Von Lena Bopp
02. Januar 2008 Der Hort des Widerstandes öffnet um sieben. An der Wand flattert im kalten Wind ein handgeschriebener Zettel: "Geschlossene Gesellschaft. Zutritt nur für Mitglieder des Vereins ,Schall und Rauch'."
Knarrt die Tür, dann blickt der Wirt hinter dem Tresen jedes Mal misstrauisch auf und entspannt seine Züge erst, wenn ein vertrautes Gesicht aus der Dunkelheit erscheint. So wie der Mann mittleren Alters mit den langen weißen Haaren und dem faltigen Gesicht. Markus Künzel ist Anwalt und vertritt die kleine Eckkneipe im Frankfurter Stadtteil Bornheim in ihrem Kampf gegen das hessische Nichtraucherschutzgesetz. "Ein Kristallweizen?", fragt der Wirt. "Wenn's sein muss." Man kennt sich.
Zigaretten sind eine legale Droge
Markus Künzel wohnt in Bornheim, dreht seine Zigaretten selbst und vertreibt sich den Feierabend in dem Lokal, das zu seiner Stammkneipe wurde, seitdem am 1. Oktober dieses Jahres in Hessen das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft trat. Das Gesetz verbietet das Rauchen in Behörden, öffentlichen Einrichtungen wie Bildungs- und Sportstätten sowie in der Gastronomie. In Kneipen und Restaurants dürfen Raucher nur in vollständig abgetrennten und gekennzeichneten Räumen weiter qualmen, sofern andere Personen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Jargon der Gaststättenbranche wird deshalb von Einraum- und Zweiraumlokalen gesprochen. In den Einraumlokalen, zu der auch die Eckkneipe von Luzie Hartel gehört, gilt eigentlich seit drei Monaten striktes Rauchverbot.
Die dichten Rauchschwaden aber, die über ihrem Tresen hängen, erzählen eine andere Geschichte. "Wenn wir als Einraumkneipe das Gesetz nicht boykottieren würden, wären wir schon pleite", sagt Luzie Hartel. Seit neun Jahren betreibt sie das Lokal und sagt, sie mache seit jeher, "was gut für die Gäste ist". Dass Rauchen auf einmal nicht mehr gut sein soll, ist ihr unbegreiflich. "Zigaretten sind eine legale Droge. Sie sind nicht verboten und nicht kriminell." Ihre Gäste haben auf Anraten des Anwalts den Verein "Schall und Rauch" gegründet, der wiederum die Kneipe von Luzie Hartel mietet. Denn "nichtkommerzielle Vereine" sind in Hessen wie auch in anderen Bundesländern vom Rauchverbot ausgenommen. Frau Hartel und ihr Anwalt hoffen auf diese Weise, die gesetzliche Vorschrift zu umgehen - ohne gleich gegen sie zu verstoßen.
Gewohnheit und Geborgenheit
Man darf die Schaffung eines Vereins aus Gründen des Protestes wohl als die zivilste Form des zivilen Ungehorsams bezeichnen. Der Frankfurter Verein erhebt keinen Mitgliedsbeitrag und hat rund tausend Mitglieder. Die Worte, die sie wählen, um zu erklären, warum sie sich gegen das Rauchverbot wehren, sind unspektakulär und hier wie dort stets die gleichen. Es gehe um Gemütlichkeit, sagen sie. Um ein Bier am Feierabend, den Plausch mit Freunden, den Absacker am Ende der Nacht und um liebgewonnene Gewohnheiten und die Geborgenheit, die sie bieten.
Sie wissen natürlich, dass das alles schwache Argumente sind im Vergleich zu dem Zweck, den die Landesregierungen und die in der Sache hinter ihnen stehende Bundesregierung mit den Nichtraucherschutzgesetzen verfolgen. Nach einer Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sterben jedes Jahr mehr als 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens. Und das Statistische Bundesamt schätzt, dass drei Viertel der Gesamtbevölkerung nicht rauchen.
Spanische Lösung
Bei einem Treffen im Frühjahr in Berlin haben sich die Ministerpräsidenten der Länder deswegen darauf geeinigt, Rauchverbote zu erlassen. In Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen sind die Gesetze schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2008 werden neun weitere Bundesländer folgen (siehe auch: ). In Berlin haben die Gastwirte derweil bereits angekündigt, das Rauchverbot nicht zur Kenntnis zu nehmen - zumindest so lange, bis im Juli die Übergangsfrist endet und sie bei Verstößen mit Bußgeldern zu rechnen haben. In Hamburg und Niedersachsen wehren sich die Kneipiers mit Volksinitiativen gegen die Gesetze.
Die Wirte in Frankfurt sprechen sich indes nicht allgemein gegen das Rauchverbot aus. "Die Nichtraucher sollen ruhig geschützt werden", sagt Jörg Ohst, der das "Bistro am Merianplatz" ebenfalls in Frankfurt-Bornheim führt. "Aber man sollte zumindest den Betreibern von Einraumkneipen die Entscheidung selbst überlassen, ob in ihren Lokalen geraucht werden darf oder nicht." Diese Forderung wird als "spanische Lösung" bezeichnet. In Spanien dürfen kleine Betriebe selbst wählen, ob sie das Rauchen verbieten. Sie müssen ihre Kneipen dann lediglich entsprechend kennzeichnen.
