12. August 2004 Nach den Korrekturen an der Hartz-IV-Reform am Mittwoch abend hat Bundeswirtschaftsminister Clement (SPD) weitere Änderungen an der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ausgeschlossen. Mit der Übereinkunft der Koalitionsführungen, das Arbeitslosengeld II schon im Januar statt erstmals im Februar 2005 zu zahlen und der Anhebung der Vermögensfreibeträge für Kinder zeige die Regierung, "daß wir einsichtsfähig sind", sagte Clement am Donnerstag in Berlin.
Auf weitere Forderungen werde die Regierung nicht eingehen. Insbesondere die Regelungen für Zuverdienstmöglichkeiten und zur Zumutbarkeit von Arbeit würden nicht geändert. Liefen die niedrigen Zuverdienstgrenzen dem Ziel der Regierung zuwider, mit Hartz IV stärkere Arbeitsanreize zu schaffen, sehe er allerdings "Chancen auf Veränderungen" in einem Jahr, meinte Clement.
Die Union sagte zu, sie werde die Änderungen mittragen, warnte aber vor den finanziellen Auswirkungen. Neben dem neuen Auszahlungstermin beschloß die Runde, an der neben Bundeskanzler Schröder und Clement auch Finanzminister Eichel (alle SPD) sowie die Partei- und Fraktionsspitzen von SPD und Grünen teilgenommen hatten, daß auch für Kinder unter 15 Jahren ein Freibetrag von 4100 Euro gelten soll. Bislang waren es 750 Euro. Damit erledige sich auch die Debatte über die Schonung von Ausbildungsversicherungen, sagte Clement.
Zusätzlichen Kosten von 1,9 Milliarden Euro
Die zusätzlichen Kosten bezifferte Clement mit maximal 1,9 Milliarden Euro: Der Bund müsse 2005 rund 800 Millionen Euro zusätzlich tragen; weitere 500 Millionen seien für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitslosen eingeplant; die Kommunen müßten bis zu 600 Millionen Euro für die Januar-Zahlung aufbringen. Wenn ihnen dadurch ein Teil der ihnen zugesagten Einsparungen verloren gehe, werde der Bund nachzahlen, sagte Clement.
Ein Sprecher des Deutschen Städtetages sagte, daß sich durch das Vorziehen des Auszahlungstermins keine Zusatzbelastung für die Kommunen ergebe, da die Miet- und Heizkosten schon für zwölf Monate kalkuliert worden seien. Mehrbelastungen durch die höheren Freibeträge für Kinder würden im Rahmen der Revisionsklausel im März 2005 ausgeglichen.
Vorwurf der Verfassungswidrigkeit
Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Austermann (CDU), nannte Eichels Haushalt verfassungswidrig. Die Entscheidung der Parteispitzen, den Auszahlungstermin von Ende auf Anfang Januar 2005 vorzuziehen, koste Eichel 1,4 Milliarden Euro zusätzlich, die im Haushalt 2005 nicht ausgewiesen seien.
Schon jetzt müsse Eichel für den Nachschlag für die Kommunen von 1,4 Milliarden Euro, der im Vermittlungsverfahren zum Optionsgesetz verhandelt worden war, geradestehen. Durch diese Zusatzausgaben von insgesamt 2,8 Milliarden Euro werde der Haushalt schon im Entwurf um rund 2 Milliarden über der Verfassungsgrenze liegen.
Eichels Sprecher sagte hingegen, die mit den jüngsten Korrekturen verbundenen Zusatzlasten für den Bundeshaushalt 2005 würden durch "geeignete Instrumente im Gesamtetat zu schultern sein". Der Finanzminister trage "die Kompromißlösung vorbehaltlos mit".
Wie die 800 Millionen Euro Mehrbelastung aufgebracht würden, müsse im Verfahren zur Aufstellung des Haushalts entschieden werden. Es bleibe dabei, daß der Bundeshaushalt 2005 verfassungsgemäß sei. Clement ergänzte, Eichel habe von der Kanzlerrunde am Vorabend die Zusicherung aller Beteiligten erhalten, daß man das Gebot der Verfassung, daß die Neuverschuldung nicht die Investitionssumme übersteigen soll, einhalten werde.
VdK kündigt an, seine Proteste gegen Hartz IV einzustellen
Gewerkschaften sowie Landespolitiker von Union und SPD forderten zum Teil weitergehende Änderungen. Der CSU-Vorsitzende Stoiber und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kauder, äußerten, die Union trage die Korrektur beim Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld II und die erhöhten Freibeträge für Kinder mit. Die Regierung müsse jetzt möglichst schnell prüfen, ob weitere Härtefallregelungen notwendig seien, sagte Stoiber.
Der Organisator der Montagsdemonstrationen in Magdeburg, Ehrholdt, sagte, man werde die Proteste fortsetzen. Der Sozialverband VdK kündigte dagegen an, seine Proteste gegen Hartz IV einzustellen und von einer Klage abzusehen. Die Nachbesserungen entsprächen den wesentlichsten Forderungen des Sozialverbandes.
