die Richterin bei ihrer intensiven Beschäftigung mit dem marokkanischen Recht bzw. den dortigen Gepflogenheiten aus Versehen auf eines falsches Gleis geraten ist.

Nun muß ich sagen: Die Entscheidung ist, jedenfalls was ihre Begründung angeht, durch nichts zu rechtfertigen.

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22. März 2007 17:03

Abberufung der Richterin

Horst R. Lothal (saalegold)

Eine Richterin ist eine Beamtin und hat damit einen Eid
auf das Grundgesetz der Bundesrepublik geleistet.Wenn Sie dies vergessen hat und nicht mehr auf der Basis
des Grundgesetzes urteilt,hat Sie an einem deutschen
Gericht nichts mehr zu suchen.Ein solches Fehlurteil
kann für diese Richterin nicht ohne Konsequenzen
bleiben!

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22. März 2007 15:03

Richterin wegen Recht. etc

Norbert Gertz (Dr.Noo)

1. Wer jemandem das Recht auf Körperliche Unversehrtheit vorenthält, also ein Grundrecht für nachrangig hält, sollte vom Richteramt entbunden werden. Das ist Rechtsbeugung.
2. Wer gleich aus welcher der tausend Kulturen, die es auf dieser Welt gibt, in Deutschland leben will, sollte dies nur dann dürfen, wenn er/sie eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, dass er die Gesetze dieses Staates einhält und bei Verstoß dagegen ausgewiesen wird.
3. Rücksicht auf "Kulturen" ist völlig falsch und führt nur dazu, dass sich Vertreter solcher fremden Kulturen alle möglichen Verstöße gegen hiesige Gesetze erlauben, weil sich schnell herumspricht, dass leider das deutsche juristische Personal vor anpassungs- und appeasementbereiten Pseudoliberalen wimmelt, die lieber für jedes Verbrechen Entschuldigungen gelten lassen, als klare Position für das Grundgesetz und die deutsche Gesetze zu beziehen und sie schlicht durchzusetzen.
4. Für jeden Gast sollte das sehr weise Sprichwort gelten:
When you are in Rome, do as the Romans do.

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22. März 2007 13:59

Normale Härte

peter jahn (peterjahn)

Die Frau hat Recht. Drohungen und Gewalt sind in dem Kulturkreis und der Religion der Eheleute normale Härte. Das Gesetz fordert aber eine besondere, nämlich unzumutbare Härte für die vorzeitige Scheidung. Bei der Frage der Unzumutbarkeit sind die indivuellen Umstände maßgeblich zu berücksichtigen. Wer bei Kenntnis der kulturell-religiösen Eigenarten eine solche Ehe eingeht, kann auch das Trennungsjahr abwarten.

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22. März 2007 13:57

eine ungute Tradition

Klaus Steffen (krs)

Abgesehen davon, daß die Richterin eindeutig das Grundgesetz gebeugt hat:

Ist es nicht in deutschen Gerichtssälen seit jeher Tradition, daß die Opfer einer Straftat nicht nur durch die Täter, sondern auch durch die verständnisvollen und um das Seelenheil der Täter besorgten Richter verhöhnt werden?

Welches Maß an Fürsorge, Zuwendung und Verständnis des Staates hat in Deutschland der Täter durch die Justiz zu erwarten?

Welches Maß an Fürsorge, Zuwendung und Verständnis des Staates hat in Deutschland das Opfer eines Verbrechens durch die Justiz zu erwarten?

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22. März 2007 12:40

Frauenprügel auf Verdacht wegen gottgewollter männlicher Überlegenheit

Jochen Lengerke (JLengerke)

Im Koran wird in der 4. Sure, Vers 34, in der Tat eine gottgewollte Überlegenheit der Männer gegenüber den Frauen behauptet. Weiter steht hier, dass Männer ihre Frauen neben anderen Formen der Bestrafung auch schlagen sollen, wenn sie deren Widerspenstigkeit vermuten(!). Prügel auf Verdacht wegen gottgegebener Überlegenheit des Mannes - sicher kein Maßstab für unser Rechtssystem.

