Kopftuchstreit

Kopftuchverbot erstmals Gesetz

Lehrerinnen dürfen in Baden-Württemberg beim Unterricht kein Kopftuch tragen

Lehrerinnen dürfen in Baden-Württemberg beim Unterricht kein Kopftuch tragen

01. April 2004 Baden-Württemberg hat als erstes deutsches Bundesland ein Gesetz erlassen, das Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verbietet, die vielfach als Symbol für die Unterdrückung muslimischer Frauen gewertet werden. Der Landtag habe der Novelle des Schulgesetzes, in dem das Verbot verankert werden soll, mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD verabschiedet, sagte ein Sprecher des Landesparlamentes am Donnerstag in Stuttgart. Ein Gesetzesentwurf der Grünen, die die Entscheidung über das Tragen von Kopftüchern einzelnen Schulen überlassen wollte, fiel bei der Mehrheit erwartungsgemäß durch.

Das Gesetz verbietet Lehrerinnen und Lehrern politische, religiöse und weltanschauliche Bekundungen, nimmt aber Symbole und Traditionen der christlich-abendländischen Kultur explizit davon aus. Bei der Erlaubnis christlicher Symbole bezieht sich das Schulgesetz auf den in der Landesverfassung verankerten Erziehungsauftrag. Damit soll das Gesetz unangreifbar gemacht werden.

Weitere Länder planen Gesetze

Das Bundesverfassungsgericht hatte im September gesetzliche Grundlagen für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen gefordert, nachdem eine moslemische Lehrerin aus Baden-Württemberg gegen ihre mit dem Tragen eines Kopftuchs begründete Suspendierung vom Dienst geklagt hatte. Erst vor kurzem hatte Kultusministerin Annette Schavan (CDU) erneut eine Lehrerin mit Kopftuch bis zum Erlaß des Gesetzes verwehrt, zu unterrichten.

Andere Länder wie Bayern und Hessen haben Kopftuchverbote ebenfalls bereits auf den Weg gebracht. In Niedersachsen will der Landtag im Laufe dieses Monats darüber abstimmen.

Text: Reuters
Bildmaterial: AP

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