Rechtliche Schritte

Spiegel erwägt Strafanzeige gegen NPD-Abgeordneten

26. September 2005 Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat dem sächsischen NPD-Abgeordneten Klaus-Jürgen Menzel Volksverhetzung vorgeworfen. Präsident Paul Spiegel kündigte im Berliner „Tagesspiegel“ eine Strafanzeige gegen den stellvertretenden Landesvorsitzenden der rechtsextremen Partei an.

Dem Bericht zufolge hatte Menzel in einem am vergangenen Donnerstag ausgestrahlten Beitrag des Fernsehmagazins „Kontraste“ geäußert: „Ich halte den Führer (Adolf Hitler) nach wie vor für einen großen Staatsmann, vielleicht einen der größten, den wir je gehabt haben.“ Was der NPD-Mann von sich gegeben habe, „ist nach unserer Meinung Volksverhetzung“, sagte Spiegel.

Er bezog sich auf den im März vom Bundestag erweiterten Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs. In dem neuen Absatz 4 steht: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“ Der Bundestag wollte damit unter anderem ein Verbot von Neonazi-Aufmärschen erleichtern. Menzel habe in dem Beitrag auch gesagt, er möchte die deutschen Grenzen vom 1. September 1939 wiederhaben, „mit Einschluß von Sudetenland und Österreich“, berichtet die Zeitung.



Text: Reuters
Bildmaterial: picture-alliance / dpa