29. Juni 2007 Innenminister Schäuble hat die neue Übereinkunft mit den Vereinigten Staaten über die Weitergabe von Passagierdaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus gegen die Kritik von Datenschützern verteidigt und angekündigt: Wir werden auch in Europa versuchen, ein entsprechendes System aufzubauen.“
Die amerikanischen Behörden wollten aus guten Gründen wissen, wer in die Vereinigten Staaten fliegt. Aus den gleichen Gründen hätten auch die EU-Mitgliedstaaten ein Interesse daran, über Passagiere im europäischen Luftraum Bescheid zu wissen. Als Beispiel nannte Schäuble Flüge von Großbritannien nach Pakistan.
Jedes Abkommen besser als kein Abkommen
Bei Terroranschlägen junger Muslime in Großbritannien hatte es in letzter Zeit wiederholt Hinweise auf Verbindungen zu radikalen Gruppen in Pakistan gegeben. Das neue Abkommen schaffe Rechtssicherheit, trage zur Sicherheit im Flugverkehr bei und gewährleiste einen soliden Datenschutz, sagte Schäuble. Außerdem sei jedes Abkommen besser als kein Abkommen. Denn die Fluggesellschaften müssten auch ohne Vereinbarung den Forderungen der amerikanischen Behörden nachkommen.
Die Mitgliedstaaten der EU stimmten der Übereinkunft am Freitag grundsätzlich zu. Nach Angaben von EU-Diplomaten seien aber noch einige Fragen und technische Details“ zu klären, bis die Vereinbarung im kommenden Monat unter portugiesischer EU-Präsidentschaft durch einen Beschluss des Ministerrats gebilligt werden kann. Einige Mitgliedstaaten hätten darauf aufmerksam gemacht, dass die Zustimmung ihres Parlaments nötig sei. Die zur Zeit geltende Übergangsregelung, die das im Mai vergangenen Jahres vom Europäischen Gerichtshof annullierte alte Abkommen aus dem Jahr 2004 ersetzt, läuft Ende Juli aus.
Rechtlich ohne Beispiel
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx, ein Niederländer, hatte vor zwei Tagen in einem Brief an Schäuble seine ernste Besorgnis“ über einige Punkte der Übereinkunft zum Ausdruck gebracht. Ein Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten sei zwar von großer Bedeutung, um bilaterale Abmachungen der amerikanischen Behörden mit einzelnen Fluggesellschaften zu vermeiden. Doch die jetzt vorgesehen Speicherung von persönlichen Daten für insgesamt 15 Jahre sei rechtlich ohne Beispiel“. Eine Vielzahl amerikanischer Behörden habe Zugriff auf diese Informationen, ohne dass klar geregelt sei, was sie damit tun dürften. Und für die Betroffenen gebe es keine verlässlichen Rechtsverfahren, mit denen sie sich gegen einen Missbrauch ihrer persönlichen Daten zur Wehr setzen könnten. (Siehe dazu: Datenschutzbeauftragter Schaar: Kein Tag zum Jubeln)
Künftig werden vor einem Flug in die Vereinigten Staaten von jedem Passagier 19 statt bisher 34 persönliche Daten übermittelt. Diese Informationen können sieben – statt bisher dreieinhalb – Jahre lang gespeichert werden und sind in dieser Zeit auch für andere amerikanische Behörden zugänglich.
Für weitere acht Jahre ist eine ruhende“ Speicherung vorgesehen; in dieser Zeit haben andere Dienststellen nur im Falle einer akuten Gefahr und mit der Genehmigung des Heimatschutzministeriums Zugriff auf die Daten. Sensible Informationen, die Rückschlüsse auf die Religion oder die ethnische Zugehörigkeit des Fluggasts zulassen – etwa durch das bestellte Essen an Bord –, müssen umgehend gelöscht werden. Das Abkommen soll zunächst für sieben Jahre gelten und könnte danach verlängert werden. (Siehe auch: Der lange Streit über die Passagierdaten)
Text: Bc. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa