Erziehungsrecht

Zum Wohl des Kindes

Gerichte sollen künftig früher in das Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder eingreifen können, um somit die gehäuften Fälle von Kindstötungen oder Kindesvernachlässigungen in den Griff zu bekommen. Gegner dieses Beschlusses befürchten „eine weitreichende staatliche Erziehungskontrolle“. Von Stefan Dietrich

Lesermeinungen zum Beitrag

21. Februar 2008 10:04

Der Staat gefährdet das Kindeswohl und beklagt sich dann auch noch... unerhört!

Dorothea Böhm (DoroBoehm)

Was für ein Abfolge!
Erst Familien steuerrechtlich geradezu ausrauben (siehe Armutsberichte), sie damit in die Elterndoppelberufstätigkeit drängen, dann die Folgeerscheinungen dokumentieren lassen (KIGG-Studie), und den Eltern schließlich wegen des unausweichlichen Eintretens von überlastungsbedingten Funktionseinbußen Versagen vorwerfen und nach mehr staatlich-rechtlichen Mitteln greifen wollen ... na toll!

Liebe Eltern, lasst nicht nur mutige Autoren wie Herrn Dietrich und das Familiennetzwerk für Euch kämpfen, werdet aktiv: Es wird höchste Zeit, dass Ihr Eure Ausbeuter und Bevormunder auf breiter Front abwählt und der seit 25 Jahren bestehenden Familien-Partei mehr Gewicht verleiht.

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20. Februar 2008 17:49

Deutscher Alleingang gegen die Menschenrechte

Thomas Porombka (thopo)

Hält man sich vor Augen, dass gerade erst das ganze Ausmaß der Tragödie ans Tageslicht kommt, die durch die sog, "Wormser Prozesse" verursacht wurde, dann weiß man, dass der Begriff "Amtsverfehlungen" viel zu beschönigend ist. In vielen Fällen handelt es sich um irreparable Zerstörungen von Familien und Schädigungen von Kindern bis hin zu deren Tod.

Die deutsche "Fachwelt" übersieht die Warnsignale von außen: Sowohl im europäischen Parlament als auch im Europarat wird bereits von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter gesprochen. Anstatt diese abzustellen, sollen sie nun durch eine Gesetzesänderung legalisiert werden. Doch so einfach ist es nicht, denn noch stehen Menschenrechte im Rang über dem einfachen Recht. Deutschland hat die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und muss sich nun daran halten, auch wenn dies von einigen Offiziellen bestritten wird.

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20. Februar 2008 17:44

Teils gut, teils schlecht...

Susanne von Puttkamer (linevp)

Gut an der Reform ist, dass künftig explizit ein abgestuftes Instrumentarium an Maßnahmen genannt wird, so dass es nicht immer nur um die Frage geht, ob das Sorgerecht entzogen wird oder nicht.
Ansonsten ist es wie mit der Jugendkriminalität und der Steuerhinterziehung: Es gibt kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit, es wird zu spät eingegriffen und es gibt zu wenig Personal zur Unterstützung von Problemfamilien.
Alle Kinder, deren trauriges Schicksal diese Reform als nötig erscheinen ließ, waren doch bereits im "Visier" der Behörden.
Beide Seiten haben teilweise recht. Für die wirklichen Problemfamilien, in denen Kinder aufgrund der Erziehungsunfähigkeit der Eltern keine echten Chancen haben, muss es frühere und wirksamere Maßnahmen geben.
Aber es gibt dann ja auch noch die Familien, die aus anderen Gründen von der "Norm" abweichen, etwa, weil sie ganz andere Erziehungsideale haben, als der Durchschnitt der Bevölkerung oder die professionellen Jugendamtler.
Diese Familien befürchten sicher nicht zu Unrecht, dass es schrittchenweise an die Substanz geht. Schon bei der Vorstellung verpflichtender Kindergartenjahre gruselt es so manchen, von den "Segnungen" noch früherer Kollektivbetreuung ganz zu schweigen.

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20. Februar 2008 11:47

...wenn die Eltern von der "staatlichen Norm" abweichen

Bertram von Steuben (Elim_Garak)

Unabhängig von der absoluten Notwendigkeit in Problemfamilien eingreifen zu können um Kindesmisshandlungen zu verhindern-
in DIESER Form juristisch manifestiert mag ich tatsächlich nur sagen:


"Auferstanden aus Ruinen..."

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