11. Juni 2008 Der Staatsgerichtshof hat Studiengebühren in Hessen grundsätzlich für zulässig erklärt. Das 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführte Gesetz verstoße nicht gegen die hessische Verfassung, erklärte das Gericht in Wiesbaden am Mittwoch. Die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken will die Studiengebühren von 500 Euro je Semester mit einem neuen Gesetz wieder abschaffen.
Die Entscheidung der Richter fiel mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp aus. Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung hinderten den Gesetzgeber nicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Der fragliche Artikel beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums. Wichtig sei allerdings, dass durch die Erhebung von Gebühren niemand vom Studium ausgeschlossen werde.
Gerichtshof-Präsident: Gebühren verfassungswidrig
Dieser Vorgabe der Verfassung habe der Gesetzgeber mit der Einführung eines Darlehensanspruchs für alle Studierenden Rechnung getragen, sagte Wolski. Dass die Darlehen ohne Bonitätsprüfung und für Bafög-Empfänger auch noch zinsfrei eingeräumt würden, führe zu einer sozialen Abfederung, so dass auch wirtschaftlich schlechter gestellte Personen ein Studium aufnehmen könnten.
Das Gesetz verletze den Grundsatz des unentgeltlichen Schulbesuchs und verstoße deshalb gegen die Verfassung, argumentierte dagegen der neue Präsident des Gerichtshofes, Klaus Lange, im Namen von fünf Kollegen. Es sei widersinnig, wenn die Richtermehrheit die Darlehensschulden als Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Studenten werteten.
CDU-Fraktionschef im Landtag, Christean Wagner, bezeichnete das Urteil als weit reichende und bedeutende Entscheidung. Der hessische DBG-Vorsitzende Stefan Körzell nannte das Mehrheitsvotum dagegen politisch gefärbt. Er setze jetzt auf die Abschaffung der Studiengebühren durch den Landtag. Studentenvertreter kündigten weitere Proteste an.
Linke Mehrheit im Landtag nimmt zweiten Anlauf
Gegen die Gebühren hatten SPD und Grüne geklagt; außerdem liegt den Richtern einen Volksklage mit fast 80.000 Unterschriften vor. Das Gesetz stand auf dem Prüfstand, weil nach Artikel 59 der Landesverfassung Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein muss. Derselbe Artikel räumt aber die Möglichkeit eines angemessenen Schulgeldes ein, sofern die wirtschaftliche Lage des Schülers es erlaubt. In Hessen gibt es günstige Kredite zur Finanzierung von Studiengebühren.
Die frühere CDU-Alleinregierung hatte allgemeine Studiengebühren von 500 Euro pro Semester zum Wintersemester 2007/2008 eingeführt. Mittlerweile hat die linke Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken ein neues Gesetz beschlossen, um die Gebühren zum kommenden Wintersemester wieder abzuschaffen. Weil ein zentraler Passus fehlt, weigert sich Ministerpräsident Roland Koch (CDU), das Gesetz in Kraft zu setzen. Der Landtag will den Text bei einer Sondersitzung am 17. Juni korrigieren. Am Tag vor dem Urteil demonstrierten noch einmal in Frankfurt mehrere hundert Studenten gegen die Gebühren.
Derweil kündigte die FDP-Fraktion nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs an, sie werde für eine Wiedereinführung der Hochschulgebühr eintreten, falls sich die politischen Mehrheitsverhältnisse im Landtag wieder änderten. Dies ist aus Qualitäts- und Wettbewerbsgründen sowohl notwendig als auch sinnvoll, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der Liberalen, Nicola Beer. Die linke Landtagsmehrheit sei mit dem Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren auf dem Holzweg.
Text: FAZ.NET mit dpa/lhe/AP
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