04. Juli 2003 Es ist schwierig, keine Glosse zu schreiben. Sie will nicht viel, soll nicht aufklären, ermahnen oder belehren. Über die Torheiten der Klugen ein wenig Heiterkeit zu verbreiten - das wäre ihr genug. Eine Heiterkeit, mit der wir ihrer Rezeption gleichwohl nicht entgegensehen können. Denn wir nehmen nicht in Anspruch, die Grenze zwischen Rufmordwerkzeug und Pointe mindestens so genau zu kennen, wie ein vormaliger Kulturstaatsminister sich in den Interna der Berliner Justiz auskennt. So wissen wir nicht, ob wir nicht gemäß Paragraph 185 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe zu rechnen haben. Wir haben nämlich nicht Jus studiert. Michael Naumann übrigens auch nicht. Aber der Herausgeber der "Zeit" ist mit einer Arbeit über Karl Kraus promoviert worden, und diesen Studien verdankt er wohl seine justiztheoretischen Gewißheiten - daß beispielsweise ein Drogenskandal beginnt, wenn die Polizei ihm ein Ende macht. Zur Absicht der Berliner Justizsenatorin, ihn wegen Beleidigung des Generalstaatsanwaltes anzuzeigen, hat Naumann ausgeführt, er sehe dem Verfahren "mit einer gewissen Heiterkeit entgegen, weil ich in Anspruch nehme, die Grenzen zwischen Schmähkritik und einer berechtigten Kritik, zwischen Polemik und Beleidigung mindestens so gut zu kennen, wie die Staatsanwaltschaft sich mit szenetypischen Päckchen auskennt". Am 22. Juni hatte er in einer Fernsehrunde kundgetan, im Fall Friedman habe ein "durchgeknallter Staatsanwalt" ermittelt, der "in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf genießt". Heiter erläutert Naumann heute: "Die Feinheiten der deutschen Sprache müssen vor Gericht geregelt werden. Im Englischen würde man sagen ,he has lost his marbles'. Also ,er hat nicht alle Tassen im Schrank' oder ,er ist durchgeknallt'. Ist das nun eine Beleidigung, oder ist das eine freie Meinungsäußerung in polemischer Absicht?" Und wir Laien hatten gedacht, die Grobheiten der deutschen Sprache müßten vor Gericht geregelt werden. Wir sprechen auch nicht so gut Englisch wie der frühere New Yorker Verleger, erinnern uns nicht mehr genau an die legendäre Filmszene mit Charles Laughton als Verteidiger: "Ladies and Gentlemen of the jury! My learned colleague has evidently lost his marbles. And there, M'lord, I rest my case." Aber unter einem Staatsanwalt, der nicht alle Tassen im Schrank hat, können wir uns durchaus etwas vorstellen. Der Rechtsbrecherjägerberuf macht besessen. Man hat es schon erlebt, daß in so einem Zustand klares Denken nicht mehr stattfindet! Die Objektivität schwindet dahin, und der Selbstgerechte bezieht alles auf sich. Man denke sich einen Generalstaatsanwalt, der sich mit seiner Justizsenatorin anlegt und ihr auf den Kopf zusagt, wer ihn maßregele, der mache Karriere. Ein konstruierter Fall? Öffentlich würde niemand so reden? "Es ist das zweite Mal, daß durch die Inspiration Berliner Politiker gegen mich eine Anzeige erfolgt. Das erste Mal ging es um die Veröffentlichung von Stasi-Unterlagen im Rowohlt-Verlag. Damals regte die Justizsenatorin Jutta Limbach diese Anzeige an. Später wurde sie Verfassungsrichterin. Da die erste mir bekannte Überlegung, mich anzuzeigen, von der Justizsenatorin Schubert stammt, ist ja nicht auszuschließen, daß sie auch irgendwann einmal Verfassungsrichterin in Karlsruhe wird." Was soll man nun zu dieser Einlassung Michael Naumanns sagen? Er hat eine Meise im Ohr? Einen schweren Zacken? Nicht in jedem Fall muß freie Meinungsäußerung in polemischer Absicht an die Grenze gehen. Die Glosse schreibt sich von selbst.
pba.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2003, Nr. 153 / Seite 33
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