Von Stephan Löwenstein
21. August 2007 Mehr als acht Millionen junger Männer haben seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundeswehr vor 50 Jahren ihren Pflichtdienst geleistet. Grundlage ist Artikel 12a des Grundgesetzes, der festlegt: Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Auf diese Formulierung verweisen jetzt die Verfechter der Kompromisslösung in der SPD: Können stehe dort. So eröffne der Verfassungstext die Möglichkeit, ohne Veränderungen zum Prinzip der Freiwilligkeit überzugehen und im Bedarfsfalle wieder die Pflicht greifen zu lassen.
Die Gegner der Wehrpflicht - innerhalb und außerhalb der SPD - berufen sich auf ein Diktum des ehemaligen Verfassungsrichters und Bundespräsidenten Roman Herzog, der 1995 mahnte: Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemein-gültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden.
Dienstdauer immer wieder angepasst
Hingegen erinnert der sozialdemokratische Abgeordnete Bartels, der das jetzige Kompromissmodell des Parteivorstands mit entwickelt hatte, an das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978, in dem es heißt: Die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung kann auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, aber - sofern ihre Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt - auch durch eine Freiwilligenarmee sichergestellt werden. Die Wahl zwischen den sich bietenden Möglichkeiten ist eine grundlegende staatspolitische Entscheidung, (...) bei der der Gesetzgeber neben verteidigungspolitischen Gesichtspunkten auch allgemeinpolitische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe von sehr verschiedenem Gewicht zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat.
So ist der Bundesregierung und dem sie tragenden Parlament ein sehr weiter Gestaltungsspielraum zugemessen, wie sie die Wehrverfassung ausgestaltet. Tatsächlich sind die Modalitäten seit je nach aktuellem Bedarf verändert worden, etwa die Dauer des Grundwehrdienstes. In den ersten fünf Jahren betrug sie zwölf Monate, dann wurde sie für die folgenden zehn Jahre stufenweise auf 18 Monate heraufgesetzt. 1973 bis 1990 betrug sie dann 15 Monate, wobei es in den achtziger Jahren zeitweilig schon beschlossene Sache zu sein schien, dass die Dauer wieder auf 18 Monate erhöht würde.
Zwei-Plus-Vier-Vertrag und Friedensdividende
Seit der Wiedervereinigung wurde stattdessen die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen und die Wehrdienstdauer nach und nach auf zwölf, zehn und schließlich neun Monate herabgesetzt. Zugleich ging überdies die Zahl der jungen Männer zurück, die zum Grundwehrdienst einberufen wurden: Von knapp 190.000 auf heute knapp 70.000.
Das war eine Folgerung aus der drastischen Verkleinerung der Bundeswehr, die heute mit 250.000 Männern (und neuerdings auch Frauen) annähernd halb so stark ist wie im Jahr der deutschen Einheit. Zunächst war das eine zwingende Folgerung aus dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag, der eine Verringerung vorschrieb - dann aber auch die Friedensdividende, die man nach dem Ende des Kalten Krieges aus dem Wehretat geschnitten hat.
Die neuesten Zahlen sind angeblich von 1983
Allerdings ist dadurch die Frage der Wehrgerechtigkeit mehr und mehr in den Mittelpunkt der Debatte gerückt. Wehrpflichtgegner geben an, nicht einmal jeder dritte Wehrpflichtige leiste tatsächlich Wehrdienst. Verteidigungsminister Jung spricht hingegen von einer Ausschöpfungsquote von 80 Prozent. Wie geht das zusammen?
Das Ministerium schlüsselt die Zahlen folgendermaßen auf. Grundlage sind die durchschnittlichen Jahrgangsstärken von 1978 bis 1983 (aktuellere liegen angeblich nicht vor). Da gab es 431.000 erfasste Wehrpflichtige. Von ihnen wurden 24.300 (5,6 Prozent) nicht gemustert - weil sie schwerbehindert waren, sich im Ausland aufhielten oder aber ihr Aufenthalt nicht festgestellt werden konnte. Das Schlupfloch aus Zeiten des Kalten Krieges, (West-)Berlin, existiert ja nicht mehr. Die übrigen 404.000 wurden also gemustert. Von ihnen waren 19,7 Prozent nicht wehrdienstfähig nach den Tauglichkeitskriterien. Als tauglich gelten zur Zeit in der Regel nur noch die Einstufungen T1 und T2.
Fast ein Drittel Kriegsdienstverweigerer
Diese enge Regelung ist Gegenstand mancher Kritik. Allerdings wurde die Praxis der achtziger Jahre, als vereinzelt sogar T4-Gemusterte zum Bund musten, damals auch mit Kritik oder Häme bedacht. Sogenannte Wehrdienstausnahmen machen 4,9 Prozent aus. Diese Gruppe ist ein buntes Sammelsurium als Straftätern, Geistlichen, dritten Söhnen oder Entwicklungshelfern. 11.400 junge Männer (2,7 Prozent) gingen dem Verteidigungsminister als externer Bedarf verloren: Sie gingen zu Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz.
Fast ein Drittel jener Jahrgänge im Durchschnitt machten die 135.700 anerkannten Kriegsdienstverweigerer aus: 31,2 Prozent. Damit blieben 155.000 verfügbare Wehrpflichtige, 35,9 Prozent des Durchschnittsjahrgangs. Von ihnen traten knapp 10.000 (2,2 Prozent) gleich als Zeitsoldaten in die Bundeswehr ein, und 116.000 leisteten Grundwehrdienst. Das sind 27 Prozent des Jahrgangs gewesen.
In fünf Jahren gut 50.000 junge Männer weniger
Geht man also von den verfügbaren Wehrpflichtigen aus, dann hat der Verteidigungsminister recht: mehr als 80 Prozent wurden eingezogen. Seine Zahl hat allerdings einen Schönheitsfehler: Die Grundlage ist nicht mehr aktuell. Nach Angaben der Internetseite des Verteidigungsministeriums haben 2005 nur noch gut 68.000 junge Männer Grundwehrdienst geleistet.
Zum anderen wäre eine Projektion in die Zukunft nötig. Denn da werden die Jahrgangsstärken schnell - ab 2010 - unter die Marke von 400.000 sinken. In fünf Jahren werden voraussichtlich gut 50.000 junge Männer weniger zur Verfügung stehen.
Begehrte Zivildienstleistende
Auch wenn die Zahl der Zivildienstleistenden in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist, wäre die Arbeit der Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz ohne sie kaum möglich. Annähernd zehn Prozent ihrer Beschäftigten sind Zivildienstleistende, und die Nachfrage nach diesen billigen Arbeitskräften übersteigt bei weitem das Angebot. Im vergangenen Jahr haben nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) 62.000 junge Menschen ihren Zivildienst geleistet, mehr als 67.000 Zivildienstplätze konnten jedoch nicht besetzt werden. Im Jahr 2000 gab es noch etwa 125.000 Zivildienstleistende in Deutschland. Der überwiegende Teil von ihnen wird dabei in der Kranken- und Altenpflege eingesetzt.
Dabei dürfen nur amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege Zivildienstleistende beschäftigen. Privaten Anbietern steht dieses Privileg nicht zu. Die Zuteilung von Zivildienstleistenden erfolgt durch die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Zivildienst und der Landesverbände der freien Wohlfahrtspflege. Die amtlich anerkannten Wohlfahrtsorganisationen, die ihren Status der Gemeinnützigkeit allein durch einen Verzicht auf Gewinnausschüttung erhalten, haben durch die billigen Arbeitskräfte einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber privaten Anbietern.
Private Anbieter benachteiligt
Nach Berechnungen des Ökonomen Dirk Meyer, der an der Hamburger Universität der Bundeswehr lehrt, werden der Dienststelle lediglich 726 Euro angelastet, den Restbetrag von 500 Euro übernimmt das Bundesamt für den Zivildienst. Wenn man dieses Gehalt mit der Entlohnung einer ungelernten Pflegehelferin vergleicht, die nach Angaben des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium mehr als 2700 Euro verdient, wird der Wettbewerbsvorteil der privilegierten Wohlfahrtsverbände deutlich: Ein Zivildienstleistender kostet die Wohlfahrtsverbände weniger als ein Drittel dessen, was etwa ein Privatunternehmen für eine ungelernte Pflegerin zu zahlen hat.
Daher setzten sich nicht die Anbieter von Pflegediensten durch, die ihre Leistungen kostengünstig erstellten, sondern diejenigen, die privilegierten Zugang zu billigen Zivildienstleistenden hätten, kritisierte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium vor einem Jahr in seinem Gutachten über die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke. Er hatte deshalb gefordert, dass das Privileg, Zivildienstleistende nur bei einem amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege beschäftigen zu dürfen, entfallen müsse. Das sei durch eine Bestimmung zu ersetzen, die andere gemeinnützige Träger, Selbsthilfegruppen und private Anbieter nicht benachteilige.
Die Forderungen der Wissenschaftler ernteten heftige Kritik. Arbeits- und Sozialminister Müntefering (SPD) kanzelte die Anregungen als praxisfremd und lebensfern ab. Das Rote Kreuz hat schon finanzielle Kompensation gefordert, falls der Zivildienst nach einer Abschaffung der Wehrpflicht entfallen sollte. (mmue.)
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS, F.A.Z.