Von Rainer Blasius
07. Mai 2007 Der Bundespräsident macht sich seine Entscheidung über das Gnadengesuch Christian Klars nicht leicht. So traf er sich am Freitag an einem geheimgehaltenen Ort mit jenem ehemaligen RAF-Terroristen, der, wegen Mordes verurteilt, eigentlich noch mindestens bis 2009 einsitzen müsste. Dabei habe es sich um die letzte Station“ im Prüfungsprozess gehandelt, vor der in dieser Woche zu erwartenden Entscheidung (Siehe auch: Köhler traf früheren RAF-Terroristen Klar).
Außerdem habe kein Vier-Augen-Gespräch“ stattgefunden. Solche Mitteilungen werden Köhlers Kritiker – Angehörige von RAF-Opfern und prominente Mitglieder von CDU und CSU – kaum besänftigen. Denn sie beantworten nicht die Frage, warum Köhler seine Entscheidung nicht nur auf Aktenstudium und Beratung gründet, sondern zusätzlich auf präsidialen Augenschein.
Vorbilder in der Union
Bei seinem Vorgehen kann Köhler auf Vorbilder in der Union verweisen. Der frühere Ministerpräsident Bernhard Vogel sprach mit jedem Täter“ aus der Terrorszene, der in Rheinland-Pfalz zur Begnadigung anstand; er hat dies Ende Januar auch Köhler empfohlen. Und Richard von Weizsäcker prüfte als Staatsoberhaupt 1989 Gnadengesuche persönlich an einem dritten Ort“, sogar unmittelbar vor seiner Wiederwahl.
Trotz Drohungen aus der CSU, ihm die Stimme in der Bundesversammlung zu verweigern, begnadigte er Angelika Speitel, von der es damals hieß, dass sie ihre Tat aufrichtig bereut“ habe; bei dem jetzt zum Medienstar aufgestiegenen Peter-Jürgen Boock sah von Weizsäcker davon ab.
Weder Trost noch Zuspruch
Von der Empörung in Teilen der Union und der FDP – der CSU-Generalsekretär spricht schon von einer schweren Hypothek“ für eine zweite Amtszeit Köhlers im Falle des Gnadenerweises – darf sich der Präsident nicht beeindrucken lassen. Wohl aber hat er zu berücksichtigen, dass Klar sich bisher geweigert hat, zur Aufklärung der RAF-Morde beizutragen (Siehe auch: RAF-Terrorist Klar: Neun Morde, elf Mordversuche). Wollte Köhler ihn persönlich umstimmen?
Nur dann hat die überflüssige Ehre doch einen Sinn, die der Präsident dem Häftling angedeihen ließ. Wenigstens darf man darauf hoffen, dass Klar zur Verkündung der Entscheidung nicht auch noch ins Schloss Bellevue gebeten wird, nur um ihm die Gründe darzulegen – einer Entscheidung, für die juristisch die Reue keine Voraussetzung darstellt. Denn ein Mann wie Klar bedarf weder des Trostes noch des Zuspruchs, zu welchem Ergebnis Köhler auch kommen mag.
Text: F.A.Z. vom 7. Mai 2007
Bildmaterial: AP