Verbraucherinformationsgesetz

Behörden müssen Gammelfleisch-Firmen nennen

Verbraucher sollen künftig besser über Gammelfleisch informiert werden

Verbraucher sollen künftig besser über Gammelfleisch informiert werden

21. September 2007 Das nachgebesserte Verbraucherinformationsgesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die vom Bundestag Anfang Juli verabschiedete Neuregelung. Das Regelwerk soll Lebensmittelskandalen vorbeugen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu Informationen verschaffen.

So sollen Behörden künftig von sich aus über gesundheitsgefährdende Produkte oder Inhaltsstoffe informieren. Den zuständigen Stellen soll unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben werden, die Namen von Firmen zu veröffentlichen. Informationen können auch individuell angefordert werden. Dann können aber „kostendeckende Gebühren“ anfallen.

„Gemeinden“ und „Kommunen“ wurden gestrichen

Bundespräsident Horst Köhler hatte das Verbraucherinformationsgesetz im Dezember gestoppt. Seine Entscheidung begründete er damit, dass nach der Föderalismusreform kein Bundesgesetz den Kommunen Aufgaben übertragen dürfe. In der neuen Fassung wurden nun die Begriffe „Gemeinden“ und „Kommunen“ gestrichen. In Paragraf 1 wird zudem klargestellt, dass das Gesetz nur dann umgesetzt werden kann, wenn die Aufgaben durch das Landesrecht übertragen worden sind.

Im April 2002 wurde ein Verbraucherinformationsgesetz erstmals von der rot-grünen Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Es scheiterte aber damals im Bundesrat am Widerstand Unions-geführter Länder.

Text: ddp
Bildmaterial: ddp

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