Die Koalitionsrunde, die Bundeskanzler Schröder (SPD) am ersten Tag nach der Rückkehr aus seinem Urlaub ins Kanzleramt einbestellt hatte und an der neben Clement, Eichel und Müntefering auch der Grünen-Vorsitzende Bütikofer und die Grünen-Fraktionsvorsitzende Göring-Eckardt sowie Kanzleramtsminister Steinmeier teilnahmen, hatte sich am Mittwoch abend darauf verständigt, das Arbeitslosengeld II schon Anfang Januar 2005 und nicht erst am Monatsende auszuzahlen, um eine "Auszahlungslücke" zu verhindern. In der Zukunft solle allerdings sichergestellt werden, daß Zahlungen nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit geleistet werden.
"Hartz IV hat weitere große Giftzähne"
Die FDP beharrte weiterhin auf einer Verschiebung der Reform. "Handwerkliche Fehler lassen sich nicht durch kleine Reparaturen beheben", sagte der Fraktionsvorsitzende Gerhardt. Auch die sächsische Regierung äußerte sich kritisch. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber er geht nicht weit genug", sagte Sozialministerin Orosz (CDU) in Dresden. Mit kleinen Korrekturen sei das Thema noch lange nicht erledigt. Die Bundesregierung bleibe weiter die Antwort schuldig, wie die Förderung der Betroffenen verbessert werden könne.
Der Thüringer Ministerpräsident Althaus (CDU) verlangte von Clement, für genügend Arbeitsangebote zu sorgen. Der SPD-Landesvorsitzende Matschie forderte, den Einkommensteuer-Spitzensatz nicht weiter zu senken. "Hartz IV hat weitere große Giftzähne", bemängelte der Arbeitsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Holter (PDS).
Die IG Metall lobte die Nachbesserungen, kritisierte sie aber zugleich als nicht weitreichend genug. "Die Bundesregierung hat zwar gezeigt, daß sie in der Lage ist, Kritik aufzunehmen und konstruktive Entscheidungen herbeizuführen, doch bleiben weiterhin gravierende Defizite." Auch die Gewerkschaft Verdi sieht bei den Zumutbarkeitskriterien oder den Freibeträgen für die private Altersvorsorge "noch dringenden Nachbesserungsbedarf".
Nur "eine Handvoll" der Kreise bereit Arbeitsgemeinschaften zu gründen
Unterdessen zeichnet sich ab, daß das von der Bundesregierung geplante Modell der Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit bei der Vermittlung und Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht flächendeckend zustande kommen wird. Nach Informationen des Deutschen Landkreistages ist nur "eine Handvoll" der 323 Kreise bereit, Arbeitsgemeinschaften mit der Arbeitsverwaltung zu gründen und damit Aufgaben und Kompetenzen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu vermischen.
Die meisten Kreise stellten sich dem Druck der Arbeitsverwaltung entgegen, sagte der Sprecher des Landkreistages. Sie wollen mit ihr lediglich "unterhalb der Schwelle der Aufgabenübertragung" kooperieren. Höher ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit offenbar in den 114 kreisfreien Städten.
Die Spitzen von Regierung und rot-grüner Koalition haben am Mittwoch abend Präzisierungen der Arbeitsmarktreform Hartz IV in zwei Punkten beschlossen, beim Kinderfreibetrag und beim Auszahlungstermin.
Kinderfreibetrag
Künftig soll für alle Kinder von Empfängern des Arbeitslosengeldes II von Geburt an ein Freibetrag von je 4100 Euro gelten. Dieser Betrag, der nicht als Vermögen auf die Höhe der Hilfe angerechnet wird, war bisher nur für Kinder ab dem 15. Lebensjahr vorgesehen; für jüngere Kinder waren nur 750 Euro geplant. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit den neuen Freigrenzen mögliche bürokratische Kontrollen - etwa der Sparbücher und der Ausbildungsversicherungen für Kinder - ausgeschlossen werden. Demnach gilt ein Schutzvermögen für einen Elternteil von bis zu 13.000 Euro, bei zwei Personen von bis zu 26.000 Euro. Hinzu kommen Freibeträge von 750 Euro pro Person für besondere Anschaffungen und die 4100 Euro für jedes Kind.
Auszahlungstermin
Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden 2005 zur sozialen Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) zusammengeführt. Bisher wird die Arbeitslosenhilfe zum Monatsende, die Sozialhilfe am Monatsanfang gezahlt; nach Hartz IV soll die Auszahlung einheitlich zum Monatsanfang erfolgen. Ursprünglich war vorgesehen, daß ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe die erste Zahlung erst Anfang Februar erhalten. Nun soll schon Anfang Januar an alle gezahlt werden, die bedürftig sind. Das schließt Empfänger von Arbeitslosenhilfe aus, die ein ausreichendes Partnereinkommen haben. Alle anderen erhalten ab Januar eine soziale Grundsicherung - egal, ob sie aus der Arbeitslosen- oder der Sozialhilfe kommen. Im Jahr 2005 erhalten damit alle, die bedürftig sind, zwölf Zahlungen. Für diejenigen, die erst im Februar vom Arbeitslosengeld I stufenweise in die soziale Grundsicherung kommen, muß für künftige Auszahlungen noch ein gemeinsamer Termin gefunden werden.
Text: nf./enn., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.08.2004, Nr. 187 / Seite 1
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