12. Juli 2007 In der Debatte über den Antiterrorkampf wird Innenminister Schäuble mit wüsten Beschimpfungen bedacht, die von Guantánamoisierer“ der Rechtspolitik bis Verfassungsrisiko“ reichen. Schäuble will Bürger und Sicherheitsbehörden darauf vorbereiten, dass Dschihadisten Deutschland auch künftig zum Ziel ihrer Bomben machen werden. Deshalb wird ihm, beispielsweise vom FDP-Vorsitzenden Westerwelle, eine perfide Vorbeugetaktik“ unterstellt.
Solch ein Vorwurf trifft jeden, der bei bewölktem Himmel einen Regenschirm mitnimmt. Perfide ist eher, wie FDP und Grüne einander in Verunglimpfungen Schäubles überbieten, um sich als Bewacher der Bürgerrechte in Erinnerung zu bringen. Die Grünen haben nach 2001, als Einsicht zeitweise über Ideologie rangierte, ganze Pakete von Sicherheitsgesetzen mitverabschiedet. Jetzt wollen sie davon nichts mehr wissen. Die FDP hat unter Westerwelle ein halbes Jahrzehnt lang für Steuersenkungen und die private Krankenversicherung gekämpft, ehe sie sich kürzlich als Bürgerrechtspartei wiederentdeckte.
Vorschläge zur Terrorismusabwehr sind Pflicht
Der Innenminister ist mitverantwortlich für die innere Sicherheit. Gemeinsam mit sechzehn Kollegen in den Ländern organisiert er die polizeiliche und geheimdienstliche Gefahrenabwehr. Es gehört daher zu seinen Pflichten, Vorschläge zur Terrorismusabwehr zu unterbreiten. Andere mögen ihre Aufgabe darin sehen, Schäuble zu bremsen, zu mäßigen oder ihn zu unterstützen. Am Ende muss entschieden werden, wie der Staat auf eine Bedrohung reagiert, die abstrakt alle trifft, konkret aber, im Falle eines Anschlags, nur eine Minderzahl.
Jede Abwehrmaßnahme verringert die Erfolgsaussichten der Angreifer ein wenig. Aber es bleiben Risiken, und stillschweigend sind alle bereit, der Freiheit Opfer zu bringen. Oder warum sonst wird, beispielsweise, das Gepäck der Bahnreisenden nicht durchsucht, darf man in Deutschland ohne Sicherheitskontrollen U-Bahn fahren, darf jedermann Handys oder säckeweise Düngemittel kaufen?
Merkwürdig dabei ist allerdings zweierlei: Warum klaffen Lücken auch dort, wo es längst Beschlüsse und Absichten gibt, für mehr Sicherheit zu sorgen? Und warum schenkt die gegenwärtige Regierung – ebenso wie ihre Vorgänger – dem Verdacht des Missbrauchs von Überwachungsmaßnahmen so wenig Beachtung?
Lähmung bei den Sicherheitsbehörden
Zu den Lücken zählen beispielsweise die unvollendeten Reformen bei den Sicherheitsbehörden. Bei den Geheimdiensten scheinen Personalräte zuweilen mehr Einfluss zu haben als die Wirklichkeit. Verzögerte Behördenumzüge, jahrelang blockierte Reorganisationen und vernachlässigte Personalentwicklung haben zu Ausfall- und Lähmungserscheinungen geführt, deren Ausmaß nur in Umrissen öffentlich bekannt ist.
Ab und zu sieht man Eisbergspitzen, etwa wenn es im Berliner Untersuchungsausschuss um Pannen beim Bundesnachrichtendienst geht oder um Leistungsschwächen des bremischen Verfassungsschutzes. Auch das Gebaren des sächsischen Verfassungsschutzes ist nicht geeignet, Vertrauen in diese Institution zu stärken. Und wenn die erstrebte engere Kooperation von Bundeswehr und Sicherheitsbehörden bedeutet, dass Tornados und Spürpanzer gegen jugendliche Demonstranten und Globalisierungsgegner in Stellung gebracht werden, kann man diesem Vorhaben keinen Erfolg wünschen.
Lückenhaft scheint die Terrorabwehr auch auf europäischer Ebene zu sein. Soeben beschwerte sich der Chef von Interpol schriftlich bei den Briten darüber, dass sie keine Informationen an die europäischen Fahnder weitergäben. Die Grenzschutzagentur Frontex“ existiert nur auf dem Papier, und der mit großer Geste eingerichtete Posten eines EU-Beauftragten für die Terrorabwehr ist seit Monaten unbesetzt. EU-Beschlüsse wie derjenige zur Erhebung von Passagierdaten liegen auch in Deutschland jahrelang unbearbeitet herum.
Bisher keine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle
Ähnlich verhält es sich mit Abwehrmaßnahmen im Binnenland: Das BKA-Gesetz soll seit einem Jahr geändert werden. Die Terror-Datei, ein angeblich unverzichtbares Abwehrinstrument, kam als Torso durch den Bundestag, nachdem sie etwa fünf Jahre lang im Parteienstreit zerkaut worden war. Diese Beispiele offenbaren ein Missverhältnis zwischen dramatischen, vielleicht dramatisierten Terrorwarnungen und dem, was tatsächlich zum Schutz der Bevölkerung unternommen wird. Lange festgefahrene Vorhaben sollten entweder abgeschlossen oder abgeschrieben werden.
Auskünfte zu Effizienz und Defiziten der Sicherheitsbehörden sind schwer zu bekommen. Manchmal wird – so beim Verfassungsschutz und bei der Bundespolizei – eine beginnende Reform mit just den Mängeln begründet, deren Existenz bis dahin standhaft geleugnet wurde. Ab und zu werden Informationen über Missgriffe und Missstände auch an Journalisten verschenkt oder verkauft. Das reicht zur Kontrolle der Dienste und der verdeckt ermittelnden Sicherheitsbehörden aber bei weitem nicht mehr aus. Der Innenminister, der auch Verfassungsminister ist, sollte auch hierzu einmal Vorschläge unterbreiten und nicht bloß zum gezielten Abschuss potentieller Terroristen.
Die Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen sechs Jahren unheimlich viele neue Befugnisse bekommen, jedoch wurde praktisch nichts getan, die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Auch die angebliche Überprüfung der Schily-Gesetze war ein schlechter Behördenscherz. Das muss ändern, wer künftig Mehrheiten für abermals weitergehende Befugnisse gewinnen will. Der Innenminister sollte seine Nebentätigkeit als Schlagzeilenlieferant einschränken und sich auf die Erledigung seiner liegengebliebenen Aufgaben konzentrieren. (Siehe dazu: Streit über Merkels Führungsstil in der Sicherheitsdebatte)
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa