
Wenn man Frauen das Kopftuch verbietet, sollte Männern auch die Kravatte verboten werden. Wer eine Kravatte trägt, propagiert eine antiquierte bürgerlich-aristokratisch-faschistische Ideologie, verherrlicht die Ausbeutung der Arbeiter und verharmlost die Wirtschaftskriminalität. Vielleicht sollte Kleidung grundsätzlich auf ihre Funktionalität gegen Kälte und Sonneneinstrahlung reduziet werden. Wer sich unnötig kleidet, hat vermutlich etwas zu verbergen und wahrscheinlich nichts Gutes im Sinne.

Danke dem Verwaltungsgericht, das jetzt endlich mit dieser so schizophrenen und zynischen Ungleichbehandlung aufgeräumt hat.
Entweder das Verbot a l l e r Zeichen einer Religionszugehörigkeit im Unterricht oder Erlaubnis für
a l l e!

Dieses Land ist doch zu komisch. Da reden wir 60 Jahre von Gleichbehandlung udn Gerechtigkeit und regen uns darüber auf, dass einige Personen Kopftücher tragen und andere eine Nonnentracht. Es gibt nur 2 Optionen - definitiv. Entweder wir verbieten in unseren Schulen jegliches Zeigen von Glaubensbekenntnis - sprich Kopftücher, Kreuze, Nonnentrachten etc... oder wir erlauben es. Selektieren können wir nicht. Wir machen uns ja lächerlich auf der Welt. Na gut das sind wir schon. Peinlich Peinlich.
Meiner Meinung nach sollte man es nicht verbieten. Wir alle sind Menschen, wir werden gebildet und haben Erfahrung. Auch unsere Schüler gehen von Klasse zu Klasse und machen ihre Erfahrung. Niemand kann sie zu irgendeiner Religion zwingen oder überzeugen. Nur wenn wir das gestatten, erzeugen wir eine Generation, welche so viel Ehre und Verständnis aufweist, die ein zivilisiertes Land haben sollte. Die Diskussion dreht sich um die Ansicht. Den Inhalt einer Religion kann man nicht mit der Ansicht eintrichtern. Wenn sie anfängt, ind er Schule, Werbung zu machen, dann kann man sich damit befassen. Sonst müsste man die Menschenrechte außer Kraft setzen.

Dass das Verwaltungsgericht im Kopftuchstreit die Tür zu Einzelfallregelungen geöffnet hat, ist sehr zu begrüßen. Dennoch gilt, dass ein muslimisches Kopftuch und die katholische Ordenstracht nicht dasselbe sind. Geistliche Kleidung kann nicht einfach zur Privatangelegenheit erklärt werden, denn juristisch gesehen stellt sie eine Amtkleidung dar (nicht nur eine "Berufskleidung", wie die Stuttgarter Landesregierung jetzt argumentiert). Diese zu schützen sind die staalichen Behörden nach Art. 10 des Reichskonkordats (das als internationaler Vertrag nachrangiges Recht bricht) eindeutig verpflichtet. Demgegenüber ist das muslimische Kopftuch ein rein privates Kleidungsstück, selbst wenn es aus religiösen Gründen getragen wird.

Die Nonnen in Baden-Baden sind "ausgeliehene" Hilfskräfte, so wie Briefträger, die den Schülern gelegentlich das Posthorn erklären sollen oder Polizisten, die Verkehrsunterricht erteilen. Ein Stirnrunzeln genügt und sie sehen die Schule nur noch von außen - und Geld gibt`s auch nicht vom Kultusminister.
Auf den ersten und auch den weiteren Blick ist erkennbar, daß ein substanzieller Unterschied zur justitiablen beamteten Lehrkraft besteht, die Gegenstand der Denksportübungen des VGH Stuttgart werden wollte. Warum - in Gottes Namen - eigentlich?
Nach allgemeinem und auch atheistischem Verständnis ist Post-, Polizei- und Nonnentracht beruflich bedingt. Wer weiß schon, was die Nonne wirklich denkt?
Die Lösung liegt nahe: Lehrer werden nur noch mit Zeitverträgen eingestellt, regelmäßig auf Zuverlässigkeit geprüft und die gebundene Konfessionsschule wieder eingeführt.
Es geht doch, wenn man nur will.

das nicht tragen eines kopftuches ist keineswegs neutral. es ist nur gängig deshalb normal. das nicht-tragen symbolisiert ebenfalls eine weltanschauung eine "religion". deshalb können einzelne personen nie neutral sein in dem was sie anziehen. sie können in ihrem verhalten neutralität wahren.
deshalb ist diese diskussion für mich eher absurd.
dass in einem land ein gesetz erlassen wird, welches ausschliesslich die muslime ausschliesst, ist ein zeichen der intolleranz, als dass das kopftuch ein politisches symbol wäre. dem ist nämlich nicht so, dies ist eine unterstellung, die von niemandem je bewiesen worden ist und je bewiesen werden könnte. mit solchem banalen argumenten kann man menschen abhalten solange man die macht hat.
mit dieser intolleranz müssen die muslime leben solange sie nicht bestimmte positionen inne haben. in 50 jahren wird die wahrheit daher anders aussehen. dies ist sicherlich kein trost für die intolleranten christen dieses landes.

Es ist ja nicht nur das Kopftuch mit dem sich die Frau die Haare verbergen muß, auch Arme und Beine dürfen nicht zu sehen sein. Oder haben Sie schon einmal bei dieser sommerlichen Hitze eine Muslima in Shorts und ärmelosem Top gesehen?

Die Entscheidung des VG Stuttgart wird sicherlich einer juristischen Überprüfung in einem Berufungsverfahren nicht standhalten. Es bleibt zu hoffen, dass der VGH Ba.-Wü. alsbald die Berufung zulassen wird - natürlich immer vorausgesetzt, das Land schafft es, die Hürden des Berufungszulassungsverfahrens zu nehmen. Letztere Einschränkung wird man machen müssen, weil unerklärlich ist, wie das VG Stuttgart bei einem ordentlichen Sachvortrag des beklagten Landes auf derartig merkwürdige Gedanken verfallen konnte, die mit Blick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs ja sicherlich nicht überraschend ins Verfahren eingebracht wurden.
Oder hat es das Land etwa versäumt, im erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren ordentlich vorzutragen?