Wo bleiben die Nichtraucher?
Ohst betreibt sein Bistro seit 23 Jahren und klagt seit der Einführung des Rauchverbots über mutmaßliche Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent. Mit Zahlen belegen kann er diesen Rückgang freilich nicht. Dafür sei es zu früh. "Aber an manchen Tagen nehme ich 50 oder 60 Euro ein. Und ich habe Fixkosten von 6000 Euro im Monat." Die Kündigungsfrist für sein Bistro betrage sechs Monate; ob er die überstehen könne, ohne Insolvenz anzumelden, hält er für fraglich.
Als Ohst an diesem kalten Abend vor sein Lokal tritt, um sich eine Zigarette anzuzünden, laufen rund hundert Frankfurter Gastwirte vorbei und protestieren. "Montagsdemonstrationen" nennen sie ihren wöchentlich stattfindenden Protestzug. Auf selbstgebastelte Holzkreuze haben sie Rauchverbotsschilder geklebt und tragen das hessische Nichtraucherschutzgesetz sinnbildlich zu Grabe. Auf anderen Schildern steht "Roland Koch hat uns entmündigt". Die Frau an der Spitze des Zuges wird nicht müde, ins Mikrofon zu rufen, eine Entmündigung habe es in der deutschen Geschichte schon einmal gegeben. Nun habe der Staat den Gastwirten wieder den ersten Artikel des Grundgesetzes weggenommen. Ohst hat ungleich banalere Sorgen. "Ich kann die Leute namentlich nennen, die nicht mehr kommen, weil sie nicht mehr rauchen dürfen", sagt er. "Und es kommt auch niemand, der sie ersetzen würde. Wo bleiben denn die Nichtraucher, die das Gesetz so befürwortet haben?"
Schummriges Raucher-Refugium
Dies fragen viele Wirte sogenannter "Pilsstuben", und sie stellen die Frage auch dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der um das Wohl seiner Klientel in Sorge ist. Die Reaktionen auf die neuen Bestimmungen seien zu fünfzig Prozent positiv und zu fünfzig Prozent negativ, sagt der Referent Julius Wagner. Viele Bürger erkundigten sich, in welchen Restaurants nicht geraucht werde. "Das Bedürfnis nach rauchfreien Lokalen ist groß, aber das war es schon immer", sagt er. Nach den ersten Erfahrungen zu urteilen, seien größere Restaurants durchaus in der Lage, die Folgen der Umstellung zu meistern. Zwar klagten auch einige Betreiber von Speisegaststätten, weil die Gäste nach dem Essen weniger lange in den Restaurants verweilten und weniger Getränke konsumierten. Aber die Schwierigkeiten seien für die kleinen Kneipen deutlich größer. "Es ist eine Umerziehungskiste, die da stattfindet. Wenn es nicht gelingt, den wegfallenden Kundenstamm durch einen neuen zu ersetzen, sieht es schlecht aus für diese Gastronomie."
Die Dehoga unterstützt deswegen Gastwirte aus Baden-Württemberg und Thüringen, die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht haben. Unterstützt werden sie dabei von dem Rechtsanwalt und ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz. Nach ihrer Auffassung stellen die Regelungen einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Wirte und in das Eigentumsrecht dar, zudem würden die Betreiber von Einraumgaststätten schlechter gestellt als die von Gaststätten mit mehreren Räumen. Ihnen das Rauchen ihrer Gäste gänzlich zu verbieten sei ein unzumutbarer und unverhältnismäßiger Eingriff.
Auf rechtliche Auseinandersetzungen bereitet man sich derweil auch in Frankfurt vor. Das Ordnungsamt hat zwar angekündigt, bis Mitte Februar - also bis nach Karneval - "große Toleranz" gegenüber den Rauchern walten zu lassen. Bisher ist an der Ecke in Bornheim noch kein Ordnungshüter aufgetaucht. Doch dass ihr selbstgeschaffenes schummriges Raucher-Refugium in Gefahr ist, wissen sowohl Frau Hartel als auch ihr Anwalt Künzel. Die Wirtin spricht von einer "Interims-Lösung", einem "dummen Gefühl" und davon, dass "nichts geregelt ist". Und der Anwalt sagt, ihnen sei klar, dass der Laden so lange liefe, bis "jemand dazwischenhaut und über diese rechtliche Konstruktion entscheidet".
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, F.A.Z. - Foto Wolfgang Eilmes, FAZ.NET, reuters
Die Bunte darf nicht bewegt werden: der Streit um die Nofretete spitzt sich ![]()
Grüner die Glocken nie klingen
Geldregen über Spanien: Madrilenen im Glück
Wie in der industriellen Revolution
Blick auf den Finanzmarkt: Die Anleger beschenken sich selbst
| Tops | in % | |
| Infineon | +3,63% | |
| Volkswagen | +1,58% | |
| Dt. Telekom | +1,26% |
| Flops | in % | |
| Commerzbank | −1,17% | |
| Dt. Bank | −1,36% | |
| K+S | −1,76% |