Reflexartig wird bei Kritik am Koran darauf hingewiesen, dass der Kritiker eine falsche Übersetzung habe. Mir liegen sechs vor - alle geben den gleichen Sinn wieder. Es lohnt sich, einfach mal im Koran zu lesen. Auch die Abhandlungen über "Ungläubige" (wohl gemerkt: nicht Andersgläubige) sind interessant.

Wenn der Richterspruch denn ein Gutes hat, dann das Verdienst, auf derartige problematische Passagen im Koran hinzuweisen. Anderseits muss betont werden, dass es auch viele Koranstellen gibt, die mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde übereinstimmen. Beides, die positiven und die problematischen Aspekte des Islam, muss zur Kenntnis nehmen, wer das muslimische Weltbild begreifen will - und darum kommen wir nicht herum.

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22. März 2007 12:21

Dieser Fall ist nicht

Jens Muche (yahel)

der erste Fall in dem deutsche Richter die Gepflogenheiten einer Ethnie oder religiöse Regeln einer Bevölkerungsgruppe und deren Auswüchse über die Gesetze dieses Landes gestellt haben. Das der BGH in allen Fällen diese „Urteile“ zurückverwiesen hat ist kein Trost. Die Konsequenz aus derartigem agieren kann nur die sofortige und nachhaltige Entfernung solcher Personen aus diesem Bereich der Rechtspflege sein. Ein Arbeitsbereich der weit außerhalb solcher Entscheidungen liegt wäre angemessen, da diese Personen offensichtlich nicht in der Lage sind sich ihrem Auftrag entsprechend zu verhalten, nämlich durch ihre Urteile den Gesetzen dieses Staates Beachtung und Einhaltung zu verschaffen.
Gewalt, physisch oder psychisch, gegen Frauen und Kinder ist in zahlreichen muslimischen Familien an der Tagesordnung und wird als „Recht des Mannes“ gepflegt. Wer derartigem Verhalten nicht entgegentritt, liefert die Mehrheitsgesellschaft dieser religiös-politischen Diktatur Islam aus. Allah mag ja groß sein, hier hat er nichts zu sagen.

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22. März 2007 09:08

Richterspruch nicht gemäß Scharia

Yusuf Almani (kornpicker)

Einige Kommentatoren scheinen hier völlig verquere Vorstellungen über den Islam zu haben. Die Kommentare sind teilweise so hanebüchen, dass ich nicht dazu schweigen kann.

Nicht nur nach marokkanischem Recht ist es dem Ehemann verboten, seine Frau zu verprügeln, sondern auch nach der Scharia. Diese erlaubt nur unter bestimmten Voraussetzungen in der maximalen Eskalationsstufe die symbolische Berührung mit einem kleinen, zum Zähneputzen verwendeten Stöcken (in der Fachsprache Miswak genannt). Eine Frau hat nach islamischen Recht sogar die Möglichkeit, sich von ihrem prügelnden Mann scheiden zu lassen, wenn alle Schlichtungsversuche scheitern. Da auch der Prophet, der den Muslimen als Vorbild dient, seine Frauen niemals geschlagen hat, ist dies ein weiterer deutlicher Hinweis dafür, dass das Verprügeln der Ehefrau streng verboten ist. Was auch immer die Motivation der Richterin für ihre Entscheidung war, man kann nur eine böse Absicht dahinter vermuten. Ich wünsche im Namen des deutschen Volkes, der Muslime und der Gerechtigkeit, dass diese Richterin in einem Disziplinarverfahren zur Verantwortung gezogen wird.

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22. März 2007 03:57

Presseinformation des AG Frankfurt zum Urteil

Reinhard Angermaier (Verfassungsschuetzer)

Nach Lektüre der Link>[url=http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CC900334EC1/vwContentByKey/W26ZHJFF014JUSZDE/$File/07_03_21_Ablehnungsentscheidung_FamG.pdf]Presseinformation[/url] ging es hierbei um PROZESSKOSTENHILFE, und DIE lehnte die gerngeschimpfte Familienrichterin ab.

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22. März 2007 02:37

Ich muss Herrn Franke zustimmen

Felipe E. (felipo)

Selbst wenn das deutsche IPR (Int. Privatrecht) in das marokkanische Sachrecht verweisen sollte, stellt diese Züchtigungsregelung einen ganz klaren ordre public Verstoß nach Art. 6 EGBGB dar (sofern keine speziellere Regelung einschlägig ist).
Ob dies eine Richterin am AG hätte wissen müssen, ist schwer zu sagen. Zumindest sei gesagt, dass diese Entscheidung nicht hinnehmbar ist und eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt.

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21. März 2007 20:24

@ Herr Finke

Heiko Franke (Heiko.Franke)

Sehr geehrter Herr Finke, Sie glauben doch nicht, dass die Richterin die ordre public-Klausel nicht kennt oder nicht gesehen hat und einfach nicht wusste, was sie tun soll?! Das ist eine sehr freundliche Haltung...
Und sollte sie diese Klausel nicht beachtet haben, dann hätte Sie doch darüber nachdenken müssen, ob es nicht irgendeinen Ausweg gibt...
Was ist mit den Grundrechten? Welcher Jurist kommt nicht darauf, irgendeine Korrektur zu versuchen?
Traurige Antwort: Nur ein Jurist, dem das Ganze egal oder irgendwie doch recht ist...

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21. März 2007 19:00

Ohne Worte

Oliver Thamerus (OliverTde)

So jemanden sollte man aus dem deutschen Justizdienst werfen koennen!
Ich frage mich hier, on der Volljuristen bewusst ist, wer in unserem Lande die Grundregeln setzt. Das ist meiner Auffassung nach immer noch das Grundgesetz Messlatte. Darin hat nunmal jeder den Anspruch auf Unversehrheit und der Staat (Justiz) hat die Aufgabe dies zu gewaehrleisten. Muss sich also eine muslimische Frau von ihrem Ehemann verpruegeln lassen! Ich denke nein. Aber vielleicht ist der guten Frau ihr Praedikatsexamen zu Kopf gestiegen! Manchmal hilft etwas Sozialkompetenz auch.

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21. März 2007 18:22

Wenn schon ...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... Multi-Kulti, denn schon Multi-Kulti - mit allen Konsequenzen ! In Absurdistan werden fremde Kulturen eben sehr ernst genommen ! So ernst, dass sich selbst Islamisten davon eine Scheibe abschneiden können. Es wäre doch auch zu lächerlich, einfach so auf halbem Wege beim 'Kopftuch' stehen bleiben !

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21. März 2007 18:08

Koran und Grundgesetz

Richard Theurer (benedikt412)

Interessant an diesem Fall ist, daß alle professionellen Empörungsbeauftragten jetzt feststellen, daß das Urteil der Menschenwürde, Frauenwürde und dem Grundgesetz widerspricht. Wie in Sure 4.34 nachzulesen entspricht es aber dem Koran. Können wir also endlich feststellen, daß der Koran nicht mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde zu vereinbaren ist?
Sure 4.34: Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.

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21. März 2007 17:51

Bernhard Schmitz wirft eine wichtige Frage auf!

Lars Finke (akfinke)

Es kann nämlich in Scheidungsverfahren sehr wohl darauf ankommen, aus welchem Land die Ehegatten kommen. Sollten in dem Fall, um den es hier geht, beide Ehegatten die marokkanische Staatsangehörigkeit haben, wäre nicht deutsches, sondern marokkanisches Scheidungsrecht anzuwenden.

