Bilanzregeln

Versicherer befürchten Nachteile aus neuer Bilanzregel

12. Januar 2005 Die Einführung von IFRS 4 und die damit verbundene stärkere Orientierung an Marktwerten sei zwar positiv zu werten. Doch bei der nächsten Phase müsse die Assekuranz in die Standardsetzung besser einbezogen werden, hieß es auf einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Verbände aus der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Deutschland.

Es müsse vor allem verhindert werden, daß die neuen Regeln zu einer "künstlichen Schwankung der Ergebnisse" führten, sagte Susanne Kanngiesser, die bei der Allianz die Konzernrechnungslegung leitet. So sei in der nun geltenden Form von IFRS die Aktivseite an Marktwerten orientiert, nicht aber die Passivseite der Versichererbilanz. Komme es beispielsweise zu Veränderungen des Marktzinses, schwanke nach IFRS nur die eine Seite der Bilanz. Das führe zu Schwankungen im Ergebnis, die nicht die wirkliche Entwicklung spiegelten.

Alle börsennotierten Unternehmen müssen von 2005 an Versicherungsverträge nach IFRS 4 bilanzieren. Das Kürzel steht für International Financial Reporting Standard. Diese Form der Bilanzierung auf Konzernebene soll die Transparenz vor allem gegenüber den Anlegern erhöhen. Daneben müssen alle Gesellschaften für ihre rechtlichen Einheiten Einzelabschlüsse vorlegen, in Deutschland zum Beispiel nach dem Handelsgesetzbuch, die auch für die Steuerbilanz grundlegend sind. Die IFRS-Bilanzierung dient also zunächst nur der Information. Doch viele Versicherer fürchten, daß die neuen Regeln im Laufe der kommenden Jahre auch auf die Praxis der Aufsichtsbehörden und der Finanzbehörden abfärben. Insbesondere die Schwankungsrückstellung scheint in Gefahr zu sein. Durch sie können die Unternehmen die volatilen Schadensverläufe über die Jahre glätten. Die Rückstellungen mindern die Gewinne und damit die Steuerlast. Nach IFRS 4 sind solche Rückstellungen nicht erlaubt.

Ein Vertreter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sagte zwar, die Schwankungsrückstellung werde es auch mittel- und langfristig geben. Wichtige Unternehmen rechnen aber offenbar mit einer anderen Entwicklung. In Österreich können die Rückstellungen zur Schwankungsreserve schon heute nur noch zu 50 Prozent steuermindernd angerechnet werden, berichtete Hannes Bogner, Finanzvorstand der Uniqua, der größten österreichischen Versicherungsgesellschaft. Susanne Kanngiesser von der Allianz erwartet, daß die Steuerbehörden das Thema in den kommenden Jahren aufgreifen werden.

Insbesondere für die Lebensversicherer könnten die neuen Bilanzierungen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell haben. Negative Veränderungen auf den Kapitalmärkten führten nun unmittelbar zu einer Belastung des Ergebnisses, sagte Roland Geissmann, Finanzvorstand der Helvetia Patria. In der alten Bilanzwelt hätten die Gesellschaften leichter eine Erholung auf den Kapitalmärkten abwarten können. In der neuen Bilanzwelt wachse der Druck, schnell zu reagieren. Die Kosten der Garantien aus Lebensversicherungsverträgen würden offenbar. Das werde dazu führen, daß entweder verstärkt Produkte ohne Garantie oder die Garantien nur noch zu höheren Preisen angeboten würden. (ruh.)

Neuer Standard

IFRS steht für International Financial Reporting Standard. Die neuen Bilanzierungsregeln gelten von diesem Jahr an für alle 7000 börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union. Sie müssen ihre Konzernbilanzen von nationalen auf den internationalen Standard umstellen. Das führt unter anderem zu einer marktnäheren Bewertung der Vermögenswerte und der Zahlungsverpflichtungen. Dadurch sollen Transparenz und Vergleichbarkeit aus Sicht der Investoren verbessert werden. Die Regeln für die Versicherungswirtschaft werden in zwei Schritten geändert. Für den ersten, seit Anfang 2005 geltenden Schritt steht das Kürzel IFRS 4. Dieser Standard schreibt vor, wie börsennotierte Unternehmen Versicherungsverträge bilanzieren müssen. In der seit wenigen Tagen geltenden Phase sind allerdings nur einige Teilbereiche standardisiert worden, etwa die Definition, was eine Versicherung ist. In anderen wichtigen Teilbereichen bilanzieren die Unternehmen gegenüber den Anlegern weiterhin nach den Regeln, die sie schon vorher angewendet haben. Zudem müssen sie für die Steuer- und Aufsichtsbehörden weitere Bilanzen erstellen.



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.01.2005, Nr. 10 / Seite 12

 
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