Politkowskaja-Prozess

Russische Justiz

Von Kerstin Holm

27. November 2008 Die Strenge der russischen Gesetze wird ausgeglichen durch ihre eher unverbindliche Einhaltung, lautet ein Befund des russischen Schriftstellers Saltykow-Schtschedrin, der nach hundertfünfzig Jahren nichts von seiner Frische verloren hat.

Bei der Gerichtsverhandlung im Fall der vor zwei Jahren ermordeten Journalistin Anna Politkowskaja fehlt der Hauptverdächtige, Rustam Machmudow, der sich heute in einem europäischen Land aufhalten soll. Dass die Ermittler Machmudows Namen vor einem halben Jahr öffentlich nannten, halten Kollegen von Anna Politkowskaja für eine gezielte Indiskretion, die dem mutmaßlichen Ausführenden der Bluttat die Möglichkeit geben sollte, sich in Sicherheit zu bringen. Der tschetschenische Präsident Kadyrow hingegen, der Anna Politkowskaja mehrfach bedroht habe, wurde nicht einmal als Zeuge verhört, bedauert die Anwältin der Politkowskaja-Familie, Moskalenko.

Schwammigkeit ist Prinzip

Im Politkowskaja-Mordfall müssen sich jetzt ein Antimafia-Milizionär, ein Sicherheitsbeamter sowie zwei Brüder des flüchtigen Rustam Machmudow, Ibrahim und Dschabrail, verantworten. Kindlich kichernd, lassen Ibrahim und Dschabrail Machmudow das Spektakel über sich ergehen. Dass Gerichtsprozesse in Russland noch immer paraphrasierend protokolliert und nicht wörtlich stenographiert werden, liegt an der argumentativen Schwäche beziehungsweise Schwammigkeit der meisten Richter, hat Staranwalt Barschtschewski erklärt. Doch Schwammigkeit ist Prinzip, sie erweitert den Ermessensspielraum.

Politkowskaja-Richter Subow hielt die Pressedokumentatoren erst mit Berufung auf die Geschworenen fern, die angeblich keine Medienpräsenz wünschten. Nachdem ein mutiger Geschworener das im Radio „Echo Moskwy“ als Desinformation entlarvte, erklärte Subow den Prozess für öffentlich, ließ de facto aber nur zwölf Journalisten und keine Fernsehkameras in den Saal. Die zivile Kammer, die von Staats wegen die Interessen der Gesellschaft vertritt, schlug soeben vor, Morde an Journalisten mit solchen an Polizisten und Richtern gleichzusetzen, wofür die Höchststrafe, lebenslängliches Gefängnis, verhängt werden kann. Russische Reporter würden dadurch nicht weniger gefährlich leben. Das Rechtssystem würde nicht transparenter, die Strafverfolgung nicht zuverlässiger. Dafür könnte die Öffentlichkeit ein Schauspiel strenger Bestrafung genießen.

Text: F.A.Z.

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