Wahrscheinlich wollte die Richterin das auch tun - sie hat aber völlig übersehen, daß dieser Grundsatz, daß ausländisches Scheidungsrecht zu beachten ist, eine entscheidende Ausnahme hat:

Wenn das ausländische Recht gegen Grundlage des deutschen Rechts verstößt, wie zum Beispiel den, daß man Ehefrauen nicht schlagen darf, dann darf das ausländische Recht insofern nicht angewendet werden. Das lernt man eigentlich schon in der Ausbildung, aber Richter weisen manchmal erschreckende fachliche Lücken auf.

Auch mir (Anwalt) hat eine Richterin vor einigen Monaten in einem Telefonat gesagt, ich solle den für eine Ehefrau gestellten Gewaltschutzantrag zurücknehmen, die Ehefrau komme aus Marokko, da sei "so was doch normal".

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21. März 2007 17:43

Wer regt sich darüber noch auf?

Heinz-Günter Braasch (Heinz-Georg)

Es erscheint immer mehr, dass die Deutsche Justiz ein fester Staat im Staate ist und unkontrollierbar wird.
Der Bundestag wird von Rechtsanwälten beherrscht, die Gesetze so (mit Lücken) beschließen, dass die Berufskollegen und Studienkollegen, sei es als Richter, als Rechtsanwalt oder als Staatsanwalt immer ausreichend Arbeit haben, bei fast 10.000 Rechtsanwälten "Überschuss". Dies alles bezahlt dann der "dumme" Bürger, ob als Kläger oder Beklagter, oder als Steuerzahler. Dabei ist es nicht einmal wichtig ob der Prozeß gewonnen oder verloren wird, denn die schwarze Robe bekommt das Honorar auch vom "Gewinner" des Prozesses, wenn der "Verlierer" nichts mehr bezahlen kann.
Und seitens der Staatsanwaltschaft kenne ich sogar Strafbefehle, die nachweislich gegen die eigene Aktenlage sprechen, der Richter liest die Akten nicht noch einmal, und alle haben wieder das eigene Dasein bestätigt und das Geld der Steuerzahler verdient.
Wo sind wir heute mit der von den Vätern unseres Grundgesetzes geplanten Demokratie nur hingekommen? Und wer hat da noch Mut...?

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21. März 2007 17:35

Richterin und Koran

Karl-Heinz Kuhlmann (abitzkuhlmann)

Wo leben wir eigentlich? Auf der einen Seite ist das Verhalten der Richterin ein Skandal, aber bei genauerem Hinschauen hat sie genau das getan, was aus der falschen Toleranz unseres Staates der islamischen Religion gegenueber nur folgerichtig war. Denn hier zeigt sich, wohin es fuehren muss, wenn wir nicht grundsaetzlich die Frage nach der Kompatibilitaet dieser Religion mit den Religionspragraphen des Grundgesetzes stellen. Schon der ehemalige deutsche Diplomat und Konvertit Murad Hofmann hat das Zuechtigungsrecht des muslimischen Ehemanns seiner Frau gegenueber, wie es im Koran ja festgelegt ist, verteidigt(Der Islam als Alternative). Und kein Widerspruch regt sich! Wir richten Lehrstuehle ein, erfuellen muslimische Forderungen nach Religionsunterricht in den Schulen und das alles fuer eine Religion deren heiliges Buch von Gewaltaussagen nur so strotzt. Man nehme sich einmal die noch immer fuer alle Sunniten gueltigen Aussagen ihrer vier Rechtsschulen vor Augen. Wie im Koran selbst wird dort das Schlagen der Ehefrau bis in alle Einzelheiten erklaert: nicht immer ins Gesicht schlagen; nicht die Knochen brechen; die Schlaege ueber den ganzen Koerper verteilen etc. Und das alles ist in Deutschland moeglich!
Prof.Dr.Kuhlmann

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21. März 2007 17:19

Gewalt/Koran in frankfurt

joachim burkart (fazburri)

Diese Richterin sollte sofort entlassen werden. Sie steht nicht mehr auf dem Boden unserer grundordnung.

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21. März 2007 17:02

Hurra, wir kapitulieren - noch nicht...

Heiko Franke (Heiko.Franke)

Mir als Jurist und Bürger dieses Landes stehen die Haare zu Berge, wenn ich so etwas lese. Wie kann es überhaupt zu einem solchen Urteil kommen?
Die Begründung ist abenteuerlich.

Wir müssen etwas dagegen tun, dass solche Vorstellungen überhaupt eine Chance haben. Ich bin mir sicher, dass alle vernünftigen Bürger dieses Staates davon ausgehen, dass unsere Regelungen hier für alle gelten. Wer hier lebt, unterliegt dieser Rechtsordnung.
Aber es gibt leider zu viele Menschen, die das immer noch nicht verstanden haben oder meinen, sie müssten (pseudo-)"tolerant" agieren. Vielleicht haben sie auch einfach nur Angst. Wovor? Wir müssen unsere Werte verteidigen. Gerade die Gerichtsbarkeit muss das tun. Die Parteien seien ebenfalls dazu aufgerufen, insbesondere diejenigen, die allzu gern auf Kuschelkurs mit andersartigen Überzeugungen gehen. Deutschland ist zu defensiv beim Schutz seiner Errungenschaften.

Ich empfehle diesbezüglich Henryk Broders "Hurra, wir kapitulieren". Das Buch öffnet einem die Augen.

Ich kann hier die Leser beruhigen, die Angst davor haben, das deutsche Rechtssystem richte sich zumindest teilweise bereits nach religiös-rechtlichen Anschauungen anderer Rechtskreise. Das ist (noch) nicht der Fall.

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21. März 2007 17:02

Nein Herr Pütz

Malchus Giersch (der_rote_Hugo)

das darf man eben nicht schreiben in Deutschland, weil heterosexuelles Leben genauso "ungesund" ist, wie Sie sich auszudrücken belieben. Offenbar muß man Sie beispielsweise an den großen Kindesmißbrauchskandal in Frankfreich erinnern, in dem klassische Eheleute ihr Kinder an Verbrecher vermietet haben oder schlimmer noch den Mißbrauch selber durchgeführt und die Aufnahmen verkauft haben.

Vielleicht ziehen Sie bei Gelegenheit vor Gericht und lassen alles verbieten, was Ihnen in unserem Land suspekt ist. Dann braucht es auch keine Scharia mehr!

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21. März 2007 16:49

Warum brauchen wir das Grundgesetz eigentlich noch,

Markus Müller-Dott (mmd1965)

wenn unsere Justiz dafür sorgt, dass religiöse Bücher über dem Gesetz stehen?

So langsam aber sicher graut mir vor so viel Dummheit und/oder Gutmenschentum, die bzw. das die Grundfesten unserer Wertegesellschaft in Frage stellt.

Damit solch ein peinlicher Fall aber auch wirklich nicht mehr vorkommt, empfehle ich dringend die Abschaffung des Grundgesetzes und die Einführung der Scharia in Deutschland.

Ach ja, ich hab' mich schon mal nach einem schönen Fez umgeschaut, man muss ja bald "mit der Mode gehen".

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21. März 2007 16:43

Krankhaft

Jürgen Schmidtmann (schmidtmann3)

Wie krank ist die Richterin im Kopf. Was interessiert uns der Koran. Unser Rechtssystem steht auf anderen Füßen, hat eine abendländische Ausrichtung und gilt für alle gleich. Diese Richterin sollte man sofort aus dem Amt jagen und nie mehr Recht sprechen lassen und das auch noch im Namen des Volkes. Wenn man nun noch Ackermann, Hartz und andere Urteile betrachtet, stellt sich die Frage, wohin driftet unser Rechtssystem. Und diese Frage impliziert, dass man sich Sorgen machten muss um die 3. Gewalt.

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21. März 2007 16:13

dieselbe Richterin?

