Bundesverfassungsgericht

Die Union hat sich auf Dreier noch nicht festgelegt

Von Reinhard Müller und Peter Carstens

Horst Dreier soll auf Vorschlag der SPD zum Verfassungsrichter gewählt werden

Horst Dreier soll auf Vorschlag der SPD zum Verfassungsrichter gewählt werden

22. Januar 2008 Der Deutsche Juristinnenbund hat schon vor einer Woche „gratuliert“. Die „drohende Übermacht der Frauen“ in der Justiz werde nun mit der bevorstehenden Wahl zweier Richter an das Bundesverfassungsgericht erfolgreich abgewendet, äußerte der Verband, um Ironie bemüht. Zuvor war gemeldet worden, dass die Staatsrechtslehrer Johannes Masing und Horst Dreier auf Vorschlag der SPD zu Verfassungsrichtern gewählt werden sollen. „Die Union hat zugestimmt“, hieß es in der Zeitschrift „Der Spiegel“.

In der Union hört sich das anders an. Es geht schließlich bei der Stelle, welche die SPD für Dreier vorgesehen hat, um die Nachfolge des Vizepräsidenten Winfried Hassemer, des Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - letztlich also um den Präsidentenposten, denn wenn Gerichtspräsident Papier 2010 aus dem Amt scheidet, dürfte der neue Vizepräsident nach den bisherigen Gepflogenheiten an die Spitze rücken.

Es handelt sich also um eine wichtige Personalie, welche die beiden großen Parteien wie stets unter sich ausmachen. Doch bisher ist das nicht geschehen. „Meines Wissens ist der Meinungsbildungsprozess im Bundesrat noch im Gange“, sagte der Justitiar der Unionsfraktion im Bundestag, Hermann Gröhe, dieser Zeitung am Montag. Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Im Fall der Hassemer-Nachfolge ist der Bundesrat am Zug.

Union: Dreier könnte noch abgelehnt werden

Dort ist für die Union der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger zuständig. Sein Regierungssprecher Dahl sagte der F.A.Z. am Montag: „Die Unionsseite koordiniert noch.“ Es gebe „noch Gesprächsbedarf“ und „noch kein Ergebnis“. Womöglich wird auch noch das Gespräch mit Dreier gesucht.

In der Union heißt es, es sei auch nicht auszuschließen, dass Dreier noch abgelehnt werde. Das wird offenbar nicht nur behauptet, weil man sich durch die bisherige Verfahrensweise überrumpelt fühlt. In der Union war man zwar über die Personalie informiert - das gilt für Gröhe, Oettinger und auch für Kanzleramtsminister Thomas de Maizière -, aber hatte eben noch nicht zugestimmt. Zudem heißt es, man sehe Dreier mit „gemischten Gefühlen“.

Das ist eine Anspielung auf die Überzeugungen des Würzburger Staatsrechtslehrers, dessen fachliche Reputation unumstritten ist, zu Menschenwürde und Biopolitik. Dreier, der Vorsitzender der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer und des Nationalen Ethikrats war, hält das ungeborene Leben nicht für einen Träger von Menschenwürde. Die Rechtsordnung mache „mit guten Gründen“, wie er im vergangenen Jahr schrieb, zwischen geborenem und ungeborenem Leben einen „kategorialen Unterschied“. Es gebe vielmehr einen „gestuften vorgeburtlichen Lebensschutz“.

Nur drei von 16 Richtern sind Frauen

Bundesjustizministerin Zypries, in der SPD maßgeblich für die Justizpersonalpolitik zuständig, wollte ursprünglich (ganz im Sinne des Juristinnenbundes) wieder einmal eine Frau an das Verfassungsgericht bringen. Zurzeit sind von den 16 Richtern drei Frauen. Doch die von ihr ins Auge gefasste Bundesverwaltungsrichterin Philipp ließ sich wohl auch in ihrer Partei nicht durchsetzen. Die Sozialdemokraten haben schließlich mehr als eine Handvoll möglicher Kandidaten vorsprechen lassen, auch von der SPD vorgeschlagene derzeitige Verfassungsrichter haben ein wichtiges Wort mitgeredet.

Die zwischen den großen Parteien verabredete Personalpolitik vollzieht sich in der Regel ebenso reibungs- wie geräusch- und transparenzlos. Frau Zypries wird als Pragmatikerin geschätzt; deshalb hätte sich die Union auch nicht verweigert, sie selbst zur Verfassungsrichterin und später zur Gerichtspräsidentin zu machen. Doch als erste Gerüchte dazu aufkamen, hat sie mitgeteilt, sie stehe nicht zur Verfügung.

Beide Seiten achten grundsätzlich darauf, dass insgesamt die Balance gewahrt bleibt und Problemfälle vorzeitig und diskret geklärt werden. Die Union hatte darauf bestanden, dass sie den Posten des deutschen Richters am Europäischen Gerichtshof bekommt. So ging der Kölner Staatsrechtslehrer Thomas von Danwitz nach Luxemburg und löste dort die noch von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin entsandte Ninon Colneric ab. Zudem ist Monika Harms als Generalbundesanwältin ein Vorschlag der Union.

Auch Bundesgerichte zwischen Union und SPD aufgeteilt

Allerdings wird nun das Bundessozialgericht von dem Gewerkschaftler Peter Masuch geführt; bisher stand Matthias von Wulffen an der Spitze, der Mitglied der CSU ist. Dem Bundesfinanzhof steht das CDU-Mitglied Wolfgang Spindler vor. Die Union hält sich zudem zugute, dass sie zumindest als Vizepräsidenten am Bundesverwaltungsgericht, dessen Präsidentin Marion Eckertz-Höfer der SPD zugerechnet wird, Michael Hund installiert hat. Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts wiederum ist Ingrid Schmidt, die der SPD nahesteht.

Dass solche Zuordnungen nicht unproblematisch sind, zeigt der Fall des künftigen Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf. Er ist parteilos. Mancher in der SPD dachte, er stehe der CDU nahe; in der Union war es andersherum. Hinzu kam die offene Kritik von Generalbundesanwältin Harms an der Rechtsprechung des 3. Strafsenats, dem Tolksdorf bisher vorsaß, die nicht nur von Frau Zypries, sondern auch in der Union kritisch gesehen wurde.

FDP ohne Richter am Bundesverfassungsgericht

Unterdessen versucht die FDP den Schaden zu mindern, der ihr personalpolitisch dadurch entstanden ist, dass zum ersten Mal seit langer Zeit kein Richter ihrer Vertrauens für das Bundesverfassungsgericht gewählt wird. Im April 2006 hatte die Amtszeit des Richters Hömig im Ersten Senat des Verfassungsgerichts geendet, ohne dass der Partei ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge zugestanden worden wäre. Hier endete eine jahrelange Gepflogenheit, die allerdings zur Folge hatte, dass die Union im Ersten Senat zumindest nach Parteienproporz nie eine Mehrheit unter den Richtern bekam, egal, wer diesem Senat vorsaß.

Bemühungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, van Essen, diese für seine Partei günstige Situation fortzuschreiben, blieben bisher ebenso vergeblich wie Gespräche, die der Partei- und Fraktionsvorsitzende Westerwelle daraufhin mit dem Unions-Fraktionsvorsitzenden Kauder und Bundeskanzlerin Merkel führte. Der Vorgang zeigt, dass die Union offenbar nicht sehr geneigt ist, dem ehemaligen Koalitionspartner und Wunschpartner für die Zukunft Zugeständnisse zu machen, sondern im Gegenteil frühere Großzügigkeiten beendet, die man auch als staatspolitische Selbstverständlichkeiten erachten könnte.

Denn die Verfassung sieht nicht vor, dass sich über Jahrzehnte zwei Parteien in Bund und Ländern die höchsten Richterstellen untereinander aufteilen. Im Herbst 2007 war von der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Limbach die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als Verfassungsrichterin ins Gespräch gebracht worden. Frau Limbach hatte unter anderem die geringe Zahl von Frauen beim Bundesverfassungsgericht als Argument angeführt und auch nun wieder die fehlende Transparenz des Verfahrens beklagt.

Text: F.A.Z., 22.01.2008, Nr. 18 / Seite 4
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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