07. Juni 2006 Hamburg will eine Entschließung in den Bundesrat einbringen, in der die Vorlage des Mitte Mai von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes scharf kritisiert wird. In der Stellungsnahme des CDU-regierten Stadtstaates, die dieser Zeitung vorliegt, heißt es, das Gesetz schaffe überflüssige Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben, die nicht durch die zugrundeliegenden europäischen Richtlinien zwingend vorgegeben würden. Der Bundesrat, der in diesem Fall nur einspruchsberechtigt ist, nimmt am 16. Juni zu dem Gesetz Stellung; Ende des Monats soll es dem Bundestag zugeleitet werden und dann - wahrscheinlich Anfang Juli - von beiden Kammern beschlossen werden.
Dem Vernehmen nach ist die Initiative Hamburgs mit den unionsregierten Ländern, den B-Ländern in der zweiten Kammer, abgestimmt. Diese sind zwar geneigt, auf eine Verlängerung des parlamentarischen Verfahrens durch Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten; gleichwohl wollen sie mit der Entschließung ihren Widerspruch dokumentieren. Auf diese Weise soll Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein deutliches Signal gesandt, eine Koalitionskrise aber vermieden werden.
Ganz bewußt entschieden
Frau Merkel hatte, anders als im Wahlkampf angekündigt, Forderungen der SPD nachgegeben und die Diskriminierungstatbestände Alter und Behinderung, die die EU-Richtlinien nicht vorgesehen hatten, in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf belassen. Dafür waren ihr in den eigenen Reihen Vorhaltungen gemacht worden. Zuletzt hatte Frau Merkel ihr Vorgehen unterschiedlich begründet.
Auf einer Regionalkonferenz ihrer Partei in Kassel hatte die CDU-Vorsitzende in der vergangenen Woche gesagt, sie habe ganz bewußt entschieden, jene Diskriminierungsmerkmale, die aus dem alten, rot-grünen Gesetzentwurf stammten, nicht wieder herauszustreichen, weil dies von den betroffenen Gruppen als falsches Signal verstanden worden wäre. Wenige Tage später sagte sie vor dem Wirtschaftsrat ihrer Partei, sie habe nicht die Kraft gehabt, den Bitten des Seniorenverbands in der CDU und der Behindertenverbände zu widerstehen.
Bürokratiezuwachs und Rechtsunsicherheit
In der Entschließung des Hamburger Senats heißt es, der Bundesrat erwarte, daß EU-Richtlinien, abgesehen von besonders begründeten Ausnahmefällen, nur eins zu eins in nationales Recht übernommen würden. Die vier Richtlinien aus Brüssel verlangten gerade nicht, daß Kriterien, die nur für das Beschäftigungsrecht gelten sollen, nun für das gesamte Zivilrecht gelten.
Die Folge seien ein erheblicher Bürokratiezuwachs, aber auch eine erhebliche Rechtsunsicherheit über Jahre hinaus, da die im Gesetz verwendeten zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe, wie etwa Benachteiligung oder Belästigung, erst durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden müßten. In dem Entschließungsantrag werden Änderungen des Gesetzentwurfes gefordert, so etwa die Neufassung der Beweislastregelung und die Streichung des zusätzlichen Klagerechts für Betriebsräte. Auch soll die Erstreckung des umfassenden Diskriminierungsverbotes auf private Mietverhältnisse revidiert werden.
Deutlichen Affront gegen Merkel vermeiden
Die Ministerpräsidenten der Union hatten dem Vernehmen nach den Ersten Bürgermeister der Hansestadt, von Beust, beauftragt, eine mehrheitsfähige Entschließungsvorlage zu erarbeiten. Zuvor hatten sie eine Initiative des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministers Pinkwart (FDP) abgelehnt, der einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen wollte, der nicht über die EU-Richtlinien hinausgegangen wäre. Einen so deutlichen Affront gegen Frau Merkel, den ein Gegenentwurf der Länderkammer dargestellt hätte, wollten die Ministerpräsidenten vermeiden.
In den Bundesratsausschüssen waren in der vergangenen Woche bei der Behandlung des Gleichbehandlungsgesetzes mehrere Änderungsanträge aus Niedersachsen und Baden-Württemberg beschlossen worden; es wird aber erwartet, daß die Änderungen im Plenum der Länderkammer keine Chancen auf Bestätigung haben werden. Statt dessen hoffen die B-Länder, daß ihr Entschließungsantrag die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ermuntern wird, den Gesetzentwurf noch in ihrem Sinne zu ändern. Insbesondere unter den Abgeordneten der CSU herrscht große Verärgerung über die Vereinbarung der Führungsspitzen der großen Koalition.
Text: sat. / F.A.Z., 07.06.2006, Nr. 130 / Seite 1
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