Kai Klinge (kaaa)

Es scheint sich hier um dieselbe Richterin zu handeln, die vor gut 10 Jahren meinen schlüssigen Aussagen als Zeuge -und absolut weißer Weste- und Opfer (Faustschlag ins Gesicht ohne Grund) weniger glaubte als den widersprüchlichen armseligen Ausflüchten des einschlägig vorbestraften musilimischenTäters mit der Begründung: "Man wolle seine Rehabilitation nicht gefährden". Seinerzeit griff der Staatsanwalt ein und es kam immerhin zu einem Schuldspruch. Jedoch ohne Strafe! ;-)
Herrlich! Wie verquer kann man als Richterin sein? Wahrscheinlich wollte sie nicht als Feministin gelten und hat nun den Koran für ihre politische Korrektheit bemüht.
Diese Erlebnisse zeigen mir immernoch überdeutlich, was Quoten in Berufen mit sich bringen. Jedenfalls keine Qualität.
Seinerzeit sagte ich der Richterin, "der Prozess sei eine Farce und ich fühle mich auf den Arm genommen". Mehr bleibt einem nicht...

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21. März 2007 16:00

Ungläubiges Kopfschütteln

Kim Norman Thiebus (Teuton1c)

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie es zu diesem Urteil kommen konnte. Weitere Hintergründe würden mich an dieser Stelle brennend interessieren.

Diese Richterin muss doch entscheidende Beweggründe gehabt haben. Schließlich liegt der angesprochene Härtefall bereits vor, wenn ein Ehegatte häufig schwer beleidigt oder in der Ehre schwer verletzt wird. Auch eine schwere Bedrohung (und ich weiß nicht, was schwerer sein kann, als die Morddrohung) ist ein beileibe hinreichender Grund.

Es geht nicht in meinen Kopf. Ist denn wenigstens bekannt wie der Ehemann oder die Vertretung argumetiert?

Trotz allem, der heraufziehende Sturm der Entrüstung sollte sich lieber seine Energie für den Moment aufheben, an dem alle Fakten auf dem Tisch liegen. Die Schlagworte Koran, Frau und Misshandlung führen wieder dazu, dass alle, die im weiteren Sinn thematisch berührt sind, ihre übliche Entrüstung "aufführen". Die Grenze zwischen Profilierung und Engagement ist bereits nicht mehr erkennbar.

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21. März 2007 15:56

Erst der Anfang

Christian Barzel (Falke27)

werden solche Urteile sein.
Angesichts der kippenden Verhältnisse wird über kurz oder lang die Scharia eingeführt werden. Und angesichts der Entwicklung Europas in den letzten 6 Jahrzehnten, habe ich da nicht einmal Mitleid.

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21. März 2007 15:33

Befangenheit oder Verwirrtheit oder Unfähigkeit

Bernhard Schmitz (DerKetzer)

Aus dem Beitrag geht nicht hervor, inwieweit die Familienrichterin befangen gewesen sein soll.

Dass Recht territorial gilt und nicht "objektorientiert" (wie wir IT-ler sagen), sollte doch wohl selbstverständlich sein. Oder erwartet die Richterin allen Ernstes, dass wir uns in der BRD jedesmal informieren müssen, welchem Rechtssystem jemand angehört, mit dem wir zu tun haben?

Aus welchem anderen Kulturkreis oder Rechtssystem jemand kommt, ist hier wirklich nicht relevant.

Oder gibt es da tatsächlich Ausnahmen?

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21. März 2007 15:29

Frühlingsboten der kommenden Scharia in D ?

Norbert Pütz (nevergiveup)

Ist das mit einer Überweisung an einen anderen Richter getan? Wird nicht der scheibchenweise Vormarsch der Scharia nach D gefördert? Zuerst widerspricht man, aber nicht vehement. Dann toleriert man. Dann ändert man die Gesetze. Ein schleichender Prozess. So war das auch mit der Gehirnwäsche in Richtung Anerkennung von Homosexualität, obwohl dieser Lebensstil hochgradig selbstgefährdend und ungesund ist. Darf man das noch schreiben in Deutschland?

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