28. Februar 2006 Trotz der Verfassungsklagen mehrerer Bundestagsabgeordneter will Parlamentspräsident Norbert Lammert die Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte zunächst beibehalten. So lange noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliege, bleibe die vom Parlament beschlossene Neuregelung zur Offenlegung von Nebeneinkünften unverändert in Kraft, sagte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung am Dienstag in Berlin.
Die Parlamentarier müssen nach den neuen Verhaltensregeln bis Ende März ihre Nebentätigkeiten samt Verdienst veröffentlichen. Sechs Bundestagabgeordnete von CDU/CSU, SPD und FDP wollen mit einer Klage in Karlsruhe die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Parlamentariern verhindern.
Klageschrift in Karlsruhe eingereicht
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag haben die Abgeordneten Heinrich Kolb, Sybille Laurischk und Hans-Joachim Otto (alle FDP) sowie Peter Danckert (SPD) sich zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zusammengeschlossen. Der frühere Unions-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU) sowie Max Straubinger (CSU) gehen jeweils einzeln gegen eine entsprechende Bundestags-Entscheidung aus der vergangenen Wahlperiode vor.
Die Sprecherin sagte, da es sich um Klagen und nicht um Eilanträge handele, sei es fraglich, ob das Verfassungsgericht bis Ende März schon eine Entscheidung treffen werde.
Kläger Merz sitzt im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG und ist außerdem für die internationale Kanzlei Mayer, Brown, Rowe& Maw LLP tätig. Straubinger sagte der Berliner Zeitung, es gehe um die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Abgeordneten und die grundgesetzlich geschützte Freiheit zur Ausübung des Berufes. Er hoffe darauf, daß Parlamentspräsident Lammert solange keine Veröffentlichung erzwingen werde, bis das Verfassungsgericht entschieden habe. Danckert kritisierte, daß Anwälte ihre Mandate offen legen sollen.
Neuer Verhaltenskodex
Seit Januar gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten. Bis spätestens Ende März müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1.000 bis 3.500 Euro, bis zu 7.000 Euro oder aber über 7.000 Euro verdienen. Lediglich der Bundestagspräsident, dem die Nebeneinkünfte gemeldet werden müssen, kennt ihre genaue Höhe. Werden die Nebentätigkeiten nicht gemeldet, sind empfindliche Geldbußen vorgesehen.
Für Freiberufler gelten Ausnahmen; Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen. Besonders um diesen Punkt gehe es den Anwälten unter den Klägern. Ein Anwalt, der damit konfrontiert wird, daß er seine Mandate offenlegen muß, ist in einer schwierigen Situation, sagte der brandenburgische SPD-Abgeordnete Danckert. Der Beschluß des Bundestags zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften schieße weit über das Ziel hinaus, daß das Grundgesetz zulasse. Danckert und Straubinger warnten beide davor, daß sich in Zukunft nur noch wenige Selbstständige um ein Mandat im Bundestag bewerben würden, wenn ihnen die Berufsausübung erschwert werde.
Von Spenden abgesehen soll die Annahme von Geld und Vorteilen ohne angemessene Gegenleistung künftig ausdrücklich unzulässig sein. Auslöser für die Initiative waren Zahlungen von Firmen an Abgeordnete, denen zum Teil keine Gegenleistung gegenüberstand. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen war von der FDP und Teilen der Unions-Fraktion abgelehnt worden.
Text: FAZ.NET mit AFP/Reuters/dpa
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