10. Oktober 2007 Einem Gesetz, das selbst der Prozessvertreter der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor dem Verfassungsgericht als suboptimal bezeichnet (von den eigentlichen Gesetzgebern war niemand erschienen), muss man nicht viele Tränen nachweinen.
Es bleibt die Frage, wie der Streit in der großen Koalition über die Online-Durchsuchung gelöst wird, ob also letztlich der Staat in der Lage sein wird, auch das bisher weitgehend kontrollfreie weltweite Netz zu überprüfen, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.
Grundrechtsschutz der Bürger
Einen unter allen Umständen beobachtungsfreien Raum darf es nicht geben - jedenfalls nicht für den, der den Grundrechtsschutz der Bürger ernst nimmt. In der Sicherheitsdebatte läuft einiges schief, wenn, wie wohl demnächst auch in Karlsruhe, ein Instrument für unzulässig erklärt wird, weil die Missetäter ohnehin an der Spitze des Fortschritts stünden, die Sicherheitsbehörden also stets zu spät kämen.
Sollen sie ihre Arbeit gleich ganz einstellen? Bezeichnend ist eine Äußerung des früheren Innenministers Baum (FDP), der Staat an sich sei weder gut noch böse. Da steht der demokratische Rechtsstaat schnell auf einer Stufe mit dem diktatorischen Sicherheitsstaat, vor dem so eindringlich gewarnt wird.
Hintergrund: Die Technik der Online-Durchsuchung
Der Begriff Online-Durchsuchung ist unscharf und wird für eine Reihe technischer Maßnahmen gebraucht, die darauf abzielen, den Computer eines Verdächtigen zu überwachen. Dazu muss eine Software auf den Rechner aufgespielt werden, die Daten findet, sammelt, zwischenspeichert, bei nächster Gelegenheit an die Sicherheitsbehörden überträgt und sich am Ende von selbst deinstalliert. Das Bundeskriminalamt nennt das Programm, das angeblich kurz vor der Fertigstellung steht, Remote Forensic Software.
In der Diskussion hat sich der Begriff Bundestrojaner eingebürgert - eine strenggenommen sinnverkehrende Verkürzung des Begriffs Trojanisches Pferd, jenes vergifteten Geschenks, mit dessen Hilfe die Griechen die Trojaner überrumpelten und Troja eroberten.
Nordrhein-Westfalen besitzt bereits ein Überwachungsprogramm. Die Software ist da und kann eingesetzt werden, sagte der Leiter des Verfassungsschutzes, Möller, vor dem Bundesverfassungsgericht. Man habe sie im Rahmen der Amtshilfe von anderen Sicherheitsdiensten bekommen.
Welche Daten eine Überwachungssoftware tatsächlich sammelt, entscheidet über die Schwere des Eingriffs: Werden nur Daten erhoben, die im Zusammenhang mit der Telekommunikation stehen - also etwa Tondateien bei der Internettelefonie und E-Mails vor oder nach ihrer Verschlüsselung, spricht man von Quellen-TKÜ, also der Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner des Verdächtigen. Wie jetzt bekannt wurde, bedienen sich der Zollfahndungsdienst und das bayerische Landeskriminalamt bereits dieser Maßnahmen.
Grund ist, dass Mails und Sprachdaten für die Ermittler praktisch wertlos sind, wenn sie erst einmal verschlüsselt durchs Internet unterwegs sind. Moderne kryptographische Verfahren sind im Netz gratis zu haben und nach gegenwärtigem Stand der Technik nicht zu knacken. Auch ein bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung beschlagnahmter Computer mit verschlüsselter Festplatte brächte den Fahndern keine Erkenntnisse, denn Verdächtige müssten Passwörter nicht preisgeben. Umstritten ist, ob die Quellen-TKÜ rechtlich bereits gedeckt ist.
Das BKA und Innenminister Schäuble wollen aber weiter gehen und auch Festplatten aktiv nach anderen Inhalten durchsuchen, um etwa Dateien mit bestimmten Schlüsselwörtern ausfindig zu machen. Der Rechner soll (einmalig) durchsucht oder (dauerhaft) überwacht werden.
Ohne Zweifel könnten versierte Computeranwender ihr System mit allerlei Maßnahmen gegen Eindringlinge sichern, aber der Aufwand kann beträchtlich sein. Firewalls und Virenscanner allein reichen wahrscheinlich nicht. Die meisten Computer mit Internetverbindung dürften aber nur unzureichend gegen solche Angriffe geschützt sein. (nto.)
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa