
Bald wird es noch enger: Der Plenarsaal des Landtags ist nur für 110 Abgeordnete ausgelegt - doch künftig sind es 118
20. Januar 2009 Der neue Hessische Landtag, fertiggestellt im März 2008, ist ein Gesamtkunstwerk. 110 Sitze, die das Gesetz für die Volksvertreter vorsieht, sind im Plenarsaal genau abgezirkelt zu einem harmonischen Zweidrittelkreis. Und so wird den Innenarchitekten wohl das Herz geblutet haben, als sie am späten Sonntagabend erfuhren, dass der Platz nicht reicht und dass noch acht Sessel für „Überhang- und Ausgleichsmandate“ dazugequetscht werden müssen.
Schuld hat natürlich die SPD. Weil sie am 18. Januar quer durchs Land so schwach abgeschnitten hat, konnte die CDU mehr Direktkandidaten erringen, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen an Sitzen zugestanden hätte. Und da eben der Gesetzgeber diesen „Landesstimmen“ Priorität eingeräumt, wird nach Paragraph 10 Absatz 5 des Landtagswahlgesetzes Gerechtigkeit geschaffen für den Fall, der bisher in der Geschichte Hessens noch nie eingetreten ist: Die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze erhöhe sich unter diesen Umständen so lange, bis besagte „Proportion“ erreicht sei, heißt es im Wahlgesetz.
Zwei Sitze mehr für die SPD
Weil sich 46 CDU-Kandidaten direkt in den Wahlkreisen durchsetzten – vier mehr als der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis von 37,2 Prozent zugestanden hätten –, schwillt die Zahl der Sitze zumindest für die nächsten fünf Jahre auf 118 an. Die Fraktion der SPD wird zum Ausgleich von 27 auf 29 aufgestockt, die FDP und die Grünen erhalten 20 und 17 und damit jeweils einen Sitz mehr als zunächst errechnet.
Ob schon bei der konstituierenden Sitzung des Landtags am 5. Februar der unverhoffte parlamentarische Zuwachs festverankerte Plätze haben wird oder sich zunächst mit Klappstühlen auf den Gängen behelfen muss, ließ der Sprecher des Landtags, Matthäus Friederich, offen. Man beginne sofort mit der Planung, sagte er. Der Landtag sei auch architektonisch „bis zu einem gewissen Grad flexibel“.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp