Hessen

Kein Strafverfahren gegen Ypsilanti

04. Juli 2008 Die Strafanzeigen gegen Hessens SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti und andere Sozialdemokraten wegen massiver Kritik an der SPD-Landtagsabgeordneten Dagmar Metzger bleiben ohne Folgen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilte am Freitag mit, die Kritik habe sich jeweils im Rahmen der üblichen und erlaubten politischen Auseinandersetzung gehalten. Damit wird es keine Strafverfahren wegen „Nötigung eines Verfassungsorgans“ geben.

Gefolgschaft verweigert

Metzger hatte sich im Frühjahr dem Plan der hessischen SPD-Landesvorsitzenden Ypsilanti verweigert, eine von der Linken tolerierte rot-grüne Minderheitsregierung zu bilden. Parteifreunde hatten sie deshalb heftig kritisiert und ihr auch nahegelegt, das Mandat niederzulegen. Daraufhin gab es mehrere Anzeigen unter anderem gegen Ypsilanti und den SPD-Bundestagsabgeordneten Hermann Scheer.

Parteiinterne Konsequenzen

Die Strafanzeigen wurden einzeln bearbeitet. Zur ersten Entscheidung gegen ein Strafverfahren hatte die Bundesanwaltschaft angemerkt, „dass es den Parteien durch den Grundsatz des freien Mandats nicht verwehrt ist, auf die Einhaltung der Partei- und Fraktionslinie zu drängen“.

Es sei mit demokratischen Prinzipien auch vereinbar und verfassungsrechtlich unbedenklich, „wenn Abgeordnete für den Fall der Nichteinhaltung dieser Linie mit parteiinternen Konsequenzen konfrontiert werden“.“



Text: FAZ.NET mit dpa/lhe
Bildmaterial: dpa